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Beförderung zum Hptm auf einer Schülerstelle

Begonnen von DerTommy86, 13. Juni 2013, 18:21:30

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DerTommy86

Servus,

folgende Situation:

OA wird 2006 als HFlg (fliegerischer Dienst) mit Studium eingestellt und durchläuft alle Ausbildungsabschnitte bis zum Studium. Im Studium ist dann plötzlich die Rede davon, dass aufgrund der aktuellen Lage im Heer nur noch BS fliegen werden und sich dies massiv auf den zukünftigen Werdegang auswirken wird.

Anstatt also nach dem Studium 3 Monate OSH und 3 Monate OL3 (ZgFhr-ATN) zu durchlaufen, bevor er mit der vorfliegerischen Ausbildung beginnt, sieht sein Werdegang so aus:

- 3 Monate OSH
- 9 Monate OL3 (ZgFhr, ÜLE, Führerschein, GefStdOffz, ÜbLtr, usw.)
- 15 Monate Truppenverwendung auf einer A9/A10-Stelle, nach 12 Monaten gibt's die Anlassbeurteilung, drei Monate später sollte eigentlich (!) die Auswahlkonferenz stattfinden
(Konferenz findet jedoch nach aktuellem Stand nicht statt wegen dieser Sache mit der Klage vorm Verwaltungsgericht, also...)
-... verlängerte Truppenverwendung von insgesamt 19 Monaten (bestmöglicher Fall) bis März 2014.

Zum April 2014 beginnt der OLt mit der vorfliegerischen Ausbildung, danach HGA. Gesamtdauer dieses Ausbildungsabschnittes: 15 Monate.

Nun beginnt jedoch ab Juli 2014 der Zeitraum, in dem der Soldat laut SG frühstmöglich zum Hptm befördert werden kann. Leider kann er auf keine A11-Stelle versetzt werden, da er ja noch 12 Monate auf der Schülerstelle als Flugschüler sitzt.

Vom subjektiven Empfinden her ist diese Situation natürlich unter aller Sau, denn der Soldat hat in seiner Laufbahn alles richtig gemacht (abgesehen davon, dass er sich für diese Laufbahn entschieden hat), hat jeden Ausbildungsabschnitt im ersten Anlauf bestanden, hat BS-taugliche Leistungen erbracht und man dankt es ihm, indem die A11-Beförderung aufgrund "ungünstiger" Umstände WEIT nach hinten verschoben wird.

Rein gesetzlich hat der Dienstherr natürlich jedes Recht auf seiner Seite. Sitzt der Soldat auf keiner A11-Stelle, kann er natürlich nicht befördert werden.

Soweit zur Lage. Mir geht's jetzt um Folgendes:

- Wie bewertet ihr diese Situation? Gehe ich richtig  in der Annahme, dass es keine Möglichkeiten gibt, durch Beschwerden, Eingaben oder sonstige rechtliche Mittel eine Beförderung zu erwirken? Bzw. den Dienstherrn darauf aufmerksam zu machen, dass diese Situation einen ungerechtfertigten Nachteil für den Soldaten bedeutet, den zu beseitigen wünschenswert wäre?

- Wenn der Soldat nun nach Ende der HGA auf eine fliegende Stelle (dotiert auf A9/A10/A11) gesetzt wird, ist es dann realistisch, dass er unmittelbar nach der Versetzung in den Verband befördert wird?

- Gibt es derzeit heeresweit einen Beförderungsstau bei anstehenden A11ern? Wenn ja, wie lang muss man durchschnittlich auf diese Beförderung warten?

Beste Grüße!

christoph1972

Ich kann mich nur zum Laufbahnrecht allgemein äußern, ohne besetzbare Stelle mit A 11 gib es keine Beförderung nach A 11. Ein Anspruch auf Beförderung existiert nicht. Lediglich ein Anspruch auf amts-/dienstgradangemessene Verwendung.

Auch wenn es jetzt hart klingt, steht auf irgendeiner Ernennungsurkunde etwas von Hubschrauberpilot? Ganz sicher nicht. Ergo, es besteht kein Verwendungsanspruch als HFlg (fliegerischer Dienst). Wie nennt es die Rechtssprechung so schön, dem Dienstherren obliegt ein weiter Planungs- und Einsatzspielraum für die Verwendung.

