Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I

Begonnen von Leotau, 18. April 2013, 18:42:17

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Leotau

Guten Tag und zwar habe ich einfach mal paar Fragen, meine Freundin und ich erwarten zum Ende November unser 1. Kind.
Wir sind beide z.Z. noch aktive Soldaten.

Nun zu den Fragen und zwar würde meine Freundin dann nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen, sprich rechnen wir mal einfachheitshalber vom 01.01.14 bis zum 31.03.14, da ergibt sich folgendes Problem und zwar scheidet sie dann aus dem Dienst aus und hätte nachdem Anspruch auf Übergangsgebürnisse von 7 Monaten (SAZ 4). Diese könnte sie ja nicht wirklich effektiv nutzen.

Wäre es möglich die Übergangsgebürnisse dementsprechend zu verschieben (lt. Internet bis zu 6 Jahre) und z.B. die vollen 12 Monate weiterhin Elterngeld zu beziehen und dann im Anschluß die Übergangsgebürnisse erhalten und dementsprechend auch noch die Arbeitslosenbeihilfe von 5 Monate, sprich zumindesten die nächsten 24 Monate dann Einkommen zu haben?
Wie sind es krankenversicherungstechnisch dann aus, während des Elterngeldes ist man wo versicher? Zuerst bis zum 31.03.14 ja sicherlich über die freie Heilfürsorge oder? Aber was ab dann?

Vielen Dank

Hoffe einer hat davon Ahnung und kann mir etwas helfen, die Behörden haben da auch nicht soviel Ahnung leider, Soldaten sind halt immer etwas Besonderes.

KlausP

Haben Sie sich beide schon mal mit Ihrem Sozialdienst in Verbindung gesetzt? Wäre jetzt mein erster Gedanke.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Leotau

Kurz telefonisch, auch die Aussage war jetzt nicht so zufriedenstellend. Ist halt nen schwieriges Thema und viele Gesetze/Regelungen sind betroffen.

Gruß

Lumpy

Ich bin in der Thematik kein Experte, aber meines Wissens muss die Zeit des Mutterschutzes nachgedient werden. Damit dürften sich viele deiner Fragen vorerst erledigen. Spieß und Perser wissen da aber oft auch drüber bescheid.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

christoph1972

Anruf bei der personalbearbeitenden Stelle der/des WBV/BAPersBW. Wenn die Elternzeit nachgedient werden muss, dann verschiebt sich das DZE ja entsprechend nach hinten.

Bei Elternzeit muss man sich entsprechend selbst versichern, da der Anspruch auf UTV entfällt. Es handelt sich schließlich um eine Art "Sonderurlaub" unter Wegfall der Dienst- und Sachbezüge.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

ulli76

#6
Da wir regelmäßig Soldatinnen in der Elternzeit haben, die Patientinnen bei uns sind, bin ich mir sicher, dass die UTV während der Elternzeit weiterläuft.

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=24465.msg271495#msg271495

In dem Thread gibt es übrigens noch ein paar Tips was die sanitätsdienstliche Versorgung in der Schwangerschaft betrifft.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

christoph1972

Ein Blick in das Gesetz und so .... :-[

Soldatinnen und Soldaten haben nach Maßgabe des § 15 Absatz 1 oder 1a des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes Anspruch auf Elternzeit unter Wegefall der Geld- und Sachbezüge mit Ausnahme der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung und ohne Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz.

Ansonsten gibt es noch folgende Ausführungsbestimmungen, LwPersFw kann da sicher wegen evtl. Aktualisierungen weiterhelfen:

http://www.bundeswehr-kinderbetreuung.de/C125757600377287/CurrentBaseLink/W27RDBQE471KPBWDE/$File/AusfBestEltZSoldV.pdf
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

christoph1972

Der Sprössling muss ja auch noch versichert werden. :)

Innovative und familienfreundliche Lösung wäre ja UTV für die Kinder. Die entsprechenden PädiaterInnen können dann auch im Auslandseinsatz die Kinder in den Einsatzländern behandeln. Das wäre mal ein echt sinnvoller Doppelnutzen. Die U1 macht eh meist der Geburtshelfer, die restlichen bis auf das Hüftscreening darf ja auch der Allgemeinmediziner.

Wer Kinderherzen erobert, erobert die Zukunft.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

.. und die "böse Realität"?

ZitatInnovative und familienfreundliche Lösung wäre ja UTV für die Kinder.

Kostet nicht vorhandenes Geld und wäre systemfremd.

Die vorhandene Privatversicherung für die Kinder ist besser und preiswerter.

