Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

ASF vor Dienstantritt

Begonnen von cortex, 06. Juni 2013, 13:16:43

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

cortex

Hallo,

ich wurde dieses Jahr auf einer Landstraße mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und muss daher ein Aufbauseminar für Fahranfänger besuchen. Frist dazu hatte / habe ich bis heute (06.06.2013) ansonsten ist der Führerschein bis zum Erfüllen der Teilnahmepflicht zeitweise weg.

Ich habe mich Ende April für das ASF bei einer Fahrschule angemeldet und da dieses nur mit einer gewissen Anzahl an Teilnehmern durchgeführt werden kann, werde ich zwar noch vor Dienstantritt damit fertig werden (01.07.2013), werde aber zeitweise im Vorfeld keinen Führerschein besitzen.

Zu meiner eigentlichen Frage: Ich werde am 01.07.2013 als OA meine Grundausbildung beginnen und frage mich, ob ich diese Angelegenheit im Vorfeld melden soll und wenn ja, wo?

Mir wurde auf jeden Fall versichert, dass ich noch vor dem 01.07 durch bin; ergo Führerschein ist vor respektive zum Dienstantritt wieder verfügbar.


Mit freundlichen Grüßen

cortex

M4rv

Hi cortex,

also ich musste auch schon einen ASF Kurs machen, jedoch war dies noch während meines Bewerbungsprozesses. Mir wurde gesagt, von meiner zuständigen Karriereberaterin, dass solange es zu keinem Entzug der Fahrerlaubnis kommt, alles im "grünen Bereich" sei.

Das hat sich bei dir aber wohl erübrigt. Bist du dir sicher, dass dir dein Führerschein entzogen wird? Bei mir saß damals auch Jemand mit im ASF-Kurs, der den Kurs nicht zur angegeben Frist beenden konnte. Ihm wurde der Führerschein dennoch nicht entzogen, weil lediglich die Anmeldung fristgerecht stattfinden müsse und nicht die erfolgreiche Teilnahme. Das hat der Seminarleiter auch bestätigt. Deshalb würde ich mich in der Richtung nochmal schlau machen.

Wenn es dann wirklich dazu kommt, dass der Lappen weg ist, würde ich den Einplaner anrufen. Für Fragen und der Gleichen, sind die Damen und Herren ja da.

LG
Hinweis: Beiträge können Spuren von Ironie, Sarkasmus und Nüssen enthalten.

itschie

Also ich selber bin davon zwar nie Betroffen gewesen, aber im Zweifelsfall würde ich an deiner Stelle mir eine bestätigung der Anmeldung geben lassen und die entsprechende Führerscheinstelle anrufen, die kennen sich aus, wegen der Abgabe.

cortex

So, habe jetzt mal bei meiner zuständigen Führerscheinstelle angerufen und mir wurde ,,zusätzlich" bis zum besagten 01.07 Zeit gegeben um das Seminar zu besuchen, weil ich eben schon unlängst angemeldet bin.

Sollte ja dann, ohne zwischenzeitlichen Entzug des Führerscheins/der Fahrerlaubnis, dann kein großes Ding mehr sein.


Mit freundlichen Grüßen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau