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Die Gleichberechtigung

Begonnen von Affectionpinky, 21. März 2013, 12:53:57

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Affectionpinky

Hallo ,
ich bin jetzt seit dem 1.7.12 bei der Bundeswehr.
Nach der AGA wurde ich in die S4-Abteilung gesteckt.
Nun, jetzt bin ich da überhaupt nicht glücklich.
Ich hab mir das jetzt ca 6 Monate da angeguckt etc.
aber das ist für mich nicht der Grund, warum ich zur Bundeswehr
wollte. Ich bin frustriert, fühl mich nicht wohl, nicht aufgenommen
in der TE. Zudem bin ich total unterfordert , weil
Das einzige was ich am Tag mache: Preisermittlung,
Kaffee kochen & evtl. mal was rausfaxen.

Nun, ich möchte raus, ich will Action haben!
Ein Freund/Kamerad is im AVZ - da will ich nun auch hin.
Ja, als Frau!
Nun kommt das Problem: der Zugführer, ein Oberleutnant,
Stellt sich quer, mit der Aussage, er will keine Frauen ...
Ich bin jetzt n bisschen frustriert, was klar ist, weil ich will
Unbedingt aus dem Büro raus.

Andi

Der trifft vor Zeugen solche Aussagen? Geil, wenn ich das hören würde wüsste ich, was ich mache...
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Affectionpinky


Affectionpinky

Da sollte eig noch n Text drunter

liila.kuh

So, jetzt hat mich mein Handy auch mal eingeloggt. Also ich bin die TE.

Was kann ich eurer Meinung nach machen,
Ohne den Ärger des Zugführers auf mich zu ziehen?!
Oder was kann ich allgemein machen?!?!
Weil ich finds einfach scheisse so.

F_K

Frage:
- Dienstverhältnis / Restdienstzeit?

Ansonsten: Schriftlichen Antrag stellen - Antwort abwarten - wer sich beschwert fühlt, beschwert sich.

wolverine

Also waschen ohne nass zu werden? Das wird wohl nicht gehen. Sind Sie überhaupt für Verwendungen im AVZ tauglich? Wenn ja und die Aussage des OLt verbrieft ist, haben Sie doch einen Unterricht Beschwerderecht genossen.
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liila.kuh

Ich bin SaZ4 - würd aber gerne saz 8.

Soweit ich weiß, wäre ich dafür geeignet.
Mir ist zumindest nix anderes bekannt.

Und nein, es wäre mir nur am liebsten gewesen, nicht komplett nass zu werden :P
Aber wenns nicht anders geht, geh ich auch gerne ganz Baden.

F_K

.. ohne schriftlichen Antrag wird das nichts.

Da sehe ich nicht mal unbedingt eine Beschwer ...

Andi

Zitat von: liila.kuh am 21. März 2013, 13:41:59
Aber wenns nicht anders geht, geh ich auch gerne ganz Baden.

Sehr sympathische Eigenschaft - gerade bei Frauen.

Zitat von: F_K am 21. März 2013, 13:47:35
Da sehe ich nicht mal unbedingt eine Beschwer ...

Wenn ein Vorgesetzter sagt er will keine Frauen in seiner Einheit siehst du da keine Beschwer? ;)
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F_K

ZitatWenn ein Vorgesetzter sagt er will keine Frauen in seiner Einheit siehst du da keine Beschwer?

Kommt sehr auf den Einzelfall an. Eine Beschwer (also eine Beschwerdegrund) muss ja persönlich sein - und auch faktisch nachprüfbar.

- Ich als Mann bin bei einer solchen Aussage nicht betroffen - eine Beschwerdegrund liegt also nicht vor (ich würde eine solche Aussage melden).

- Wenn es in der TE keine offenen Stellen gibt, ist auch eine Frau nicht betroffen, kann sich also nicht beschweren.

wolverine

Wenn sich ein Beteiligter an der Entscheidung derart vorfestgelegt hat, ist diese Entscheidung immer ermessensfehlerhaft.
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Andi

Zitat von: F_K am 21. März 2013, 13:58:55
Kommt sehr auf den Einzelfall an.

Nö, überhaupt nicht. ;)

Zitat von: F_K am 21. März 2013, 13:58:55
- Ich als Mann bin bei einer solchen Aussage nicht betroffen - eine Beschwerdegrund liegt also nicht vor (ich würde eine solche Aussage melden).

Ob man "persönlich betroffen" ist, ist natürlich wirklich eine individuelle Sache, aber pauschal kann man feststellen: Wenn ein Geschlecht hier durch das Verhalten eines Vorgesetzten rechtswidrig benachteilt wird, wird automatisch das andere Geschlecht rechtswidrig bevorteilt. Und selbstverständlich wäre das ein völlig unzweifelhafter Grund für eine Beschwer. ;)
Das ist eine persönliche Meinungsäußerung, die in diesem Kontext schlicht so nicht stattzufinden hat und erstrecht nicht Grundlage einer dienstlichen Ermessensentscheidung werden darf.

Zitat von: F_K am 21. März 2013, 13:58:55
- Wenn es in der TE keine offenen Stellen gibt, ist auch eine Frau nicht betroffen, kann sich also nicht beschweren.

Bitte? Wenn ein Vorgesetzter eindeutig diskriminierende Äußerungen gegenüber Angehörigen eines Geschlechts macht ist das nicht nur ein klarer Grund für eine Beschwer, sondern - z.B. den Fall gestellt, dass er so eine Äußerung direkt auf die Frage der Soldatin, ob sie in seinen Zug wechseln dürfe - doch vielleicht sogar eine strafbare Beleidigung.

Ein Zugführer und Oberleutnant der sowas raushaut wird beim Eintreten entsprechender Konsequenzen (was eine Beschwerde/Meldung voraussetzt) mit hoher Wahrscheinlichkeit eher wieder Leutnant, als jemals Hauptmann.

Gruß Andi
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schlammtreiber

Also ich würde an Deiner Stelle erst mal diesen Weg gehen:

Zitat von: F_K am 21. März 2013, 13:30:26
Ansonsten: Schriftlichen Antrag stellen - Antwort abwarten - wer sich beschwert fühlt, beschwert sich.

Die Alternative wäre, gleich eine Beschwerde aufgrund der o.g. Äußerung zu unternehmen. Das ist aber eindeutig die "nassere" Methode  ;)
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