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Weisung IGF/KLF 2013

Begonnen von Holgi33, 16. März 2013, 09:24:38

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Holgi33

Ich möchte hier kurz die wichtigsten Informationen aus der Weisung zur Ausbildung, zum Erhalt der Individuellen Grundfertigkeiten und zur Körperlichen Leistungsfähigkeit ((Weisung IGF/KLF) vorstellen.

Die Weisung wurde vom Generalinspekteur der Bundeswehr, Volker Wieker, am 18. Februar 2013 erlassen.

Diese Weisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und wird anlassbezogen fortgeschrieben. Die Weisung IGF vom 19. Juni 2009 tritt ab sofort außer Kraft.

2.2. Vorgaben und Ausbildungsziele
(1) Beherrschen der Schießfertigkeit mit der SollOrg-Waffe
(2) Beherrschen der Selbst- und Kameradenhilfe
(3) Beherrschen elementarer ABC-Schutzmaßnahmen
(4) Erhalt und Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit

Darüber hinaus muss jeder Soldat/jede Soldatin eine ausreichende physische und psychische Leistungsfähigkeit besitzen, um die Anforderungen des soldatischen Dienstes insbesondere mit Blick auf die Einsätze jederzeit erfüllen zu können. Körperliche Leistungsfähigkeit (KLF) ist eine Voraussetzung für den Erwerb und Erhalt der IGF.

(2) Beherrschen der Selbst- und Kameradenhilfe
Der Soldat/die Soldatin ist mindestens zum Einsatzersthelfer (EH)-A oder mit erweiterten Ausbildungen zum EH-B bzw. Combat-First-Responder A, B oder C qualifiziert und hat den jährlichen Kompetenzerhalt für die von ihm/ihr erworbene Sanitätsausbildung für Nichtsanitätspersonal (EH-A, EH-B oder CFR A, B oder C) erfolgreich absolviert. Für Soldaten und Soldatinnen im Sanitätsdienst gilt entsprechendes für vergleichbare sanitätsdienstliche Ausbildung mit einem Mindestausbildungsumfang von 30 Ausbildungsstunden.
Er/Sie kann erste sanitätsdienstliche Hilfe - einschließlich Selbst- und Kameradenhilfe bei ABC-Verwundungen - leisten und lebensrettende Sofortmaßnahmen persönlich durchführen bzw. effektiv unterstützen. Dazu gehören auch Kenntnisse über Maßnahmen zur Krankheitsvorsorge und Hygiene. Darüber hinaus ist jeder Soldat/jede Soldatin in die Thematik Stress eingewiesen, mit einfachen Stressbewältigungstechniken vertraut und kann diese anwenden.

Zielvorgaben, Mindestleistungen und Nachweis der Individuellen Grundfertigkeiten und der körperlichen Leistungsfähigkeit. Diese sind auch gleichzeitig die zu erbringenen Leistungen für das Abzeichen für Leistungen im Truppendienst.

Für den Erwerb des Abzeichen für Leistungen im Truppendienst entfällt das DSA (Sportabzeichen).

Um ein Abzeichen für Leistungen im Truppendienst zu sind anstatt Leistungstest im BFT zu erbringen. Für ein goldenes LA sind die Leistungen in der Stufe "Sehr gut" zu erbringen = 400 Punkte im Schnitt.

Beherrschen der Schießfertigkeit mit der SollOrg-Waffe
Erfüllen der Schießleistung mit der SollOrg-Waffe
Erfüllen der Schießleistung mit der SollOrg-Waffe gemäß den
Gem ZDv 37/10, Anlage 9 in Verbindung mit ZDv 3/12, Anlage 7
1x jährlich

