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Freistellung vom Dienst / Abzug für staatl. gepr. Techniker

Begonnen von René101, 18. April 2013, 17:13:34

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René101

Moin Forengemeinde,
Ich habe mich im Rahmen des Reformbegleitprogrammes vom BS OffzMilFD zum SaZ 18 umwandeln lassen.
Heute kam zusammen mit der Urkunde eine Art Bescheid über meine Restdienstzeit.
Auf diesem Bescheid war nun mein Dienstzeitende vermerkt und daneben, 1 Tag später, war der Beginn BFD vermerkt.
Das liest sich für mich so, als ob mir während der Dienstzeit keine Freistellung mehr zusteht, obwohl ich lediglich eine Fortbildung zum staatl. gepr. Techniker absolviert habe. Diese würde meinen Anspruch, nach Aussage BFD jedoch lediglich um 6 Monate mindern.
Jetzt ist sich auch mein BFD - Berater plötzlich nicht mehr sicher und ich natürlich auch nicht.

Weiß jemand wie dieses Datum BFD-Beginn zu verstehen ist, oder ob der Techniker doch anders als eine Fortbildung in die Berechnung eingeht?

Vielen Dank....
René

apollo98

Kann es sein, dass dein BFD Anspruch nach den neuen Rahmenbedingungen berechnet wurde?
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

René101

Kannst du sagen, ob das diese Berechnung erklären würde?
Ich bin außerdem der Meinung, dass ich als "alt-SaZ" behandelt werden muss. Bin ja schon '97 in die Bw eingetreten.

apollo98

Das wäre nur eine Vermutung. Du bist zwar 1997 eingetreten, wirst aber erst jetzt wie ein SaZ behandelt. Was sagt den die Bescheid erstellende Abteilung dazu?
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

René101

Der Bescheid kommt vom PersAmt (alt) und das sagt, dass diese Berechnung auf dem Blatt vom BFD kommt. Und bei denen war niemand zu sprechen ;)
http://www.dienstzeitende.de/site/dze/files/upload/Anderung_BFD_Anspruche_Stand_14_August_2012.pdf
sagt aus, dass das für mich eigentlich nicht gelten sollte.
Im Gesetz gelesen habe ich es jetzt nicht nachgelesen.
Aber aufgrund der Beratung, die von 6 Monaten sprach, habe ich mich ja erst zu diesem Schritt entschieden :)

apollo98

Dann versuche dort Morgen jemanden zu erreichen. Entweder die Beratung war falsch, oder die jetzige Berechnung.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

wolverine

In der Unterlage vom LwPersFw steht, dass die Neuregelung Gültigkeit besitzt für alle "ab dem ...(Stichtag) zum SaZ Ernannten". Bei "dienstzeitende.de" steht "zum Soldaten Ernannte"  und auf der letzten Folie "Angaben ohne Gewähr" :D.
Hier könnte man durchaus argumentieren, dass Sie ja jetzt vom BS zum SaZ ernannt worden sind und die Neuregelung anzuwenden ist. Da spricht begrifflich einiges dafür. in diese Richtung sollten Sie einmal konret nachfragen.
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René101

ZitatDie Neuregelungen zum Berufsförderungsrecht gelten im Wesentlichen für diejenigen Sol-datinnen und Soldaten auf Zeit, die nach dem Inkrafttreten des Bundeswehrreform-Begleit-gesetzes neu in die Bundeswehr eintreten.

ist ein Zitat aus (Seite 3 Punkt 5 ganz unten):
http://www.bmvg.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY4MzQzODY1NzM3ODZkNzMyMDIwMjAyMDIw/Inhalt%20Reformbegleitgesetz.pdf


René101

Ist natürlich auch wieder Auslegungssache...
"im Wesentlichen" ist ja auch wieder schwammig.

René101

Auszug aus dem Merkblatt, dessen Erhalt ich bestätigen musste:
Zitat1. Für die Berufsförderung und die Dienstzeitversorgung ist die neu festgesetzte Dienstzeit
als Soldatin oder Soldat auf Zeit maßgebend. Die Ansprüche sind so bemessen,
als wäre von vornherein diese Dienstzeit festgesetzt worden.

2. Bei der Feststellung der Ansprüche auf Berufsförderung und Dienstzeitversorgung
sind nach der Neufestsetzung der Dienstzeit einer Soldatin oder eines Soldaten auf
Zeit die Kürzungs- und Minderungsvorschriften des SVG (z.B. § 5 Absatz 6 bis 10,
§ 11 Absatz 2 Satz 2, §§ 13a, 13b. 13c SVG in der bis zum Inkrafttreten des
SKPersStruktAnpG geltenden Fassung
) zu beachten.

wolverine

Mal eine ganz blöde Frage: Was stand genau auf Ihrer "Umwandlungsurkunde" (z. B.: "ernenne ich Sie mit Wirkung von ... zum Soldaten auf Zeit mit einer Dienszeit von X Jahren")?
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René101

Ich kann mir denken, worauf du hinauswillst:
Mit Wirkung vom 08.04.2013
18 Jahre

wolverine

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René101

Die Urkunde habe ich leider nicht hier, weil ich sie nicht annehmen wollte unter diesen Voraussetzungen.
Darf ich fragen, wieso?

wolverine

Um etwas unter Tatbestandsvoraussetzungen zu subsummieren ist es oft hilfreich die genauen Vokabeln zu kennen. Gerade wenn es um Fragen der Definition geht.
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