Es besteht Anspruch auf eine Verwendung als Offizier. Denn dafür wurde der OA ausgebildet.

Der OLt kann ja auf seine Ausbildung als Hubschrauberpilot verzichten und damit frühstmöglich, wenn freie Planstellen vorhanden sind und die Beurteilungen tatsächlich dem geschilderten Sachverhalt entsprechen, nach A 11 befördert werden.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

Zitatfrühstmöglich

Schon klar, dass der Beste der Besten zu diesem Zeitraum befördert werden könnte?
Alle anderen, auch die Besten, werden SPÄTEr befördert.

Kannst Dich ja mal über Stehzeiten (im öffentlichen Dienst und Bundeswehr) informieren.

Es gibt sogar Stabsoffiziere mit gut bestandenem GStLehrgang, die sind auf der zweiten KdrVerwendung ohne A15 zu sein ....

christoph1972

Schüler ungleich Planstelle, also keine Beförderung.

Vermutlich gibt es auch noch eine Reihe OLt vor dem TE, die schon längere Standzeiten auf A 10 haben und genauso, wenn nicht besser beurteilt sind und auch noch auf den dritten "Stern" warten.

Im Bereich der Länderpolizeien mit der "zweigeteilten Laufbahn" gibt es einen Beförderungsstau, der dazuführt, dass trotz mit A 11 bewerteten DP, die Beförderung nicht stattfindet, weil es einen Personalüberhang gibt. Das impliziert einen Beförderungsstau. Das dürfte bei der Beförderung zum Hauptmann A 11 bzw. Hauptmann auf herausgehobenen DP mit A 12 nicht anders sein.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
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* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

DerTommy86

Zitat von: christoph1972 am 13. Juni 2013, 19:19:03
Auch wenn es jetzt hart klingt, steht auf irgendeiner Ernennungsurkunde etwas von Hubschrauberpilot? Ganz sicher nicht. Ergo, es besteht kein Verwendungsanspruch als HFlg (fliegerischer Dienst). Wie nennt es die Rechtssprechung so schön, dem Dienstherren obliegt ein weiter Planungs- und Einsatzspielraum für die Verwendung.

Zitat von: christoph1972 am 13. Juni 2013, 20:21:34
Schüler ungleich Planstelle, also keine Beförderung.

Das ist mir schon klar. Der Dienstherr hat ja in diesem Fall offensichtlich Interesse daran, den Soldaten als HFlg auszubilden und zu verwenden, darum geht's ja garnicht. Mich stört allgemein die Unflexibilität (andere mögen es Rechtssicherheit nennen) in diesen Angelegenheiten. Es kann ja wohl nicht sein, dass einem leistungsstarken Soldaten Nachteile entstehen, weil er seine individuelle Laufbahnplanung verfolgt und innerhalb seiner AVR dran bleibt und alles richtig macht.

Kleines Beispiel: Zwei Soldaten sind geplant für eine mehrjährige Hochwertausbildung und verbringen kapazitätsbedingt eine zweijährige Wartezeit auf einem A9/A10 DP. Kurz vor Beginn des ersten Lehrgangs hat Soldat 1 keinen Bock mehr, lässt sich aus der Verwendung ausplanen und auf einen heimatnahen A11 Dienstposten versetzen und wird (weil sehr gut beurteilt) prompt befördert. Soldat 2 (ebenfalls sehr gut beurteilt) bleibt am Ball, durchläuft die Ausbildung und ist schlichtweg der Gelackte, weil er als Schüler nicht weiterbefördert werden kann, obwohl er derjenige ist, der seine Dienstpflicht im weiteren (!!) Sinne erfüllt. Das ist vorschriftenkonform und rechtens, aber nicht gerecht.
An der UniBw gab's mal ne Zeit, da wurden Soldaten, die bestimmte Studienvoraussetzungen nicht erfüllt haben, nicht zum Lt befördert. Aber derjenige, der vor Beginn der lehrgangsgebundenen Hochwertausbildung das Handtuch schmeisst, kann sich völlig problemlos auf den höher dotierten DP setzen lassen und ist fortan dem pflichtbewussten Soldat 2 höher gestellt.
Erachtest du dieses System als gerecht?

