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Vergewaltigt in der Ehe wegen Alkoholmissbauch

Begonnen von sissi1998, 17. Mai 2013, 09:58:08

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sissi1998

Hallo bin hier ganz neu und hab mal eine Frage!
Wenn man von seinem Mann der Berufssoldat ist in der Ehe misshandelt durch seelische Grausamkeit, Beleidigungen und vergewaltigt wird, was kann man tun und was passiert mit ihm?

KlausP

Zitatwas kann man tun ...

Wie in jedem anderen solchen Fall auch: Anzeige erstatten.

Zitat... und was passiert mit ihm?

Wenn er schuldig ist wird er verurteilt und bei einer Freiheitssrafe von mehr als einem Jahr aus dem Dienstverhältnis entfernt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

sissi1998

Zitat von: sissi1998 am 17. Mai 2013, 09:58:08
Hallo bin hier ganz neu und hab mal eine Frage!
Wenn man von seinem Mann der Berufssoldat ist in der Ehe misshandelt durch seelische Grausamkeit, Beleidigungen und vergewaltigt wird, was kann man tun und was passiert mit ihm?

schlammtreiber

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sissi1998

Er rastet ja nur aus wenn er trinkt und Tabletten genommen hat und das nur daheim im
Privaten Bereich!
Bin schon weg von ihm, aber er hatte mich immer wieder besucht und ich auch und er wollte sich ja immer ändern
und ich wollte ihm nicht schaden, aber jetzt bin ich am ende!

Er ist fachlich ein Genie und seine Arbeit macht er ja völlig gut.
Sein Chef sagte er sei völlig unauffällig im Dienst!

schlammtreiber

Zitat von: sissi1998 am 17. Mai 2013, 10:37:45
und er wollte sich ja immer ändern

Das ist in diesem Zusammenhang wohl eines der am häufigsten gegebenen und gebrochenen Versprechen.
Wenn er nicht in entsprechender Therapie ist, würde ich darauf nicht allzu viel Hoffnung verwenden.

Ein klarer, wenn auch schmerzvoller Schnitt ist da wahrscheinlich die bessere Lösung.
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KlausP

Zitat von: sissi1998 am 17. Mai 2013, 10:37:45
Er rastet ja nur aus wenn er trinkt und Tabletten genommen hat und das nur daheim im
Privaten Bereich!
Bin schon weg von ihm, aber er hatte mich immer wieder besucht und ich auch und er wollte sich ja immer ändern
und ich wollte ihm nicht schaden, aber jetzt bin ich am ende!

Er ist fachlich ein Genie und seine Arbeit macht er ja völlig gut.
Sein Chef sagte er sei völlig unauffällig im Dienst!

Darauf Rücksicht nehmen? Niemals. Lassen sie sich von ihm nicht ihr Leben kaputt machen. Seins macht er nämlich selber kaputt - privat sowieso, aber dienstlich genauso, auch wenn sein Chef ihm einen "völlig unauffällige" Dienstdurchführung attestiert.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Zitatdurch seelische Grausamkeit, Beleidigungen und vergewaltigt wird

ZitatBin schon weg von ihm, aber er hatte mich immer wieder besucht und ich auch

Stellen wir mal fest:

- wir haben hier nur die Darstellung einer Seite
- Die beiden Beteiligten scheinen schon getrennt zu leben
- haben sich in der Folge aber gegenseitig (!) besucht (was nicht für massive Gewaltaten spricht)

-> Die hier in den Raum gestellten möglichen Straftaten sind also schon länger Geschichte.

Insoweit ist ein Tatnachweis (nach längerer Zeit) schon technisch schwierig zu führen - eine Anzeige mag sinnvoll sein - bis zur Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

sissi1998

Ja ich habe ihm dauernd gesagt wenn er sich keine Hilfe holt werde ich ihn verlassen
und er hat immer wieder gebittet das ich bleiben soll und er sich ändert,
was aber dann nicht passiert ist,

Als er merkte er verliert mich (hab gesagt ich geh zur Polizei) hat er mit Selbstmord usw gedroht!
So hatte er immer leichtes Spiel und seine erfundenen Krankheiten dienten dazu um zu trinken.
Selbst die Familie war mit ihm und ist mit ihm überfordert gewesen keine Hilfe von denen.
Ja was tut man dann???

Und wie in der einen Antwort steht: Lieber ein Ende setzen bevor man selber noch kaputt geht.
Ach so noch was seit der Vergewaltigung bin ich total zerstört und mein Körper reagiert nur noch!

Anzeige erstattet! Wollte mich töten und durch absetzen eines Notrufes konnte ich gerettet werden!

justice005

Ich schließe mich dem Gesagten an.

Wenn jemand Straftaten begeht, dann kann man bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten. Das muss man selber wissen.

