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Raucherstuben

Begonnen von Syntiac, 24. Mai 2013, 15:59:28

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KlausP

Na dann viel Spass, wenn Sie das bis zum Bundesverwaltungsgericht durchklagen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Syntiac

Ich denke das einfachste wäre die Zeit abzuwarten und zu schauen was der Vorgesetzte sagt.

Elvis

Sollte man denn nicht meinen, dass die Auskunft eines Bundesministeriums auf der aktuellen Gesetzeslage fusst?
Und es wahrscheinlicher ist, dass die Verantwortlichen gewisse Deutungsschwierigkeiten haben, weil die Sachlage im Detail nicht ganz einfach ist?
Ich muss aber einräumen, dass ich dort keinen Zeitstempel oder Ähnliches sehe. Es bezieht sich auf das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens, das seit Anfang September 2007 gilt.

KlausP

Zitat... Mit dem Erlass zum Schutz der nichtrauchenden Personen vor Passivrauchen im Ge-schäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom 15. August 2007 (VMBl 2007, S. 106) wurde das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1595) für den Geschäftsbereich umgesetzt.

...

In Einrichtungen des Bundes ist das Rauchen in Gebäuden und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen grundsätzlich verboten.
Das Rauchverbot gilt auch für Luftfahrzeuge, Wasserfahrzeuge und Dienstkraftfahrzeu-ge der Bundeswehr.
Das Rauchverbot gilt nicht für Räume, die Wohn- oder Übernachtungszwecken dienen und den Bewohnerinnen und Bewohnern zur alleinigen Nutzung überlassen sind, sofern der Schutz der nichtrauchenden Personen vor Passivrauchen nicht beeinträchtigt wird. Diese Regelung gilt auch für Wasserfahrzeuge der Bundeswehr.
Bislang bestehende Raucherräume sind seit dem 1. September 2007 von dem gesetzli-chen Rauchverbot miterfasst.
...

Damit gilt für alle Gemeinschaftsunterkünfte (und das sind Mannschaftsstuben und Stuben für Rnteroffiziere ohne Portepee in der Regel) absolutes Rauchverbot. Lediglich bei feldwebel- und Offizierunterkünften würde die Ausnahme greifen. Sicher gibt es in (vernachlässigbaren) Einzelfällen auch Msch- und Uffz-Einzelstuben, die unter diese Ausnahme fallen.

Quelle für mein Zitat:  www.sozialdienst.bundeswehr.de, Broschüre "Soziale Absicherung der Soldatinnen und Soldaten
der Bundeswehr und ihrer Familien"
- Überblick -
- Stand: Oktober 2010 -
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Firli

Ist jetzt auch kein Gewaltmarsch mal eben vor die Tür zu gehen um eine zu rauchen! -.- Versteh den ganzen Rummel nicht  ???


SanFw/RettAss

SpitFire

Zu beachten ist weiterhin die Brandschutzordnung der Unterkunftsgebäude.
Wer lacht, hat Reserven.

InstUffzSEAKlima

Es wurde damals auch Zeit, das Rauchen in den Unterküften zu verbieten. Es war für Nichtraucher eine Zumutung, in Räume einquartiert zu werden, die vorher von Rauchern genutzt worden sind, selbst für kurze Lehrgänge. Mobiliar, Wände und Lampen mit Nikotinbelägen und trotz Dauerlüftung ein Gestank wie "Bahnhofskneipe ohne Bahnhof" in den Räumen.

Don_Ricco

Es ist und bleibt verboten. Bei uns wird sowas ziemlich konsequent bestraft!

wolverine

Ich habe ja auch ein paar zivile Kollegen, die selbst im Hotel nicht auf ihre Zigaretten verzichten können oder wollen. Und die Hotels lassen sich die Reinigung danach fürstlich entgelten. ;D
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Steve87

Also in Parow mussten 2 Kameraden ihre Stuben neu tapezieren nachdem sie beim Rauchen auf Stube erwischt wurden. Alternative währe gewesen die kosten für das selbige zu tragen. Ich glaube die 2 rauchen nie wieder auf Stube! Und ich finde es richtig was der Spieß da veranlasst hat!
Beamter im mittleren technischen Dienst

Kormoran

Ich kenne auch ein paar Fälle, wo ein paar Raucher die Leistungsfähigkeit der eingebauten Rauchmelder unterschätzt haben...  ;D

InstUffzSEAKlima

Ob das befohlene Renovieren rechtlich abgesichert war, ist äußerst zweifelhaft. Handwerkliche Arbeiten sind durch die Mitarbeiter des BwDLZ oder entsprechend beauftragter Firmen durchzuführen. Wer trägt die Folgekosten, wenn bei der Renovierung durch Soldaten kurze Zeit später Mängel auftreten usw? Da scheint sich ein Spieß etwas sehr weit aus dem Fenster gelehnt zu haben.
Sicher war es vielerorts üblich, dass Soldaten einiges in Eigenregie durchführten (LAN und Antennenkabel verlegen usw.) und von der StOV mit Material und Werkzeug unterstützt wurden, aber sicher nur, weil sie selber da nichts machen brauchten. Zulässig war und ist sowas nicht.

Tommie

Deswegen mache ich so gerne Urlaub in Georgien ;D ! Ich könnte mir niemals vorstellen, ohne Zigarre nur mit ein paar ukrainischen ... Mädels im Jacuzzi zu sitzen :D ! Und in den Kneipen und Discotheken, letztere im "Late-70s-Style" passend zum "Pornstache" ;D , gibt es auch kein Rauchverbot ...

Steve87

InstUffzSEAKlima, natürlich ist ihre Aussage vollkommen richtig, aber ich finde es trotzdem gut. Aber unser Ex-Spieß hat hat dann auch die Eier in der Hose dazu zu stehen wenn er eine falsche Entscheidung getroffen hat. Ist ja dann am Ende auch seine Sache.
Beamter im mittleren technischen Dienst

itschie

Es ist gut das in den Gebäuden nicht mehr geraucht werden darf... sehe das zuhause... jedes jahr kann man renovieren... aber es gibt halt immer ein paar Beratungsresistente... aber keine Sorge die meisten Raucherecken kann man auch bei regen nutzen, mal ist es eine leergeräumte Garage, mal das vordach vom Gebäude... Da ist meistens mit den Spießen auch gut drüber zu reden ;-)

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