Und kurz OT: Ich denke jedem Zeitsoldaten ist klar, dass bei seiner Einstellung kein Anspruch auf eine spätere Verwendung in dieser oder jener Verwendung entsteht. Ein anderes Thema ist jedoch die Erwartungshaltung des Soldaten, die durch Ausbildung, Prägung usw. entsteht. Wenn man drei Phasen Eignungsfeststellung erfolgreich durchläuft, sieben Jahre lang graue Litzen trägt, unter Heeresfliegern militärisch aufwächst, dann entsteht nun mal ein gewisse Erwartungshaltung. Das gilt genauso für denjenigen, der gerne Feldjäger, Infanterist oder Panzerfahrer werden möchte.
Ich bin mittlerweile an einem Punkt, an dem ich meinen Verbleib in dieser Armee von der Verwendung abhängige mache. Und obwohl ich weiß, wie es um Stehzeiten und Verwendungsaufbau ab Stabsoffizierebene bestellt ist, möchte ich, dass meine Karriere zumindest als Heeresflieger und Pilot beginnt, denn darauf habe ich die letzten sieben Jahre hingearbeitet.

Zitat von: F_K am 13. Juni 2013, 19:37:33
Zitatfrühstmöglich
Schon klar, dass der Beste der Besten zu diesem Zeitraum befördert werden könnte?
Alle anderen, auch die Besten, werden SPÄTEr befördert.

Klar, deshalb habe ich ja explizit "frühstmöglich" geschrieben und mich einige Abstätze tiefer nach eben diesen Steh- und Wartezeiten erkundigt. Aber danke, dass du mir als Antwort auf meine Frage eben meine Frage gibst ;)

Mir ist klar, dass in höheren Sphären teils exorbitant lange Wartezeiten die Regel sind. Ich möchte wissen, ob die jeweils ersten und letzten zur Beförderung anstehenden OLt sechs Monate oder zwei Jahre auseinander liegen.

Und ich möchte wissen, ob die Wartezeit erst NACH der Versetzung auf A11 beginnt, oder ob ich sofort mit Versetzung auf A11 befördert werden kann, weil mir das absolvierte Ausbildungsjahr schon als Wartezeit angerechnet werden kann.

Gruß

F_K

ZitatUnd ich möchte wissen, ob die Wartezeit erst NACH der Versetzung auf A11 beginnt, oder ob ich sofort mit Versetzung auf A11 befördert werden kann, weil mir das absolvierte Ausbildungsjahr schon als Wartezeit angerechnet werden kann.

Es gibt keine Wartezeiten, sondern Stehzeiten.

Diese zählen ab Beförderung - aber Du benötigst eine Beurteilung auf dem A11 Dienstposten, eine Haushaltskarte usw.

recht bedeutet im Einzelfall nicht "Gerechtigkeit" - sondern eben rechtssicherheit.

Der "schlechtere" wird vielleicht schneller Befördert, aber eben kein BS - that is life.

Ralf

Sitzt du auf zbV Schüler, sitzt du nicht auf einem A9 oder A10 oder A11 Dienstposten (umgangsprachlich Stelle). Diese "Stellen" sind weder gebündelt, noch begrenzt.
Also wird es wohl so sein, dass du (oder dein Beispiel-Soldat) eine Voraussetzung für die Beförderung in dieser Verwendung nicht erfüllt hast. Möglicherweise der "BS", ich weiß nicht, was das beim Heer ist.
Beispiel:
OFähnr Luftwaffe im Werdegang MilFVK hat nur eine Lizenz, ist aber mittlerweile seit 4 Jahren OA und im Ausbildungsgang. Keine Ausbildungskapazität, deswegen noch nicht die 2. Lizenz. Diese ist aber Voraussetzung für die Beförderung zum Lt. Er sitzt nicht auf einer A08Z Stelle. Sondern ihm fehlt eine bestimmte Voraussetzung.