Auch mir sind die gegenseitigen (!) Besuche etwas aufgestoßen. Wenn man massiv misshandelt oder sogar vergewaltigt wird, dann kann ich nicht wirklich nachvollziehen, wieso man dann freiwillig wieder zu ihm geht. Das versteht auch kein Staatsanwalt oder Richter und erst Recht kein Strafverteidiger. Daher sollten Sie vielleicht gründlich überlegen, ob eine Anzeige Sinn macht oder nicht. Sie müssten sich in jedem Fall eine unangenehme Vernehmung gefallen lassen, wo auch kritische Nachfragen nicht zu vermeiden wären.

Theoretisch, also wenn Ihre Darstellung richtig ist und außerdem die Taten auch bewiesen werden könnten, dann würde Ihrem Mann strafrechtlich eine Freiheitstrafe (ggf. auf Bewährung) drohen. Dienstrechtlich würde man wohl erstmal dieses Strafverfahren abwarten und danach entscheiden. Wenn eine Freiheitsstrafe von einem jahr oder mehr verurteilt würde, dann verliert er sowieso Kraft Gesetzes - also automatisch - seinen Soldatenstatus. Wird es weniger als ein Jahr, müsste ein Truppendienstgericht über die dienstlichen Konsequenzen entscheiden.

Aber wie gesagt: Diese Verfahren sind sehr sehr quälend für das Opfer, also Sie!


BSG1966

Es gibt Dinge in zwischenmenschlichen Beziehungen, die für außenstehende nicht nachvollziehbar sind, bestes Beispiel sind eben die zig verprügelten Ehefrauen in Deutschland, die ihren Mann in Schutz nehmen und immer wieder zurück kommen. Das ist ein Problem, da er auch am Ende dasteht und weiß - sie bleibt eh bzw kommt eh zurück, kann ich ja so weitermachen. Die Mechanismen, die hier in den einzelnen Köpfen ablaufen sind recht komplex und sicher auch nicht Gegenstand dieses Threads.

Für Sie, liebe Sissi sage ich nur eines - einen Cut müssen Sie machen, bzw hätten Sie schon längst machen sollen - ich denke, das wissen Sie selbst. Es ist alles andere als leicht, gerade wenn Gefühle im Spiel sind - ich gehe grad mal davon aus - und die Angst davor, am Ende allein dazustehen, spielt sicherlich auch ne Rolle. Es gibt einiges an Adressen, wo Sie sich Unterstützung holen können in dieser Zeit - ratsam wäre vielleicht auch seelsorgerische/psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen, erst recht, da Sie ja selbst psychologische Folgen der Übergriffe wahrnehmen. Ich rate dringendst dazu. Den Schritt können Sie allerdings nur selbst tun.

Dass er droht, sich das Leben zu nehmen, kann sehr gut eine Masche sein, Sie wieder dahin zu bekommen, wo er Sie haben will. Gehen Sie nicht darauf ein. Wenn er's durchzieht - und das sag ich jetzt mal einfach vor dem Hintergrund dessen, was ich von einem solchen Vorgehen mancher Männer halte - dann ist das halt so. Nicht (mehr) Ihr Problem.

BSG1966

Die Vergewaltigung wird sicherlich, insofern keine Spuren danach gesichert worden sind, schwer nachzuweisen sein, von daher wird ihm höchstwahrscheinlich auf Grund der schlechten Beweislage nichts passieren.

schlammtreiber

Zitat von: BSG1966 am 17. Mai 2013, 13:20:42
Es gibt Dinge in zwischenmenschlichen Beziehungen, die für außenstehende nicht nachvollziehbar sind, bestes Beispiel sind eben die zig verprügelten Ehefrauen in Deutschland, die ihren Mann in Schutz nehmen und immer wieder zurück kommen.

Ja, dieses Phänomen ist häufiger, als man meint, und hat schon ganzen Kohorten von Psychologen Arbeit geboten.
Semper Communis
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sissi1998

Danke euch allen für die hilfreichen Tip`s.
Bin schon bei einem Psychologen, aber das alles ist einfach sehr schwer.
Und wie ihr alle sagt, ich werde mit der Angst weiter leben und er geht
straffrei raus, weil ich viel zu lange geschwiegen habe und ihn immer gedeckt bzw. nach
aussen hin verteidigt habe.
Man schämt sich doch dafür wenn einem so etwas passiert.
und wenn es dann noch der eigene Mann ist...

F_K

Schämen sollte sich ein Opfer nicht- idR kann es ja nichts dafür.

Beziehungen und Sexualität können aber sehr komplex sein - und mit Einwilligung ist eine Vergewaltigung halt nicht möglich (sogar Gewaltanwendung und (kleinere) Verletzungen sind einwilligungsfähig).

Eine solche Einwilligung kann man bei "langem Schweigen" und "verteidigung" schon unterstellen - eine nachtragliche Änderung dieser Sichtweise führt dann wohl kaum zur Strafbarkeit.

Insoweit würde ich mich an Deiner Stelle ausführlich von einem Anwalt bezüglich der Erfolgaussichten beraten lassen.

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