Beherrschen der Selbst und Kameradenhilfe
Fähigkeit zum fachgerechten Einsatz der persönlichen SanAusstattung sowie zur Durchführung der Ersten Hilfe im Grundbetrieb und Einsatz und zur Erstversorgung definierter Verletzungsmuster im Einsatz durch Erstausbildung während der GA und jährlicher Teilnahme an einer Ausbildung zum Kompetenzerhalt. Entsprechend der Ausbildung zum Ersthelfer A ist eine Mindestbasisausbildung im Umfang von 30 Ausbildungsstunden und ein jährlicher, achtstündiger Kompetenzerhalt erforderlich. Die Ausbildung zum Ersthelfer A wird ab 2011 durchgeführt, sanitätsdienstliche Ausbildungen vor dem 20. Januar 2011 können anerkannt werden, wenn die Mindestausbildungsstundenanzahl der anzurechnenden sanitätsdienstlichen Ausbildung 30 Stunden beträgt. Der Kompetenzerhalt ist grundsätzlich gemäß Weisung BMVg InspSan – Fü San II 4 – Az 32-86-01 ,,Weisung Sanitätsausbildung Nicht-Sanitätspersonal" vom 20. Januar 2011 durchzuführen.
Einzelheiten gemäß Anlage 1, Punkt 8 bzw. Folgedokumente.
1x jährlich

Beherrschen elementarer ABC-Schutzmaßnahmen
Sichere und richtige Handhabung der persönlichen ABCSchutzausstattung
- Aufsetzen der ABC-Schutzmaske in höchstens 7 sek unter Beachtung der festgelegten Reihenfolge;
- selbständiges Herstellen BAS 0-4.
Gemäß ZDv 5/300
1x jährlich soweit möglich in andere Ausbildungs-/ Übungsvorhaben zu integrieren

Erhalt und Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit
a.) Erfüllen des Basis Fitness Tests
Jeder Soldat/jede Soldatin Einzelheiten zur Durchführung sind mit Anlage 4 geregelt
1 x jährlich

b.) 100 m Kleiderschwimmen in höchstens 4 min mit anschließendem Entkleiden im Wasser gemäß den Ausführungsbestimmungen der DLRG bzw. der Wasserwacht im DRK für diese Übung
Jeder Soldat/jede Soldatin
1 x jährlich

c.) 6 Kilometer Marsch zu Fuß im Feldanzug, allgemein bzw. Bord- /Gefechtsanzug, mit Gepäck von mind. 15 kg Gewicht in einer Zeit von 60 min.
(für Marineuniformträger, die im MilOrgBer Marine eingesetzt sind, wahlweise 200 m ,,Kleiderschwimmen" [gemäß den Bedingungen der DLRG bzw. der Wasserwacht im DRK] in einer Zeit von 8 min)
Jeder Soldat/jede Soldatin
1 x jährlich

Für das Abzeichen für Leistungen im Truppendienst sind die Leistungen (Innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten) beim Marsch und bei den Schießfertigkeiten entsprechend der Farbe des Abzeichen zu erbringen =

z.B. Leistungsmarsch für das Abzeichen in Gold:
12 Kilometer in einer Zeit von 120 min.
bzw.
300 m
,,Kleiderschwimmen" in höchstens
9 min bis 29 Jahre
9:30 min bis 39 Jahre
10 min bis 49 Jahre
11 min ab 50 Jahre

BFT Alters- und Geschlechts-Zuschlag:

Geschlechts-Zuschlag
Die Basispunkte sind auf die Leistungskennwerte von Soldaten  ausgelegt. Soldaten erhalten deshalb keinen weiteren Zuschlag. Jede Soldatin erhält einen disziplinspezifischen Zuschlag, der für den Sprinttest und für den 1000 m-Lauf jeweils 15% und für den Klimmhang 40% beträgt.

Für jede Testdisziplin werden Basispunkte sowie ggf. Alters- und/oder Geschlechtszuschläge addiert.

Disziplinpunkte = Basispunkte + Alterszuschlag + Geschlechtszuschlag

Alterszuschlag
Bis einschließlich dem 35. Lebensjahr wird kein Alterszuschlag vergeben.
Ab dem 36. Lebensjahr wird der erreichte Basispunktwert um 0,5% pro Lebensjahr erhöht (Festlegung erfolgt für eine Erprobungsphase von zwei Jahren (Auswertung der Ergebnisse und Vorlage Zwischenbericht nach einem, Abschlussbericht nach zwei Jahren):

Zur Berechnung des Alterszuschlags ist das Alter, das in einem Kalenderjahr erreicht wird, ausschlaggebend.