Von Wartezeiten eines Soldaten auf Dienstposten A12 oder A15 und 24 Monate Wartezeit auf Einweisung in die Planstelle (und die währenddessen die höherbewertete Arbeit machen, will ich garnicht reden. Da kommen mir bei deinem Beispiel echt die "Tränen".
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

christoph1972

Die Wartezeit beginnt grundsätzlich mit der vollzogenen Beförderung zum OLt.

Voraussetzung ist aber eine freie Planstelle. Schüler- oder abstruse zbV-Stellen sind keine Planstellen i. S. der Personalbewirtschaftung und Haushaltsvorschriften.

Zum gegebenen Beispiel, Kandidat 1 verzichtet auf die Hochwertausbildung, schei__t auf die HPL und bekommt aus Dusel oder Zufall eine A 11 mit "Heimatnaher" Verwendung und wird befördert. Er "verschwendet" also seine Generalistenausbildung um schneller voran zu kommen, statt an einer Einplanung festzuhalten, die sich durch mind. ein PSM erledigt hat.

Kandidat 2 wartet lieber auf seine HPL-Hochwert-Ausbildung und motzt darüber, dass er lieber irgendwo als OLt "geparkt" wird, statt hinzunehmen, das Verzicht der bessere Weg sein kann, wenn man befördert werden will.

Wer erfüllt denn jetzt seine "Pflicht" besser?

MMn der Offizier, der hinnimmt, dass es nicht so läuft wie geplant und die ihm angebotene Chance eines Verwendungswechsels hinnimmt.

Sich moralisch im Recht füllen (der Dienstherr hat Versprechungen gemacht, hält sie aber nicht ein) und das Recht auf seiner Seite haben (sprich SG, SLV ...) sind zwei Realitäten die mal hart aufeinander prallen.

Was sollen die Soldaten sagen, die mal damit gerechnet haben, an ihren Standorten "alt" zu werden!? Tja, da läuft es inzwischen auf die 2, 3 oder 4te Versetzung hinaus. Ja, damals ....

Es gab mal 75 % Ruhegehalt mit einem Sockel von 35% und 1% pro Dienstjahr. So habe ich mal vor bald 20 Jahren angefangen. Das Besoldungsrecht war bundeseinheitlich geregelt.

Jetzt gibt es knapp unter 72% und keinen Sockel mehr ..., jedes Land rührt seinen eigenen Besoldungssaft zusammen und manche haben das Laufbahnrecht umgekrempelt.

Das Dienstleben bei der Bundeswehr und im restlichen öD ist seit der dt. Wiedervereinigung radikal umgekrempelt worden. Nichts ist so beständig wie die Veränderung. Gerade bei der Bundeswehr hat es gravierende Veränderungen gegeben. Ich habe noch 495.000 Mann-Sollstärke kennengelernt. Jetzt gilt das PSM 185.000. In 10 Jahren haben wir vielleicht 150.000 oder was auch immer ...

Dann ist es halt so, ja, mit dem Alter wird man realistischer, härter und abgezockter.

Das Leben haut einen gerne Knüppel zwischen die Beine.

,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

DerTommy86

Zitat von: F_K am 13. Juni 2013, 21:03:34
Der "schlechtere" wird vielleicht schneller Befördert, aber eben kein BS - that is life.

Gutes Stichwort. Unabhängig davon, wer denn BS werden möchte und wer nicht, ist genau das für mich das Zeichen eines kaputten Systems.

Zitat von: christoph1972 am 13. Juni 2013, 21:11:30
Zum gegebenen Beispiel, Kandidat 1 verzichtet auf die Hochwertausbildung, schei__t auf die HPL und bekommt aus Dusel oder Zufall eine A 11 mit "Heimatnaher" Verwendung und wird befördert. Er "verschwendet" also seine Generalistenausbildung um schneller voran zu kommen, statt an einer Einplanung festzuhalten, die sich durch mind. ein PSM erledigt hat.

