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ATN Stabsdienstsoldat

Begonnen von Marco_1990, 21. März 2013, 17:57:04

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Marco_1990

tut mir leid, ich bin derzeit nervlich mitgenommen, ich bedanke mich für die präzisen Antworten, Sie müssen verstehen es geht hier um einen möglichen Gesellenbrief.

Wer kann mir einen Auszug aus der "ATN 300 0983 ATB Stabsdienstsoldat" geben? Also Auflistung, Beschreibung und Tätigkeiten und Fähigkeiten. Da gibts doch so Auszüge oder?

LwPersFw

Die einzelnen ATB der TSK's wurden vereinheitlicht... andere ATN , aber die selben Aufgaben wie früher auch:

Bezeichnung: StDstSdt SK
Kurzbezeichnung: StDstSdt SK
Langbezeichnung: Stabsdienstsoldat Streitkräfte
Objektbezeichnung: ATN_1000983 -StDstSdt SK
Datum der Inkraftsetzung: 01.01.1979
Nutzender OrgBer : ALLE
Ausbildungs- u.
Verwendungsbereich: Stabsdienst
Nur 1. Fachtätigkeit

1. Tätigkeiten
1.1 Zusammenfassung der Aufgaben

Der Stabsdienstsoldat der Streitkräfte (StDstSdt SK) unterstützt Vorgesetzte in Dienststellen der Bundeswehr bei
der Organisation des Dienstes und der Abwicklung des Geschäfts- und Schriftverkehrs

1.2 Tätigkeiten / Aufgaben im einzelnen

Mitwirken u.a.
# bei der Erstellung von Dienstschreiben,
# bei der Planung, Durchführung und Auswertung von Einsätzen, Übungen und der Ausbildung,
# beim Erhalten der IT-Sicherheit und des Schutzes personenbezogener Daten,
# bei der Führung der Termin- und Vorhabensübersicht,
# beim Vorbereiten und Durchführen von Besprechungen, Tagungen, Seminaren und Veranstaltungen aller Art,
# bei der Verwaltung von Dienstvorschriften, Karten, Büchern und Schrifttum aller Art,
# bei der Überwachung der Vollzähligkeit, der Pflege und Wartung des zugewiesenen Materials.
# weitere Tätigkeiten im Rahmen der Bürotätigkeit gem. spezifischen Anforderungen der Dienststelle
Durchführen von Botengängen.

1.3 Arbeitsbedingungen

# Es erfolgt ein regelmäßiger Einsatz im Tagesdienstbetrieb,
# der Arbeitsplatz ist mit modernen Bürokommunikationsmitteln ausgestattet,
# Arbeitsbedingungen für einen PC- Arbeitsplatz.

2. Fertigkeiten und Kenntnisse

Kenntnis
# der Bedienung und Nutzung von handelsüblichen Systemen und Geräten der Bürotechnik/Bürokommunikation,
# der erforderlichen DV-Verfahren zur Informationsgewinnung für Einsätze, Übungen, Organisation und zur Ausbildung,
# der Gesetze, Erlasse und Dienstvorschriften seines Aufgabenbereiches.

3. Mögliche Verwendungen in Dienststellungen

3.1 Verwendung
StDstSdt SK in Dienststellen der Bundeswehr auf allen Führungsebenen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Cricki

Zitat von: Marco_1990 am 21. März 2013, 17:57:04
Hallo Kameraden,

ich habe momentan folgendes Szenario: Ich bin ehemaliger Soldat, und habe die ATN Stabsdienstsoldat. Nun möchte ich mir eine Bescheinigung über berufsnahe Verwendung als Bürokaufmann für die IHK ausstellen lassen da ich Wind vom BBiG § 45 Absatz 3 bekommen hab. Mein Problem ist nun das der Sachbearbeiter vom Karrierecenter das nicht so sieht, obwohl bei der Bundeswehr der Stabler als Büromensch überall aufgeführt ist. Welche Lösung gibt es nun? Kann ich das irgendwie nachweisen das der Stabsdienstsoldat ein solches Berufsfeld hat? Ich war damals in der Zimmerverwaltung für die Wohnheime eingesetzt.

Grüße und Danke

Cricki

moin, moin,
mit der ihk scheint das ja irgendwie nicht so zu "flutschen". bewirb dich doch auch mal wo anders im öffentlichen dienst. meine ex z. B. war in den 90 ern als eskortservicedame in london unterwegs. sie kam dann in einem fürchterlichen zustand zurück nach deutschland, hat dann; nachdem sie nach 1,5 jahren wieder fit wahr über 100 bewerbungen geschrieben, zu der zeit lebte sie von sozial hilfe. lange rede kurzer sinn:......sie wurde mit 27 jahren nochmal beamtin.
also immer positiv und ´n bisschen flexibler. alles gute

Marco_1990


Marco_1990

Zitat von: christoph1972 am 21. März 2013, 18:08:02
Zitat von: ulli76 am 21. März 2013, 17:59:59
Du müsstest doch nen Wehrdienstzeugnis bekommen haben-bist damit mal zur IHK?

Wehrdienstzeugnis mit Erwähnung der Tätigkeit als Stabsdienstler wäre ein Nachweis nach § 45 II BBiG. Die HKen und IHKen handhaben das normalerweise großzügig. Denn sowohl die schriftliche als auch die praktische Prüfung sind zu absolvieren und mit dem Bestehen der Prüfung wird die berufliche Handlungsfähigkeit nachgewiesen.

§ 45 III BBiG ist "eigentlich" die Norm für die ZAWler bzw. BFDler.

Was heisst "eigentlich"? Der §45 III BBiG kann so auch angewendet werden?

christoph1972

Zitat von: Marco_1990 am 25. März 2013, 18:05:34
Zitat von: christoph1972 am 21. März 2013, 18:08:02
Zitat von: ulli76 am 21. März 2013, 17:59:59
Du müsstest doch nen Wehrdienstzeugnis bekommen haben-bist damit mal zur IHK?

Wehrdienstzeugnis mit Erwähnung der Tätigkeit als Stabsdienstler wäre ein Nachweis nach § 45 II BBiG. Die HKen und IHKen handhaben das normalerweise großzügig. Denn sowohl die schriftliche als auch die praktische Prüfung sind zu absolvieren und mit dem Bestehen der Prüfung wird die berufliche Handlungsfähigkeit nachgewiesen.

§ 45 III BBiG ist "eigentlich" die Norm für die ZAWler bzw. BFDler.

Was heisst "eigentlich"? Der §45 III BBiG kann so auch angewendet werden?

Nein, es gibt auch andere "Bildungsanbieter die auf § 45 III BBiG reiten :-)
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

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