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Uniformtrageerlaubnis

Begonnen von Fernmelder, 29. März 2013, 10:56:43

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wolverine

Meiner Meinung nach ja weil es eine Dienstreise war und der Mann im Dienst war (s. o.). Wäre es keine Dienstreise, gäbe es ja auch keine Reisekosten.
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Tommie

Klingt irgendwie logisch für mich! ich muss den Kameraden mal fragen, wie das Speil denn tatsächlich ausgegangen ist, aber ich glaube schon, dass die Versicherung des Unfallverursachers dann gezahlt hat. Ich hab da ganz düster was in Erinnerung ;) !

MMG

Zitat von: wolverine am 08. April 2013, 20:10:23
[...]
Auf der Antrittsreise hat man doch Anspruch auf Reisekostenvergütung und danach müsste es ja eine Dienstreise sein; folglich Dienst.

Dienst kann es nicht sein, da das Wehrdienstverhältnis mit dem im Einberufungs- / Heranziehungsbescheid genannten Diensteintrittszeitpunkt beginnt. Meistens ist in dem Schreiben eine Uhrzeit genannt. Folglich ist man zwischen 00:00 und Diensteintritt "irgendwie nicht versichert".
M.M.n. eine Grauzone!

Ich meine, früher war das mal anders, Dienstritt 00:00 und Dienstantritt dann mit Uhrzeit.

wolverine

Und warum sollte dann die Bw eine private Reise außerhalb eines Dienstverhältnisses zahlen?
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MMG

@wolverine: Ich glaube, da hab ich ein wenig Blödsinn geschrieben. Das Wehrdienstverhältnis beginnt mit dem im Einberufungs- / Heranziehungsbescheid genannten Diensteintrittszeitpunkt ab 00:00 Uhrr. Dienstantritt ist dann spätestens mit der angegebenen Uhrzeit im H-Bescheid. Damit ist der Reservist ab 00:00 Uhr im Dienst und somit auch über die Bw abgesichert. Wolve, Du hast recht!  ::)

Lumpy

Auf meinem letzten E-Bescheid (Feb 2013) steht folgender Passus: "Das Dienstverhältnis beginnt mit dem für Sie festgesetzten Zeitpunkt."

Unter Diensteintritt steht dann "am 14.02. bis spätestens 08:00". Ich verstehe das so, dass ich ab 00 Uhr am 14.02. Soldat bin.

Auf jeden Fall hat mir mein S1 explizit erlaubt in Uniform anzureisen.

MMG

@Lumpy:

Richtig, Sie sind Soldat vom 14.02. ab 00:00Uhr bis xx.xx.

bayern bazi

und hatten gesetzliche kv nicht mal ne 14tägige (oder sogar 4 wöchige) nachversicherungspflicht ???

Zitat
19
Erlöschen des Leistungsanspruchs
(1) Der Anspruch auf Leistungen erlischt mit dem Ende der Mitgliedschaft, soweit in diesem Gesetzbuch nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1.


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

turbotyp

Hallo allerseits,

wollte jetzt keinen neuen Thread aufmachen, deshalb schreibe ich hier mal rein.

Habe letztens auf unserem Schützenfest zwei Soldaten (G und SU) im Dienstanzug gesehen (nur Hemd kurzer Ärmel, ohne Krawatte, keine Kopfbedeckung, der Gefreite hatte die Balken falsch auf der Schulterklappe). Hab dann mal nachgefragt wo die beiden herkommen. Wären beides Resis aus dem örtlichen Verein. Hab dann mal gefragt wieso die hier in Uniform rumlaufen dürfen... Der StUffz meinte, dass man das als Reservist dürfe. Das hab ich erstmal so stehen lassen und mich verabschiedet.

Jetzt meine Frage: Wer in dem Verein bestimmt wann wer in Uniform erscheinen darf? Vor allem Abends ,in einem Sauanzug, auf einem Schützenfest biertrinkender Weise die Bundeswehr zu repräsentieren hat viele irritierende Blicke erzeugt...

InstUffzSEAKlima

Das kurze Hemd wird immer ohne Schlips ("Langbinder") und (Tuch-)Jacke verwendet. Kurzes Hemd und/oder Schlips schließt sich aus. Über die Begleitumstände äußere ich mich mal nicht weiter.

miguhamburg1

Lieber InstUffz, da hat sich aber die Vorschrift geändert. Richtig ist, dass das Kurzarmhemd ohne Langbinder und Dienstjacke getragen wird. Sie dürfen aber sehr wohl dazu einen Langbinder und Jacke dazu tragen.

Wer die Uniformtrageerlaubnis (UTE) für einen Reservisten erteilt, war gefragt: Ganz einfach: Das für seinen Wohnort zuständige Landeskommando! Dies schließt ein, dass sie, außerhalb eines Dienstverhältnisses, das Zusstzkennzeichen tragen, also als Heeres- oder Luftwaffenuniformträger, die schwarz-rot-goldene Kordel an den Schulternähten der Schulterklappen tragen. Dass die Uniform vorschriftenkonform ist und getragen wird, ist eines der Kriterien für eine solche UTE. Genauso, wie sich in Uniform in der Öffentlichkeit so zu benehmen, dass das Ansehen der Bundeswehr keinen Schaden nimmt. Und dass die Uniform nicht dort getragen wird, wo es verboten ist.

Nun kann also der Fragensteller selbst feststellen, inwieweit die beiden Res, von denen er sprach, richtig handelten.

turbotyp

Ah ok. Danke für die Infos. So ähnlich habe ich mir das schon gedacht. Kordeln waren nicht vorhanden.

Genehmigt das Lkdo die UTE für DIE einzelne Veranstaltung oder wird die über einen Zeitraum bzw. generell für bestimmte Veranstaltung erteilt?

Oder wird das grundsätzlich im jeweiligen Einzelfall entschieden?

miguhamburg1

Auch das wird unterschiedlich praktiziert. Als beorderter Reservist oder aktives Mitglied im Reservistenverband wird im Allgemeinen eine dauerhafte UTE ausgestellt, weil sonst der Verwaltungsaufwand zu groß wäre. Es gibt vereinzelt aber auch den Fall, dass ein Reservist, der zu keiner der beiden zuvor genannten Gruppen gehört, bei einer bestimmten Veranstaltung Uniform tragen möchte. Dann kann er eine auf diesen Anlass bezogene UTE beantragen und erhalten.

turbotyp

Quasi, frei nach dem Motto: "Alles kann, nichts muss".  :D


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