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Falsche Einplanung bei der Musterung

Begonnen von KlausKleber, 30. Mai 2013, 16:59:15

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KlausKleber

Hallo,

habe eine Frage bzgl. einer falschen bzw. misslungenen Musterung/Einplanung.
Und zwar wurde damals eine Gesundheits-/Fehlziffer nicht richtig eingetragen und führte zu einer Einplanung in einer falschen Truppengattung, die ich hätte gar nicht ausüben dürfen. Ist leider jetzt bei einem 90/5 aufgefallen.
Jetzt könnte ich theoretisch, wenn keine Sondergenehmigung erwirkt wird, nur noch in Truppengattungen eingesetzt werden, für die ich niemals unterschrieben hätte.
Habe ich nun irgendwelche Möglichkeiten dagegen vorzugehen? Kennt jemand einen ähnlichen "Fall"?

Vielen Dank im Voraus!

MkG

Ralf

Dagegen "vorgehen"? Also auf einmal gesunden und doch in die Wunschtruppengattung? Oder was meinst du, welches Ergebnis du erreichen willst?
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KlausKleber

Möchte verhindern in eine neue/andere Truppengattung umgeplant zu werden. Weil für die, die zu "Auswahl" stehen, hätte ich nie unterschrieben...

KlausP

In welchem Dienstverhältnis sind Sie? In welchem Dienstjahr? Wer hat Ihnen was davon gesagt, dass Sie in eine andere TrG versetzt werden sollen?
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausKleber

SaZ 12 - 6 Jahre - der Personalführer im BAPersBw

Ralf

Also, Fakt ist, du bist für deine derzeitige TrG nicht verwendungsfähig. Wenn du nun keine Sondergenehmigung bekommst musst du umgeplant werden.
Man darf dich ja nicht dort einsetzen, wofür du garnicht tauglich bist.
Sind die neuen TrG denn sooo schlimm oder hast du da einen anderen Grund? Irgendwie sinds sehr wenig Infos.
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KlausKleber

Ja, sorry dafür - wollte nicht die gesamte G-Kartei offenbaren.
Die zwei TrG sind nicht mein Fall - denke nicht, dass ich damals dafür unterschrieben hätte. Will jetzt auch nicht schlecht über eine TrG reden.
Das Frage bleibt - ob das BAPersBw mich jetzt so einfach umplanen darf...

Ralf

Sie müssen sogar! Siehe mein vorheriger Beitrag.
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KlausKleber

Also habe ich dann keinerlei Handhabe was dagegen zu tun? Immerhin wurde dafür ja nicht unterschrieben!?

KlausP

ZitatImmerhin wurde dafür ja nicht unterschrieben!?

Doch, man verpflichtet sich für eine bestimmte Zeit und eine bestimmt Laufbahn. Von Truppengattung oder Verwendung steht in der Verpflichtungserklärung nichts.
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wolverine

Gibt es bereits Entscheidungen vom BVerwG zu: Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Dienstposten.
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KlausKleber

Okay - hilft mir zwar nicht weiter ;) Aber bringt ein wenig Klarheit - Danke!
Dann muss ich wohl abwarten und hoffe eine Sondergenehmigung zu erhalten...

KlausKleber

Zitat von: wolverine am 30. Mai 2013, 17:24:38
Gibt es bereits Entscheidungen vom BVerwG zu: Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Dienstposten.

Geht auch nicht um einen speziellen Dienstposten, sondern eher um eine TrG oder Verwendungsrichtung...

wolverine

Im Kern läuft es darauf hinaus, dass die Bw einen Soldaten auf einen Dienstposten plant und der Soldat sagt, dass er den nicht möchte.
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KlausKleber

okay, letztendlich schlon - und darauf hat man bekanntlich keinen Anspruch.....