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Sicherheitsüberprüfung

Begonnen von MacVo, 08. März 2013, 12:38:45

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KlausP

Lesen Sie doch einfach mal im Sicherheitsüberprüfungsgesetz.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ostsee

Einverstanden, auch wenn ich keinen Zweifel daran habe die relevanten Paragraphen zu finden und Diese zu interpretieren, so würde es mir einige Mühe ersparen wenn sie mir sagen an welcher Stelle ich ungefähr suchen muss, vorausgesetzt sie wissen das?

Ich komme dann nachter nochmal auf sie zurück damit sie meine gewonnen Erkenntnisse bestätigen können.

Ostsee

So, nachdem ich nun die relevanten Paragrafen dieses gesetztes durch gelesen habe bin ich wie erwartet nicht viel Schlauer als vorher. Viel mehr als das was christoph1972 auf Seite 1 dieses threads geschrieben hat steht dort auch nicht was mich weiterbringen könnte.

Ich weiß ja noch nicht mal wo solche Delikte dokumentiert werden. Das steht wie zu erwarten natürlich nicht in besaltem gesetz. Wenn ich das wüsste könnte ich die Frage nach der Stufe in der sowas relevant wird erfahren, aber aufgrund von logischem Menschenverstand nehmen ich mal an ab bzw. Auf Stufe 2 respektive 3?

Inwiefern solche Delikte allerdings ausschlaggebend sind kann mir dieses Gesetz wie anzunehmen was allerdings nicht weiterhelfen.

Falls Sie also keinen anderen Tipp mehr haben muss mir wohl jemand anderes Auskunft auf meine zuvor formulierten fragen geben, ich selbst kann es jedenfalls nicht.

POW

Versuchen Sie es mal mit Paragraph 12.

Im Anachronismus der Zeit liegt die Zukunft.

POW

Die zuständige Polizeidienststelle wird den Aufenthalt schon dokumentiert haben.
Im Anachronismus der Zeit liegt die Zukunft.

Ostsee

Den 12er hatte ich auch schon Gelesen, allerdings hat mich der nicht viel weiter gebracht, der beschreibt nur das was christoph1972 auf Seite 1 schon ausführlich beschrieben hat: nämlich die maßnahmen nach sicherheitsstufe. Interessanter ist da der Paragraph 14 i.v.m. Paragraph 5 abs. 1 Satz 1 und satz 3. Mir geht es ja darum wie so ein delikt ausgelegt wird und dazu sagt dieses gesetzt nun mal nichts. Inwieweit der Vorfall mit der ausnüchterungszelle gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstößt oder Anlass zu zweifeln an meiner Zuverlässigkeit gibt, kann man pauschal mithilfe dieses Gesetzes nunmal nicht beurteilen. Der 14 Absatz 3 sagt "

3) Die zuständige Stelle entscheidet, ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit des Betroffenen entgegensteht.Die Bewertung der übermittelten Erkenntnisse erfolgt auf Grund einer am Zweck der Sicherheitsüberprüfung orientierten Gesamtwürdigung des Einzelfalles, insbesondere im Hinblick auf die vorgesehene Tätigkeit. [...]"

"Die Bewertung der übermittelten Erkenntnisse erfolgt auf Grund einer am Zweck der Sicherheitsüberprüfung orientierten Gesamtwürdigung des Einzelfalles"

Ist jetzt eben die Frage wie dieser Einzelfall "gewürdigt" (bzw. Meine person unter Berücksichtigung der sicherheitsrisiken wenn es denn überhaupt welche sind und nicht nur Sicherheitheits erhebliche 'Erkenntnisse") wird ...

Wie gesagt kann man jetzt viel in so ein Gesetz hineininterpretieren was die Auslegung angeht, dort steht ja auch eigentlich dass es einzelfall abhängig ist.

Dachte vielleicht dass Christoph da Erfahrungswerte hat wenn er da "so nah" dran war (beruflich damit zu tun hatte), oder vielleicht auch jmd. Anders?



Ostsee

Was allerdings interessant im 12er ist ist Absatz 2 Satz 1:

"Anfragen an die Polizeidienststellen der innegehabten Wohnsitze des Betroffenen, in der Regel beschränkt auf die letzten fünf Jahre"

"I.d.r. Fünf Jahre" - ist nur wieder die Frage was "die Regel" ist, und wieso es Ausnahmen von der Regel gibt. Und um die 5 Jahre geht es ja erstmal nicht, wenn sowas nochmal vorkommt und die sü in 4 Jahren ist ist die frage der Auslegung eines solchen deliktes ja wieder ganz aktuell, ich will ja die Hintergründe verstehen auch wenn es mich vielleicht in ein paar Jahren nicht mehr betrifft weil meine Taten dann möglicherweise nie entdeckt werden wenn ich mehrere Wohnsitze hatte.

Getulio

Die von Ihnen gesuchten Antworten werden Sie vermutlich im Netz nicht finden und auch hier nicht bekommen.

Der MAD (die "zuständige Stelle") wird das in Würdigung der Gesamtumstände entscheiden. Dass beide "Vorbelastungen" kein Pluspunkt sind, dürfte klar sein. Ob es dennoch reicht, werden Sie abwarten müssen.

Getulio

Evtl. noch als kleines Beispiel für die "Gesamtumstände": Man wird sicher auf den Kontext eines Platzverweises schauen. Im Zusammenhang mit einer extremistischen Demo z.B. mag das sicher kritisch gesehen werden.

