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Verbandsabzeichen auf Feldanzug

Begonnen von HG z.S., 09. April 2013, 09:00:02

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bayern bazi

spätestesn wenn der kamerad eine dvag besucht oder bei einer vvag mit ute der dienstaufsicht - oder  den schülerlotsen, in die arme läuft - und die nen schlechten tag haben knallts  ;D ;D

und dann kann ganz schnell eine ute auch wiederrufen werden

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

diodon-IV

Aus der Sicht eines Schülerlotsen:

a) meistens hab ich wichtigere Dinge zu erledigen;
b) wenn ich einen solchen Mangel feststelle und ich Zeit habe, gibt es erst den kameradschaftlichen Hinweis, später dann auch gerne den Befehl einen korrekten Anzug herzustellen (also Abzeichen runter - sollte es nicht vernäht sein SOFORT, andernfalls gibts eine entsprechende ausführliche Belehrung);
c) gibt es Diskussionen, fängt spätestens da mein schlechter Tag an... ich mach da auch gerne mal Papier schwarz oder fahr direkt mit dem Soldaten zu seinem Chef, sofern es die Gegebenheiten zulassen. Und eine UTE wiederrufen zu lassen ist kein Problem. Das geht i.d.R. schneller als die Ausstellung der UTE im Vorfeld...

Tommie

Zitat von: diodon-IV am 06. Mai 2013, 17:09:07... c) gibt es Diskussionen, fängt spätestens da mein schlechter Tag an...

Wieso Deiner ;) ? Ich würde sagen, der schlechte Tag des "Christbaums" beginnt da ...

pzgren88

Christbaum...

Jeder hat das recht das zu tragen was er sich im laufe seiner Dienstzeit verdient hat!
Und wenn ich mich an meinen Dienstanzug erinnere, so hatte dies durchaus auch etwas von einem "Christbaum", aber muss ich mich wegen meinen Leistungen schämen?

Ich werde einen Teufel tun meine Auszeichnungen zu verstecken. Und persönlich habe ich auch kein Problem damit, wenn ein Kamerad zugeklebt ist mit Abzeichen wie noch was, sofern alle verdient und rechtens dort hängen, umso besser !

Der eine wills, der andere nicht....

Aber die Diskussion gehört woanders hin.
Obergeneral Hauptstabsgefreiter a.D , d.R :))
1.04.04-30.03.12

wolverine

Zitat von: pzgren88 am 06. Mai 2013, 19:10:39
Jeder hat das recht das zu tragen was er sich im laufe seiner Dienstzeit verdient hat!
Ähm, Nein.
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Tommie

Zitat von: pzgren88 am 06. Mai 2013, 19:10:39Jeder hat das recht das zu tragen was er sich im laufe seiner Dienstzeit verdient hat!

Und genau diese Aussage ist vollkommener BULLSHIT ;D !

Ich kenne da jemanden ;)  , der hat insgesamt 7 verschiedene Fallschirmspringerabzeichen, den EKL 1, den EKL 2, Commando Guyane, Schiessauszeichnungen von mehreren Ländern, etc. ...
Mal abgesehen davon, dass der Rock des Dienstanzuges damit quasi "kugelfest" wäre und derjenige nicht mehr aufstehen könnte wegen des Gewichts, möchte ich mal sehen, wie man das alles da dran festmachen möchte ;) !

Elvis

Zwar definiert Punkt 531., was exakt unter einem Internen Verbandsabzeichen zu verstehen ist, also vermutlich alles unter Brigadeebene, denn soweit runter gehen ja die Verbandsabzeichen auf dem DA.
Das Abzeichen unterhalb der Bataillonsebene auch für nicht selbstständige Kompanien nicht genehmigungsfähig seien, sagt das im Umkehrschluss aber für mich nicht aus.

