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Rocker und trotzdem guter Soldat?

Begonnen von Juergen22, 23. April 2013, 15:05:51

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KanuelM

Zitat von: schlammtreiber am 24. April 2013, 09:05:52
Zitat von: BSG1966 am 23. April 2013, 17:23:38
Zwei Dinge noch: ich tat Dienst in Zeiten der Wehrpflicht. Und da mussten auch rechtsradikale Menschen Wehrdienst leisten. Heute muss die Bundeswehr Menschen mit gewissen Ansichten nicht zwingend einstellen.

Auch zu Zeiten des GWD war die Bw weitgehend sensibilisiert, Neonazis wurden oft "abgeschoben". In vier Jahren hab ich zwei Fälle von rechtsextremen Soldaten mitbekommen, beide GWDL, beide wurden sofort auf harmlose Langweilposten ohne täglichen Waffenkontakt aussortiert - der eine als Kellner ins UffzHeim, der andere an einen Schreibtisch in der hintersten Ecke der Fahrbereitschaft.

Ach ja, einen "rechtsextremen" Vorfall hatten wir auch mal im Zug - ein UmP einer anderen Teileinheit hatte Abends nach Dienstschluss "rechtsextreme Musik, eindeutig Skinhead-Musik" aus einer unserer Stuben gehört. Also haben wir am nächsten Morgen (ja, am nächsten Morgen, denn der UmP hatte nicht die Eier, sofort einzugreifen und sich als Stabsmuckl mit den bösen Brutalos von der Sicherung anzulegen, und die Wache hielt er für "befangen", denn sie bestand teilweise aus Sicherern - kein Scherz, stand genau so im Protokoll) die Bude gefilzt und alle Tonträger geprüft (= angehört...ja, wir saßen stundenlang da und haben dienstlich Musik gehört!). Bereits bei der Durchsuchung der Bude kamen wir nicht umhin anzumerken, dass diese große Rastafari-Fahne mit Bob Marley Aufdruck an der Wand den Anfangsverdacht auf rechtsextremes Gedankengut nicht unbedingt wirkungsvoll untermauert. Die Hörprobe ergab auch fast nur harmloses Zeugs aus den Charts (was den Spieß zu der Bemerkung trieb "Sowas hören die heutzutage?!?!"), aber schließlich hatten wir dann zwei CDs im Verdacht, den Alarm ausgelöst zu haben. Diese wurden dem Zeugen vorgespielt, der auch sofort die rechtsextreme Skinhead-Musik wiedererkannte: Die Toten Hosen und Rammstein...

Der Fall war damit erledigt, lediglich die entlasteten Stubenbewohner erhielten vom Spieß den eindringlichen Hinweis, schleunigst "den Kiffer-Schmarrn von der Wand zu nehmen".

Wer Skinheads mit Rechtsextremen gleichsetzt, hat offensichtlich einiges verfehlt...

christoph1972

Zitat von: KanuelM am 24. April 2013, 22:31:59
Zitat von: schlammtreiber am 24. April 2013, 09:05:52
Zitat von: BSG1966 am 23. April 2013, 17:23:38
...., der auch sofort die rechtsextreme Skinhead-Musik wiedererkannte: Die Toten Hosen und Rammstein...
Der Fall war damit erledigt, lediglich die entlasteten Stubenbewohner erhielten vom Spieß den eindringlichen Hinweis, schleunigst "den Kiffer-Schmarrn von der Wand zu nehmen".
Wer Skinheads mit Rechtsextremen gleichsetzt, hat offensichtlich einiges verfehlt...

Ich weiß jetzt nicht, wo Schlammtreiber Skinheads ausschließlich mit Rechtsextremismus in Verbindung bringt. Aus, Zitat: "... die rechtsextreme Skinhead-Musik ..." kann ich beim besten Willen nicht erkennen, dass es ausschließlich rechtsextreme Skinheads geben soll.

