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Reserveübung zum Übergang

Begonnen von Sascha_S, 15. März 2013, 02:47:06

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LoggiSU

Bei mir hieß es seinerzeit auch "... für die Dauer der Verwendung als ...".
Ich war (und bin immer noch) in genau der genannten Verwendung beordert.
Für mich bezeichnet "Dauer der Verwendung" den Zeitraum, in dem ich in Verwendung bin und nicht nur die Zeitpunkte in denen ich in der Verwendung übe.
Von daher sehe ich es so, dass der vorl. DG für alle "Veranstaltungen" in diesem Zeitraum gilt und nicht nur für Übungen die in dieser Verwendung statt finden. Letzteres wäre dann halt zeitweilig.
Das ist jetzt auch nicht juristisch fundiert, sondern meine Deutung der Sachlage. Und die deckt sich wie gesagt mit der Aussage meines damaligen ResBea S1.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

F_K

Zitat.. für die Dauer der Verwendung als ..

Da HABEN wir es doch: ZIVILISTEN werden nicht militärisch verwendet - eine DVag ist keine Verwendung auf dem Dienstposten.

LoggiSU

Das entbehrt zwar nicht einer gewissen Logik.

Andererseits: während einer DVAg ist man Soldat mit allen Rechten und Pflichten gemäss SG.
Steht ja in Fettschrift auf jeder Zuziehung.

Wenn man jetzt also von seinem Mob-TrT zu einer DVAg zugezogen wird, z.B. für eine Weiterbildung für 1-2 Tage o.ä. führt man doch wohl seinen vorl. DG. Man befindet sich ja quasi in der Dauer der Verwendung.
Fährt man aber zu einem Schulschießen (auch DVAg natürlich) auch beim Mob-TrT müsste man theoretisch ja den "alten" DG führen.

Wo ist denn jetzt genau geregelt, wo man wann welchen DG trägt?
Zdv'en und SG geben dazu, wie bereits von HCRenegade angemerkt wurde, nichts her.

Mir scheint, diese Thematik wird mehr intuitiv/hypothetisch gehandhabt.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

F_K

@ LoggiSU:

DVag in SEINER Verwendung - Dienstgrad V
DVag in SONSTIGER Verwendung - "normaler" Dienstgrad
Zivilist - normaler Dienstgrad d. R.

LoggiSU

Zitat von: F_K am 16. März 2013, 18:30:57
@ LoggiSU:

DVag in SEINER Verwendung - Dienstgrad V
DVag in SONSTIGER Verwendung - "normaler" Dienstgrad
Zivilist - normaler Dienstgrad d. R.

Einleuchtend.
Aber wo ist das geregelt?
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

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