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Juristische Abteilung

Begonnen von adidas, 17. April 2013, 22:55:54

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F_K

Nur WEIL DU die Genehmigung zur Akteneinsicht erteilt hast, bekommt die Bundeswehr Akteneinsicht.

Allerdings findet ohne Genehmigung keine Einstellung statt - ein "Recht" auf Akteneinsicht hat die Bw nicht.

adidas

Erhält die Bundeswehr Akteneinsicht bei getilgten Jugendstrafen?

justice005

@ adidas:

Vielleicht wäre es hilfreich, wenn Sie uns mal die genauen Zeitpunkte nennen könnten, an welchen die jeweiligen Maßnahmen, Strafen, Verurteilungen etc. verhängt wurden und wie alt Sie jetzt derzeit sind.

Das würde die Sache deutlich einfacher machen. Irgendwann werden nämlich die Akten und Daten tatsächlich auch pysisch gelöscht bzw. vernichtet und dann gibt es die Informationen nicht mehr. Das hat zwar nichts mit Tilgung zu tun (bei bloßer "Tilgung" existieren die Daten noch), aber es könnte helfen, den konkreten Fall etwas besser zu beurteilen.

Insbesondere die sogenannten Überliegefristen müssen berücksichtigt werden. Die sind meines Wissens entscheidend für die Anwendung des § 52 BZRG.


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