Ein großer Anteil setzt wohl Skinhead mit "Naziskin" gleich. Das hat Schlammtreiber gerade nicht getan.
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* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

miguhamburg1

Einmal abgesehen, dass Andis Analyse vollkommen richtig ist, muss der Ansicht von @ BSG 1966 allerdings widersprochen werden:

Bis Mitte 2012 bestand eine allgemeine Wehrpflicht, die auch vollzogen wurde. Allerdings mussten mitnichten in diesen Zeiten auch "rechtsradikale Menschen Wehrdienst leisten". Denn sobald sie als rechtsradikal auffälltg wurden, kam es zu entsprechenden Enlassugsverfahren, genau wie heute.

schlammtreiber

Zitat von: KanuelM am 24. April 2013, 22:31:59
Wer Skinheads mit Rechtsextremen gleichsetzt, hat offensichtlich einiges verfehlt...

Das tun die meisten Normalbürger, was auch verständlich ist, weil der Anteil der Redskins etc hierzulande doch eher klein ist.
Verhält sich so ähnlich wie bei den anderen zwei Verallgemeinerungen im zitierten Text (Rasta = Kiffer, Sicherer = Haudrauf), die nicht so sehr gestört zu haben scheinen.
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StOPfr

Eigentlich waren die Spitzen in schlammis Text doch gar nicht zu überlesen...  ::)
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schlammtreiber

Zitat von: StOPfr am 25. April 2013, 14:00:10
Eigentlich waren die Spitzen in schlammis Text doch gar nicht zu überlesen...  ::)

Doch doch, das geht. Wenn man den Fehler macht, mich ernst zu nehmen  ;D
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BSG1966

Zitat von: miguhamburg1 am 25. April 2013, 08:46:03
Einmal abgesehen, dass Andis Analyse vollkommen richtig ist, muss der Ansicht von @ BSG 1966 allerdings widersprochen werden:

Bis Mitte 2012 bestand eine allgemeine Wehrpflicht, die auch vollzogen wurde. Allerdings mussten mitnichten in diesen Zeiten auch "rechtsradikale Menschen Wehrdienst leisten". Denn sobald sie als rechtsradikal auffälltg wurden, kam es zu entsprechenden Enlassugsverfahren, genau wie heute.
Ich widerspreche hier gern: die Praxis war in den von mir erlebten Fällen eine andere. Vielleicht waren sie nicht derart auffällig, dass es zu einer Entlassung gereicht hätte, das mag sein. Fakt IST dass ich 6 Monate lang die An- und Abreise mit offen rechtsradikalen Kameraden angetreten hatte. Vielleicht nicht offen genug für ihre Vorgesetzten, mag sein. Vielleicht wären Dinge passiert, wenn ich deren Gesinnung an entsprechende Stellen gemeldet hätte. Warum hatte ich dies nciht getan?! In erster Linie erschien es mir als gängige Praxis, zu "ertragen", dass in gewissen Gegenden Gang und Gäbe ist, dass ein nicht geringer Teil der Wehrpflichtigen derart gepolt ist. Darüberhinaus allerdings auch, weil ich die Zeiten, in denen Menschen ihrer Gesinnung wegen gemeldet wurden, alles andere als miss(t)e.

Megawaldi

Nur so am Rande:
Ich denke bei so einer Diskussion wäre es erst mal sinnvoll zwischen "rechtsradikalen" und "rechtsextremen" Soldaten / Menschen zu unterscheiden.

rechtsextrem: Rechtsextremisten sind gegen die bestehende Verfassung. Sie sind nicht demokratisch, gegen Minderheiten und Ausländer.
Sie sind verfassungsfeindlich und damit strafbar.

rechtsradikal: radikal - bis an die Wurzel.
Rechtsradikale bewegen sich in die rechte Richtung, jedoch noch im Rahmen der Grundsätze der Verfassung.

Ich will damit keine Idiologie in Schutz nehmen aber wenn man ernsthaft über das Thema reden will, muss man diese Unterscheidung treffen...

