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Rechtsberater

Begonnen von Stabsuffz93, 08. Mai 2013, 11:15:33

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wolverine

Ein Anspruch auf Begründung besteht nicht. Nachfragen beim Amt für Personalmanagement können Sie natürlich. Ich prognostiziere aber, dass man dort nicht begründen wird.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Stabsuffz93

Okey dann danke ich Ihnen für die Antworten. Ich gucke mal was ich machen kann.

Falls sich was ergibt werde ich euch davon unterrichten.

Lu Ziffer

Wenn ich das so lese hört sich das für mich so an als ob der RB einsicht in ihre Akte hat.
Da ihnen das KC eine Erklärung zur Einsicht in die Strafakte geschickt hat, würde ich davon ausgehen das der RB dafür kein Einverständniss von ihnen braucht bzw das sie mit ihrer Bewerbung diese ihm bereits gegeben haben.

Stabsuffz93

Die erklärung ist ja extra das ich mein Einverständniss gebe das der RB da reingucken darf. Schicke ich das nicht ausgefüllt zurück, darf er dort auch nicht reingucken.

Cherryblossom

Dann muss man sich doch noch weniger über eine Sperre wundern... -.-

Zudem; wie auch schon erwähnt; es besteht kein Rechtsanspruch auf Einstellung und auch nicht auf Einladung in ein KC.

BSG1966

Zumal ich einfach mal nicht verstehen kann, wie man diese Einverständniserklärung NICHT geben kann! Ich meine, es ist doch nicht so, dass einem irgendwer nen Strick draus drehen will, es geht darum, zu überprüfen, ob irgendwelche Einstellungshindernisse bestehen. Wenn man der Meinung ist, dass diese nicht bestehen, gibts keinen Grund die Rechtsabteilung sich nicht davon überzeugen zu lassen. Wenn man denkt, oh-oh, das könnt Ärger geben, was könnte dann beispielsweise die Rechtsabteilung, der die Einsicht nicht erlaubt wird, erst denken?

Stabsuffz93

Das versteht ihr gerade etwas Falsch. Ich habe die Erklärung zugesandt bekommen, musste sie aber nicht abschicken (Anweisung der SB im KC) Sie sagte ausdrücklich der RB braucht NUR den Bescheid sobald ich ihn habe. Hätte es mit dem Bescheid gedauert, so hätte ich die Erklärung zurückschicken müssen.

Cherryblossom

Na denn wird dem RB der Bescheid als Grund für eine Sperre ausgereicht haben.
MMn gibt es da keine Diskussionsgrundlage.

KlausP

Zitat von: Cherryblossom am 08. Mai 2013, 23:31:51
Na denn wird dem RB der Bescheid als Grund für eine Sperre ausgereicht haben.
MMn gibt es da keine Diskussionsgrundlage.

Sowas schrieb ich schon vor Stunden.  ::) ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Stabsuffz93

So um alle auf den Stand der dinge zu bringen. Der Rechtsberater hat eine begründung abgeliefert. Diese war das er mir deshalb 1 Jahr sperre gegeben hat, um zu beobachten ob nochmal was vorfällt. Ist ne verständliche Begründung.

Allerdings hab ich noch ein Ass im Ärmel. Ein freund meiner Mutter ist Wehrdienstberater, und er sagte ich kann den Freiwilligen Wehrdienst als überbrückung ableisten, da ich Bisher nur die Grundausbildung bestanden habe.

ulli76

Hast du FWD alter Art oder GWD gemacht oder FWD neuer Art?
Und man müsste sehen, ob die Sperre des Rechtsberaters für alle Laufbahen (incl. FWDL) gilt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Stabsuffz93

GWD.

Also davon hat die Dame des Karrierecenters mir nix gesagt. Sie sagte ich habe bis zum 1.5.14 Eine einstellungssperre für SaZ. Damit schließt sich mir ja auch das FWD möglich sein sollte.

ulli76

Das ist ja auch kein Automatismus. Aber mal ne andere Frage: Bist du denn jetzt eigentlich tauglich?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html


mailman

Mit dem Knorpelschaden, und den ganzen Vorgeschichten?

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