Alterszuschlag (ab 36. Lebensjahr) = Basispunkte x (Alter- 35 Jahre) x 0,005

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Aus dieser neuen Weisung ergeben sich vor allem für nicht beorderte Reservisten einige offene Fragen der Umsetzung.

Einige Punkte die mir durch den Kopf gehen:
- für die Abnahme des BFT ist eine Turnhalle notwendig
- Abnahme des BFT nur als Dvag möglich
- Berechnung des Alterzuschlag zu gering
- ABC-Schutzausrüstung gehört nicht zum Ausstattungssoll der nicht beorderten Reservisten (teilweise auch nicht der beorderten Reservisten)

JuMa79

Guten Morgen,

zum Thema "Kleiderschwimmen"...

Weiß jemand, ob Hose und Jacke am Ende der 400m und nach dem Entkleiden im Wasser immer noch am Beckenrand abgelegt werden muessen?

Die DLRG Pruefungsrichtlinien sagen nur "anschließend im Wasser entkleiden".

Ich meine mich erinnern zu koennen, dass man die Kleidung noch ablegen musste, um zu bestehen?!?


Gruss aus Portugal,

JuMa


ulli76

Es sind 100m, nicht 400.

Am Ende der 100m, schlägst du an der Wand ab, dann wird die Zeit gestoppt. Dann schwimmst du nen Meter oder so zurück und ziehst die Klamotten im Wasser aus und wirfst die an Land.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

JuMa79

Hallo ulli76,

natuerlich meinte ich auch 100m  ;)

Alles klar, dann hat sich das mit dem ablegen ja nicht geaendert...
Weißt Du, ob es das irgendwo schriftlich gibt?

Werde heute Nachmittag hier das Kleiderschwimmen abnehmen und einigen Kameraden wollen es ja immer gaanz genau wissen.  :)
Die DLRG-/Wasserwacht Unterlagen haben den Teil mit "Ablegen" eben nicht aufgefuehrt.


ulli76

#4
Doch- beim DRLG und der Wasserwacht steht das sicher in den Prüfungsbestimmungen. Edit: Ok, in den Übersichten steht das nicht. Aber ich hab jahrelang Rettungsschwimmer bei der Bundeswehr ausgebildet-ich nehm mal an, dass das in irgendwelchen Ausführungsbestimmungen zu den Prüfungen steht.

Aber was wollen die Kameraden denn da diskutieren? Die Klamotten müssen ja irgendwie an Land. Ich hab noch nie erlebt, dass es dabei Probleme gab. Ist ja außerhalb der Zeitwertung.

Du nimmst an einem Feiertag die IGF-Leistungen ab?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

JuMa79

Bin zur Zeit in Portugal stationiert.
Unsere Feiertage werden hier leider ab und an zugunsten eines national-portugiesischen Feiertag verlegt.
Dafuer hatten wir am 25.04. frei.  ;)




Kormoran

Ich sehe vor allem das Kleiderschwimmen kritisch. Die Forderung an sich (habe ich dieses Jahr durchgeführt) ist absolut richtig und sinnvoll, aber nur wenige Kasernen haben ein eigenes Schwimmbecken und müssen in zivile Schwimmbäder ausweichen. Deren Hausordnungen lassen Kleiderschwimmen häufig nicht zu!

Zum Thema Schützenschnur: Weiß jemand, ab wann nur noch die Wertungsübungen des nSAK gelten? Oder sind die WÜs der 3/12 dauerhaft gültig? Gerade bei P8 und G36 sind ja zum anderen die Bedingungen deutlich härter, zum anderen hat auch nicht jede StOSA Zugang zu Schießtimern...

ulli76

Das Thema mit dem Kleiderschwimmen in zivilen Schwimmhallen hatten wir schonmal in diesem Thread. Zusammengefasst-ist in der Regel kein Problem, da in vielen Schwimmhallen DRLG-oder Wasserwachtgruppen beheimatet sind und die machen auch Kleiderschwimmen. Ggf. kann man sogar deren Anzüge für´s Kleiderschwimmen nutzen.

Üblicherweise ist lediglich Schwimmen in Straßenkleidung für normale Schwimmer verboten, nicht aber das Kleiderschwimmen in sauberen Uniformen im Rahmen des Rettungsschwimmens.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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