Grüße
Megawaldi

christoph1972

Zitat von: Megawaldi am 26. April 2013, 07:37:22
... bei so einer Diskussion wäre es erst mal sinnvoll zwischen "rechtsradikalen" und "rechtsextremen" Soldaten / Menschen zu unterscheiden.

rechtsextrem: Rechtsextremisten sind gegen die bestehende Verfassung. Sie sind nicht demokratisch, gegen Minderheiten und Ausländer.
Sie sind verfassungsfeindlich und damit strafbar.

rechtsradikal: radikal - bis an die Wurzel.
Rechtsradikale bewegen sich in die rechte Richtung, jedoch noch im Rahmen der Grundsätze der Verfassung.

Dabei ist die Grenze zwischen rechtsradikal und rechtsextremistisch allerdings fließend.

Die gefestigte Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Beobachtung von Personen, Organisationen und anderen Gruppierungen, läßt die "Annahme" einer extremistischen Bestrebung bereits dann zu, wenn "Anzeichen" einer gegen die Freiheitlich Demokratischen Grundordnung gerichteten "Gesinnung" erkennbar sind.

Grundsätzlich ist allerdings auch eine extremistische Gesinnung/Einstellung nicht strafbar, sondern nur (Straf-) Taten die sich in kämpferisch-aggressiver Weise gegen die FDGO richten.

Ergo, ein "Normal"bürger darf Extremist sein. Von Beamten, Richtern und Soldaten wird ein aktives Bekenntnis zu den Werten des GG sowie der FDGO gefordert. Im überzeichneten Extremfall führt dies dazu, dass ein "Extremist" im öffentlichen Dienst beschäftigt werden muss, als Beamter/Richter/Soldat jedoch nicht ernannt werden dürfte.

Denn, von Angestellten/Arbeitern wird nur ein "passives" Eintreten für die FDGO gefordert, was sich dadurch kennzeichnet, dass nicht aktiv gegen die FDGO angegangen wird. Das ist jetzt allerdings stark verkürzt dargestellt und bedarf einer Einzelfallbetrachtung und dient wie gesagt, der Verdeutlichung!
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Yves Montand
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* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

justice005

ZitatVon Beamten, Richtern und Soldaten wird ein aktives Bekenntnis zu den Werten des GG sowie der FDGO gefordert.

Sehr richtig. Deshalb heißt es auch in § 8 Soldatengesetz:

"Der Soldat muss die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten."

Bei Soldaten wird explizit gefordert, dass diese sich aktiv für die FDGO einsetzen. Das bedeutet, die Säulen des Grundgesetzes (Bundesstaat, Rechtsstaat, Sozialstaat, Demokratie und Republik) sowie die Menschenwürde einerseits für gut zu befinden und andererseits dies auch entsprechend zu vertreten.

Dem Soldaten wird keinerlei politische Denkrichtung vorgegeben. Als Staatsbürger in Uniform kann er politisch denken, wie er will. Aber er hat eine vorgegebene Spielwiese, die er nicht verlassen darf. Und das sind die von der Ewigkeitsklausel geschützen Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes (FDGO).

Wer diese Spielwiese verlässt, der kann wegen Verstoßes gegen die oben genannte Dienstpflicht diszipliniert und notfalls sogar entlassen werden.


justice005

ZitatBis Mitte 2012 bestand eine allgemeine Wehrpflicht, die auch vollzogen wurde.

Ich gehe mal von einem Tipfehler aus. Die Wehrpflicht wurde bereits Mitte 2011 ausgesetzt. Letztes Jahr (also 2012) gab es schon keine Wehrpflichtigen mehr.


schlammtreiber

Zitat von: christoph1972 am 26. April 2013, 08:14:57
Dabei ist die Grenze zwischen rechtsradikal und rechtsextremistisch allerdings fließend.

Ja, die Unterscheidung ist weitgehend akademisch, für den Alltagsgebrauch wenig tauglich, und wird daher auch im sozialwissenschaftlichen Bereich kritisiert.
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miguhamburg1

Lieber justice, vollkommen richtig, da geriet der Finger unbemerkt auf die Nachbartartaste ... vielen Dank für die Richtigstellung.

