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Brückentage

Begonnen von Fm 1994, 10. Mai 2013, 17:20:26

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Fm 1994

Hallo zusammen,

wie sieht es eigentlich bei der Bundeswehr mit Brückentagen aus?

Kann man wie in dieser Woche am Freitag leicht Urlaub nehmen, um ein verlängertes Wochenende zu haben?

Schönes Wochenende,
   


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ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Man kann jederzeit Urlaub oder Ausgleich für mehrgeleisteten Dienst beantragen. Ob das aus dienstlichen Gründen möglich ist, entscheidet der Disziplinarvorgesetzte. An solchen Tagen wird durch diese aber oft auch Dienstausgleich im Dienstplan befohlen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mailman

Und Dienste wie GvD/UvD und Wache müssen selbstverständlich auch an Feiertagen gestellt werden

InstUffzSEAKlima

An (Brücken-)Freitagen ist es aber vorteilhafter, statt einem Tag Urlaub, die erforderlichen 5h aus dem "Überstundenkonto" zu verwenden. Da solche Tage aber meist für das ganze Jahr für die komlette Einheit geplant werden, kann man sich mit den Stunden bzw. zur Verfügung stehenden -als Freizeit abzugeltenden- Dienstausgleich einrichten.

Andi

Es sind und waren aber schon immer 6 Stunden laut Erlass fuer einen Freitag. ;)
the rest is silence...

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

InstUffzSEAKlima

Ja, jetzt wo du es sagst, erinnere ich mich wieder (wenn auch ungern) an die endlosen Diskussionen darüber in der Einheit. 5 Stunden Dienst, aber 6 Stunden Ausgleich.

Fm 1994

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 10. Mai 2013, 23:38:04
An (Brücken-)Freitagen ist es aber vorteilhafter, statt einem Tag Urlaub, die erforderlichen 5h aus dem "Überstundenkonto" zu verwenden. Da solche Tage aber meist für das ganze Jahr für die komlette Einheit geplant werden, kann man sich mit den Stunden bzw. zur Verfügung stehenden -als Freizeit abzugeltenden- Dienstausgleich einrichten.

Ja, gute Idee.
Bei meinem Ausbildungsbetrieb nehme ich an Brückentagen aber lieber Urlaub, weil der langfristig geplant und meist genehmigt wird. Wenn ich Überstunden abbauen will, passiert es oft, dass der Chef erst genehmigt, um dann kurz vorher anzukommen und zu sagen, dass ich arbeiten soll.

Ich weiß nicht, ob mir das gleiche Problem auch bei der Bw passieren kann.

reppesiz

Da fällt mir grade eine Frage ein: Kann der Vorgesetzte eigentlich auch regulären Urlaub befehlen ?

wolverine

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InstUffzSEAKlima

Zum Glück können sich die Chefs nicht über diese Gesetze hinwegsetzen, da einige von ihnen ihren Soldaten den Urlaub lieber auszahlen lassen würden und sie das ganze Jahr über be-/(über-)anspruchen wollen.

In vielen Fällen bleiben aber übers Jahr gesehen nicht viele Möglichkeiten, den Urlaub abzugelten, weil Lehrgänge, Ausbildungen, Einsätze und Sondervorhaben der Einheiten keinen Urlaub erlauben. Daher ist jeder selbst gefragt, seinen Urlaub rechtzeitig einzuplanen. Immerhin hat man ihn nicht, weil er vorgschrieben ist, sondern, weil der Soldat, wie auch ein AN, die Zeit zur Erholung und Regenerierung auch braucht.

FoxtrotUniform

Wobei wir den Luxus genießen Resturlaub bis zu 12 Monate später abzubauen. Übrigens darf einem Arbeitnehmer ein bestimmter Anteil seines Urlaubszeitraums vorgeschrieben werden. Also noch ein Plus bei der Bundeswehr.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

InstUffzSEAKlima

Ja, aber es müssen auch zwei Wochen zusammenhängend gewährt werden; also nichts mit "Sie gelten Ihren Urlaub derart ab, dass sie die nächsten Wochen nur 4 Tage erscheinen".

Aber was nützt es, den Resturlaub länger nutzen zu dürfen, wenn im Folgejahr wieder neuer dazu kommt und die Be/-Auslastung der Soldaten auch nicht geringer wird. Im Gegenteil: Es wird nur immer schwieriger, die noch größere Anzahl an Tagen abzugelten, es sei denn, es wird für den anstehenden BFD zum DZE benötigt usw.

ulli76

Das mit dem Abgelten im Folgejahr bringt aber Flexibilität. Das bringt im überlasteten Grundbetrieb zwar nichts, aber z.B. in Phasen von Einsatz und Einsatzvorbereitung.
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KlausP

Vom "Urlaubsplan der Einheit" habt ihr aber schon mal was gehört? Dort soll der Chef die Zeiträume benennen, in denen eine vorschriftengerechte Urlaubsabgeltung möglich ist. Ich empfehle dem einen oder anderen user, mal (wieder) einen Blick in die ZDv 14/5, Teil F "Urlaubsrecht" zu werfen. Im Übrigen ging es hier ursprünglich nicht um den jährlichen Erholungsurlaub sondern um die Urlaubsgewährung über die "Brückentage".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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