Ostsee

Also nur mal so zur Info, ich bin (noch) nicht bei der bw, und demnach steht das in den Sternen ob ich jemals überhaupt einer erweiterten sicherheitsüberprüfung unterzogen werde.

Ich merke auch gerade dass ich da vermutlich etwas durcheinander geschmissen habe, da ich etwas von stabsdienst s2 gelesen und ich dachte das heisst man müsste eine sicherheitsüberprüfung der Stufe 2 für diesen Dienst haben, habe aber gerade gemerkt dass das nur der Stabsdienstbereich ist, gegliedert nach 'Einsatzgebieten'.

Hatte mich einfach nur mal interessiert, und ja klar sind es keine plus Punkte. In 5 Jahren und sogar schon früher sollte das aber eigentlich eh keinen mehr interessieren weil angenommen ich bin gestern eine ganze ecke entfernt umgezogen, wird man sich ja nur die Akten zu meiner person von der polizeidienststelle in meiner unmittelbaren umgebung anschauen. Und solange die Polizeidienststellen das Intern machen (das suggeriert das Gesetz zumindestens) wird niemand davon Wind kriegen. Und nein hatte nichts mit einer Demo zu tun, sondern einem Besuch beim Karneval in Köln, und wenn man dort bei den falschen leuten steht die man gar nicht kennt und die Stoff konsumieren ist man direkt mit gefangen mit gehangen. Ich denke aber auch mal dass die das einem dann auch erstmal so glauben müssen, da die Polizei Ansich wahrscheinlich nicht grossartig Gründe 'anlegt' wenn sie platzverweise erteilt?

Getulio

Zitat von: Ostsee am 18. März 2016, 01:06:53
In 5 Jahren und sogar schon früher sollte das aber eigentlich eh keinen mehr interessieren weil angenommen ich bin gestern eine ganze ecke entfernt umgezogen, wird man sich ja nur die Akten zu meiner person von der polizeidienststelle in meiner unmittelbaren umgebung anschauen. Und solange die Polizeidienststellen das Intern machen (das suggeriert das Gesetz zumindestens) wird niemand davon Wind kriegen. Und nein hatte nichts mit einer Demo zu tun, sondern einem Besuch beim Karneval in Köln, und wenn man dort bei den falschen leuten steht die man gar nicht kennt und die Stoff konsumieren ist man direkt mit gefangen mit gehangen. Ich denke aber auch mal dass die das einem dann auch erstmal so glauben müssen, da die Polizei Ansich wahrscheinlich nicht grossartig Gründe 'anlegt' wenn sie platzverweise erteilt?

DAS ist komplett naiv! Und natürlich muss man Ihnen gar nichts glauben.

Aber, und das könnte die gute Nachricht sein, wenn Sie Stabsdienstsoldat werden, dürfte sich ein DP finden lassen, für den keine SÜ erforderlich ist, schätze ich. Wenn auch nicht als S2.

Ostsee

Das ist überhaupt nicht naiv, denn weder sie noch Ich wissen nicht definitiv wie die Polizei sowas dokumentiert und Speichert und wie die Übermittlung an den Mad erfolgt oder inwiefern der mad Einsicht in die Akten hat. Wenn es wirklich so ist dass nur die letzten 5 Jahre abgefragt werden und alles davor nicht übermittelt wird und der mad auch sonst keine Einsicht in sowas hat dann ist es so wie ich gesagt habe: es wird keiner Wind davon bekommen. Aber es bringt wenig darüber zu Fachsimpeln wie sowas übermittelt wird und b) wenn es denn übermittelt wird, im Sinne von "Erwähnung finden", bewertet wird. Ich habe nicht gesagt dass es so sein muss. Wie gesagt wir wissen es nicht. Und klar wird es den mad interessieren wenn er so eine Information dann hat, daran habe ich keinen zweifel, nur inwiefern es Auswirkungen hat ist eine ganz andere Frage.

Das hört sich doch erstmal gut an. Falls man wegen solchen Delikten aufgrund derer man keinen ü-Status bekommt, wird man einfach für einen anderen dp eingeplant oder nicht?

KlausP

Oh, Mann! Sie sind aber auch 'n schwieriger Patient. Wenn Sie keine Sicherheitsfreigabe kriegen ist das so und ungeschehen können Sie Ihre "Jugendsünden" nun mal nicht mehr machen. Irgendwann muss man auch mal erwachsen werden und zu der Sch**** stehen, die man mal gemacht hat. Und wenn Sie sich nicht sicher sind bei Ihren Angaben gibt es im Vordruck die Möglichkeit anzukreuzen, dass man um ein Gespräch bittet. Da kann man das dann nämlich erklären.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ostsee

Ja oh mann. Lesen Sie mal Richtig. Ich bin nicht mal bei der Bundeswehr. Also ganz ruhig. Und was denn für "dazu stehen"? Ich würde wohl kaum darüber mit ihnen reden wenn ich nicht dazu stehen würde oder? Und wenn mich jemand danach fragt erzähle ich ihm genauso wenig Märchen wie ihnen. Das ist eben Nunmal die wahrheit: mit gehangen, mit gefangen, was diese eine Sache betrifft.

wolverine

Wo ist denn dann das Problem? ???
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