ZitatDie entsprechenden PädiaterInnen können dann auch im Auslandseinsatz die Kinder in den Einsatzländern behandeln.

Dies ist keine Aufgabe von Streitkräften - selbst die Erwachsenenversorgung (von Soldaten im Inland) funktioniert nur mit Einschränkungen.

ZitatDas wäre mal ein echt sinnvoller Doppelnutzen.

... ich würde es eher Doppelschw**** nennen.

Gastbeitrag

Kurze Nachfrage,
seit wann wird denn Elternzeit nachgedient? Bei uns war das nicht der Fall! Wenn die Bedstimmungen noch so sind läuft die Dienstzeit ganz normal weiter. Wenn die UTV wegfällt gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen die GKV oder so wie wir es seinerzeit machten über die PKV/Beihilfe. Geht leider nur wenn man verheiratet ist und somit der Ehepartner Beihilfeberechtigt ist.

Ralf

Die Dauer der Berufung eines Soldaten in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit verlängert sich ohne die Beschränkungen des § 40 Abs. 1 SG (Höchstdienstzeit, Lebensalter) um die Dauer der Elternzeit, wenn dessen militärische Ausbildung vor dem Beginn der Elternzeit nach § 28 Abs. 7 SG bereits mehr als sechs Monate mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden ist oder war.
Nach § 40 Absatz 8 SG kann bestimmt werden, dass sich die Dienstzeit nicht nach § 40 Absatz 4 Satz 1 SG verlängert, wenn an der Verlängerung ausnahmsweise kein dienstliches Interesse besteht.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

christoph1972

Zitat von: F_K am 19. April 2013, 09:31:08
.. und die "böse Realität"?

ZitatInnovative und familienfreundliche Lösung wäre ja UTV für die Kinder.

Kostet nicht vorhandenes Geld und wäre systemfremd.

Die vorhandene Privatversicherung für die Kinder ist besser und preiswerter.

ZitatDie entsprechenden PädiaterInnen können dann auch im Auslandseinsatz die Kinder in den Einsatzländern behandeln.

Dies ist keine Aufgabe von Streitkräften - selbst die Erwachsenenversorgung (von Soldaten im Inland) funktioniert nur mit Einschränkungen.

ZitatDas wäre mal ein echt sinnvoller Doppelnutzen.

... ich würde es eher Doppelschw**** nennen.

Lieber F_K,

ob ich nun 70% Beihilfe im Behandlungsfall für ein Kind zahle, oder ein paar Pädiater einstelle, dürfte wohl eines Vergleiches lohnen.

Wenn die medizinische Versorgung von Einheimischen keine Aufgabe des Sanitätsdienstes im Einsatz ist, frage ich mich, warum das denn überhaupt gemacht wird und ob humnitäre Hilfe in Form der medizinischen Behandlung von einheimischen Patienten in Deinen Augen überflüssge Ausgaben im Bundeshaushalt verursachen!?

Ob nun Doppelschwachsinn oder Doppelnutzen, ist wohl Ansichtssache.

Das die truppenärztliche Versorgung im Inland leider nur eingeschränkt funktioniert, ist wohl eher eine Frage der Allokation der San(St)Offze und der Organisation des ZSanD. Aber das ist schon wieder Offtopic.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

ulli76

Lediglich mit der Einstellung von ein paar Pädiatern wird es da aber nicht getan sein.
Wir haben ja jetzt auch schon Probleme mit der Versorgung von Soldaten an ihren Wohnorten und teilweise auch an ihren Standorten. Und da sollen wir auch noch eine flächendeckende pädiatrische Versorgung organisieren?
Wir haben auch keine Gynäkologen- mal abgesehen von der FU-Gyn im BWK Westerstede, die allerdings bisher auch rein von der Ammerlandklinik besetzt wird (so weit ich weiss erfolgt die Versorgung sorgar ganz normal über deren Ambulanz).

Die medizinische Versorgung von Einheimischen in Einsatzländern erfolgt entweder im Rahmen der Katastrophenhilfe- und dafür gibt es genug zivile Pädiater (und auch Gynäkologen) mit denen man vor Ort zusammenarbeiten kann und die oft auch sehr erfahren sind mit den speziellen Krankheitsbildern in Krisengebieten. Und zum anderen als Nebeneffekt im Rahmen freier Kapazitäten innerhalb eines anderen Einsatzes- aus humantiären Gründen und mit dem Ziel der Force Protection. Dies wird durch die Kollegen geleistet, die sich eh schon im Rahmen ihres Auftrags dort befinden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau