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Frage zur Mistra

Begonnen von Panzerknacker666, 10. März 2013, 10:38:32

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Panzerknacker666

Hallo Leute.

Ich bin seit ein paar Wochen als SaZ bei der Bundeswehr eingestellt und befinde mich momentan in der AGA.
Als ich vorgestern mit meiner Mutter telefonierte, meinte diese, dass ein Schreiben gekommen sei, in dem ich der "Körperverletzung" beschuldigt werde. Habe dann daheim den Schrieb ausgefüllt, mich schuldig bekannt und zurückgesendet. Falls relevant, bin nicht vorbestraft.
Es gibt ja nun diese Mistra, wonach Strafttaten von Soldaten an die Bundeswehr/Dienststelle etc. übermittelt werden. Sooo.... Nun habe ich ein wenig im Internet gestöbert, und auf dieser Seite hier ein wenig Infomaterial gefunden:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_19052008_RB314313R2422007.htm

Soweit ich das jetzt verstanden habe, werden geringfügige Vergehen wie beispielsweise meines, i.d.R. nicht an die Bundeswehr übermittelt, oder sehe ich das falsch?

8)

BulleMölders

Körperverletzung ein geringfügiges Vergehen, habe ich was verpasst oder ist mein Rechtsverständnis altmodisch?
Mal davon abgesehen, Sie sollten das umgehend Melden.

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2

Panzerknacker666

Natürlich werde ich das morgen melden, wird mir ja auch nichts anderes übrig bleiben.
"Geringfügiges Vergehen" ist es in diesem Falle durchaus, allerdings möchte ich nicht gerne den Sachverhalt hier schildern.
Ging mir nur darum, ob alles an die Bundeswehr übermittelt wird, oder eben nicht. :)

Vertuschen möchte ich bei der Sache alledings nichts.

Firli

Ob das ein geringfügiges Vergehen ist entscheiden Sie aber nicht. Das ist Ihnen ja bewusst. Grundsätzlich ist das erstmal eine Straftat.Keine Ordnungswidrigkeit oder sonstig kleiner Kram.


SanFw/RettAss

Panzerknacker666

Selbstverständlich. Wie gesagt, möchte ich auf den Sachverhalt auch nicht näher eingehen.
Habe mich nochmals ein wenig im Internet erkundigt, und gehe mittlerweile davon aus, dass die Bundeswehr daon in Kenntnis gesetzt wird.


Tommie

Ab dem Eingang der MiStra besteht gegen Sie ein Beförderungsverbot, wegen des laufenden Strafverfahrens! Weiterhin kann die Bundeswehr Sie in den ersten zwei Wochen ab Eingang der MiStra im Rahmen einer sog. "Verdachtskündigung" außerordentlich kündigen, was nach dieser Frist nicht mehr möglich wäre! Und nachdem Sie in der Probezeit sind, wird sich Ihr KpChef sicherlich dahingehend vom Rechtsberater beraten lassen!

Fassen wir kurz zusammen: Es ist durchaus möglich, dass Sie schon recht bald kein SaZ mehr sein werden ;) !

justice005

Warum sollten Sie das melden? Niemand muss sich in diesem Lande selbst belasten. Ich finde es reichlich dämlich, zu seinem Chef zu gehen und ihm zu sagen, dass Sie eine Straftat und damit auch ein Dienstvergehen begangen haben. Entgegen weit verbreiteten Gerüchten gibt es so eine Meldepflicht auch nicht, weil eben niemand sich selbst belasten muss. Auch der gute alte Spruch "Sie haben das Recht zu schweigen" sollte eigentlich allgemein bekannt sein und der gilt auch in der Bundeswehr.

Für diejenigen, die es nicht glauben, sei ZDv 20/15 Randnummer 112 ans Herz gelegt, dort steht das ausdrücklich. Und wer das immernoch nicht glaubt, der kann in den Ausführungsbestimmungen zur ZDv 20/15 sogar eine Begründung nachlesen, die da lautet:

NIEMAND MUSS SICH SELBST BELASTEN !

Eine Mistra gibt es zunächst mal nur, wenn die Ermittlungsbehörden überhaupt wissen, dass Sie Soldat sind. Haben Sie das denn überhaupt angegeben? Falls nein, gibt es auch keine Mistra. Falls ja, dann droht in der Tat eine Mistra. Das sollten Sie allerdings erstmal abwarten.


justice005

ZitatWeiterhin kann die Bundeswehr Sie in den ersten zwei Wochen ab Eingang der MiStra im Rahmen einer sog. "Verdachtskündigung" außerordentlich kündigen, was nach dieser Frist nicht mehr möglich wäre!

Könntest du das mal bitte etwas genauer ausführen, idealerweise anhand von einer Gesetzeslage?


Tommie

Na ja, das ist wohl bei der Bundeswehr genauso wie im "richtigen Leben" und dann gilt § 626 BGB ;) !

justice005

ok, dachte ich es mir...

Nein, so etwas wie eine Verdachtskündigung gibt es bei der Bundeswehr definitiv nicht. Eine Entlassung ist nur möglich, wenn ein Dienstvergehen feststeht und obendrein ein Verbleiben im Dienst entweder das Ansehen der Bundeswehr oder Achtung und Vertrauen in den Soldaten ernsthaft erschüttert wäre, vergl. § 55 V SG.  Wir sind hier nicht im Arbeitsrecht, sondern im Verwaltungsrecht. Und da gilt bzgl. Entlassungen nicht das BGB, sondern ausschließlich das Soldatengesetz.


Tommie

OK, dann würde ich als KpChef die Karte mit der Probezeit ziehen und auf diesem Wege einen straffällig gewordenen Soldaten recht schnell wieder los werden ;) !

Ralf

Also wichtig zu wissen wäre ja u.a., ob die Tat vor Dienstantritt geschehen ist und der TE ggf. seiner Mitteilungspflicht im Rahmen der Bewerbung nicht nachgekommen ist.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Tommie

Das wäre natürlich die billigste Lösung ;) ! Da könnte man die Reißleine im Sinne eines "Einstellungsbetruges" ziehen ...

justice005

Solche Chefs sind eine wandelnde Werbung für eine gute Rechtschutzversicherung. Außerdem sehen wir hier ein weiteres Argument, warum es nicht den geringsten Grund gibt, sich selbst zu belasten und soetwas zu melden.

Zuerst sollte man mal ermitteln, ob der Soldat zum Zeitpunkt der Körperverletzung überhaupt schon Soldat war...


justice005

Der Täter hat nach den bisherigen Informationen offenbar erst durch seine Mutter und durch das Schreiben von dem Ermittlungsverfahren erfahren. Daher fällt ein Einstellungsbetrag offenkundig raus.

Ich finde es erschreckend, wie manchmal der Rechtsstaat mit Füßen getreten wird, und zwar von Leuten, die geschworen haben, auch das Recht des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Manchmal wünscht man sich, auch die Chefs hätten mal ein Verfahren am Hals. Dann sehen sie die Rechtslage nämlich plötzlich gaaaanz anders und rennen mit mächtig Pipi im Auge zum Anwalt.... ;)