Noch einmal konkret, @ BSG: Es mag ja durchaus sein, dass IHNEN die rechte Gesinnung Ihrer damaligen Kameraden aufgefallen war. Wenn sie diese allerdings nicht an Stellen ausgelebt hatten, an denen sie in das Visier der Sicherheitsbehörden gerieten oder es den zuständigen Vorgesetzten auffiel/gemeldet wurde (zum Beispiel von Ihnen), dann konnte auch kein Ermittlungsverfahren gegen diese Leute eingeleitet werden. Und Ihre Einlassung "ich hielt das in gewissen Regionen für normal, dass solche Leute bei der Bundeswehr sind" empfinde ich als ziemlich laue Ausrede. Zumindest aber vollkommen ungeeignet dafür, einen signifikanten Zustand in der Bundeswehr zu beschreiben, wie Sie es hier leider taten.


BSG1966

Zitat von: Megawaldi am 26. April 2013, 07:37:22
Sie sind verfassungsfeindlich und damit strafbar.
Sie SIND ganz bestimmt nicht strafbar. Ihre Gesinnung ist es auch nicht. Wenn, dann ist es ihr Reden/Handeln.

BSG1966

Zitat von: miguhamburg1 am 26. April 2013, 10:01:52
Noch einmal konkret, @ BSG: Es mag ja durchaus sein, dass IHNEN die rechte Gesinnung Ihrer damaligen Kameraden aufgefallen war. Wenn sie diese allerdings nicht an Stellen ausgelebt hatten, an denen sie in das Visier der Sicherheitsbehörden gerieten oder es den zuständigen Vorgesetzten auffiel/gemeldet wurde (zum Beispiel von Ihnen), dann konnte auch kein Ermittlungsverfahren gegen diese Leute eingeleitet werden.
So und nicht anders habe ich es doch auch geschrieben.
Zitat
Und Ihre Einlassung "ich hielt das in gewissen Regionen für normal, dass solche Leute bei der Bundeswehr sind" empfinde ich als ziemlich laue Ausrede. Zumindest aber vollkommen ungeeignet dafür, einen signifikanten Zustand in der Bundeswehr zu beschreiben, wie Sie es hier leider taten.
Gut, es gab noch ein, zwei weitere Begebnisse, in denen ich mit Menschen in Uniform  in Kontakt gekommen war, deren Gesinnung nicht ganz im Sinne des Dienstherrn war, aber NATÜRLICH lässt sich aus meinen persönlichen Erfahrungen kein Allgemeinzustand der Bundeswehr schließen, das hatte ich damit so nicht vor.

Darüberhinaus kenne ich sicherlich auch Menschen, die an anderen Standorten gedient hatten, und auch hier und da ihre Erfahrungen in der Causa gemacht hatten, die für mich ebendiesen Eindruck erweckt hatten, dass Rechtsextremismus innerhalb der Bundeswehr doch häufiger vorkommt, als der ein oder andere denkt.

Unterm Strich kämen wir sicherlich insofern auf einen Nenner, dass es nicht wenige mit einer Gesinnung, die sich mit der FDGO nur schwer vereinbaren lässt in der Bundeswehr gab und vielleicht jetzt ebenfalls gibt, diese aber eben nicht derart ausleben, dass Vorgesetzte/Kameraden eine Meldung für nötig erach(te)ten.

Der Vollständigkeit halber aber noch meine "Einlassung" im Zitat:
Zitat von: BSG1966 am 25. April 2013, 14:23:04
In erster Linie erschien es mir als gängige Praxis, zu "ertragen", dass in gewissen Gegenden Gang und Gäbe ist, dass ein nicht geringer Teil der Wehrpflichtigen derart gepolt ist.
Ich fühle mich in Deinem/Ihren Beitrag alles andere als richtig zitiert.

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