Hier wird dargelegt, dass das Wappen der 3. Kompanie des Panzerlehrbataillons 334 mal vom BMVg genehmigt wurde, bzw. seit 1981 Kompanien offiziell das Führen eigener Wappen erlaubt ist.
Ich denke mir, dass jedes Kompaniewappen genehmigt werden muss, vermutlich auch in die Wappenrolle eingetragen wird und somit schon die Grundlage für eine Tragegenehmigung gegeben ist und dem nichts entgegensteht.

http://www.panzerlehrbataillon.de/geschichte/geschi.html

Vielleicht ist hier ja Punkt 3 der ZDv interessant:

Die Inspekteure können für die Soldaten ihrer Teilstreitkraft/ihres Organisationsbereiches Einzelregelungen im Rahmen der grundsätzlichen Richtlinien dieser Vorschrift erlassen.

Denn es würde mich sehr wundern, wenn es in der Bundeswehr erhebliche Verbreitung hätte, mit "illegalen" Abzeichen rumzurennen, zumal in der Öffentlichkeit. Ich bin mir ziemlich sicher, dass zu jedem als Abzeichen getragenen Kompaniewappen irgendwo eine Genehmigung rumschwirrt.


pzgren88

Zitat von: wolverine am 06. Mai 2013, 19:21:35
Zitat von: pzgren88 am 06. Mai 2013, 19:10:39
Jeder hat das recht das zu tragen was er sich im laufe seiner Dienstzeit verdient hat!
Ähm, Nein.


Ähm, doch. Solang ich eine Trageerlaubnis dafür erhalten habe?
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1.04.04-30.03.12

Tommie

Zitat von: Tommie am 06. Mai 2013, 19:32:08Ich kenne da jemanden ;)  , der hat insgesamt 7 verschiedene Fallschirmspringerabzeichen, den EKL 1, den EKL 2, Commando Guyane, Schiessauszeichnungen von mehreren Ländern, etc. ...
Mal abgesehen davon, dass der Rock des Dienstanzuges damit quasi "kugelfest" wäre und derjenige nicht mehr aufstehen könnte wegen des Gewichts, möchte ich mal sehen, wie man das alles da dran festmachen möchte ;) !

Dieser Soldat hat jedes seiner Abzeichen ordnungsgemäß verliehen bekommen und hat selbstverständlich auch für jedes einzelne Abzeichen eine Trageerlaubnis. Deswegen ist diese Aussage schon wieder ... BULLSHIT!

Nein, man kann genau so viele Abzeichen tragen, wie durch die ZDv 37/10 gestattet werden!

pzgren88

In dem Forum hier fehlt eindeutig ein gefällt mir button....
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1.04.04-30.03.12

Tommie

Na ja, sehr oft wäre der bei Ihren letzten Postings vermutlich nicht gedrückt worden ;D !

pzgren88

Obergeneral Hauptstabsgefreiter a.D , d.R :))
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pzgren88

Zitat von: pzgren88 am 06. Mai 2013, 19:10:39
Jeder hat das recht das zu tragen was er sich im laufe seiner Dienstzeit verdient hat!
.... sofern alle verdient und rechtens dort hängen, umso besser !


rechtens sollte ausdrücken : ZDV konform....

Bisschen mitdenken kann man doch erwarten -.-
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1.04.04-30.03.12

Andi

Nein, bei vielen Reservisten kann man das was die Anzuggestaltung angeht leider nicht.
the rest is silence...

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wolverine

#59
Zitat von: pzgren88 am 06. Mai 2013, 20:00:24
Zitat von: wolverine am 06. Mai 2013, 19:21:35
Zitat von: pzgren88 am 06. Mai 2013, 19:10:39
Jeder hat das recht das zu tragen was er sich im laufe seiner Dienstzeit verdient hat!
Ähm, Nein.


Ähm, doch. Solang ich eine Trageerlaubnis dafür erhalten habe?
z. B. ausländische Abzeichen dürfen Sie maximal eins tragen. Völlig Pumpe was Ihnen sonst noch verliehen wurde und wofür Sie eine Trageerlaubnis haben.
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