Kandidat 2 wartet lieber auf seine HPL-Hochwert-Ausbildung und motzt darüber, dass er lieber irgendwo als OLt "geparkt" wird, statt hinzunehmen, das Verzicht der bessere Weg sein kann, wenn man befördert werden will.

Wer erfüllt denn jetzt seine "Pflicht" besser?

Siehst du das tatsächlich so? Nochmal ein Beispiel aus der UniBw: Studienabbrecher haben ja mit unterschiedlichen Nachteilen im weiteren Werdegang zu leben. U.a. eine unterirdisch schlechte Übernahmechance zum BS.
Wer sich aber aus der Laufbahn MilFVK ausplanen lässt, weil "kein Bock mehr", der wird u.U. sofort befördert.
In meinen Augen ist das nichts anderes als messen mit zweierlei Maß. Es sollte ja wohl Sinn und Zweck sein, dass derjenige schneller befördert und gefördert wird, der am Ball bleibt und nicht der, der das Handtuch wirft. Hier sollte mMn keine Entscheidung wie von Dir angesprochen ("Generalistenausbildung ODER schneller vorankommen" + "Berufssoldat ODER schneller vorankommen")) getroffen werden. Als Generalisten würde ich in meinem Beispiel beide bezeichnen, denn MilFVK hin oder her, es geht um Truppendiener.
Vielmehr sollte wohl der Abbrecher und Aussteiger, der Dienstzeitverkürzungsanträge am laufen hat, auf A9/A10 geparkt werden, damit der andere weiter gefördert werden kann. Das ist meine Auffassung von Gerechtigkeit (!).
Und ja, auch in meinem vorherigen Post habe ich bereits angesprochen, dass mir der Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit durchaus bekannt ist. Ändert nichts daran, dass ich solche Situationen unter aller Sau finde. Soldaten zu Leistung animieren geht anders.

Zitat von: Ralf am 13. Juni 2013, 21:10:14
Also wird es wohl so sein, dass du (oder dein Beispiel-Soldat) eine Voraussetzung für die Beförderung in dieser Verwendung nicht erfüllt hast. Möglicherweise der "BS", ich weiß nicht, was das beim Heer ist.

Wenn das der Fall wäre, dann könnte ich diese Sache ja wenigstens akzeptieren. Um es deutlicher zu machen:

Ich habe alle Ausbildungsabschnitte durchlaufen, ohne irgendetwas wiederholen zu müssen. Leider hat meine Regelausbildung aufgrund des neuen Werdegangmodells viel länger gedauert, als es normalerweise der Fall sein sollte. Masterstudium dauert vier Jahre und nicht Diplom-like 3 1/4 Jahre. Als klar wurde, dass mein Jahrgang in eine Truppenverwendung muss, um seine BS-Tauglichkeit zu beweisen, wurde der OL3 von drei Monaten auf neun Monate verlängert, schlicht damit die Soldaten allgemein verwertbare ATN bekommen um in ihren Verbänden einigermaßen sinnvoll eingesetzt werden zu können. ZgFhr-Verwendung innerhalb meiner Truppengattung gibt es ja kaum noch. Nun sitze ich in eben dieser Truppenverwendung, stehe demnächst zur Anlassbeurteilung an und sollte eigentlich im Dezember in der Auswahlkonferenz vorgestellt werden. Diese findet jedoch aller Voraussicht nach nicht statt,  weil der Klage gegen die Unrechtmäßigkeit der Auswahl nach Geburtenjahrgängen stattgegeben wurde. Im Bestmöglichen Fall verzögert sich die BS-Auswahl 2013 nur um einige Monate, im schlimmsten Fall  jedoch um ein ganzes Jahr.
Das würde mir beförderungstechnisch aber auch nichts bringen, sondern die Lage vielmehr verschlechtern. Denn nach 12 Monaten auf A9/A10 (bis zur Anlassbeurteilung) werde ich demnächst in eine ZgFhr-Verwendung an eine Schule versetzt. Natürlich wieder A9/A10 und im schlimmsten Fall sitze ich dort bis Dezember 2014 fest. Danach würde ich in die 15-monatige Ausbildung gehen wo, wie ihr mir bestätigt habt, eine Beförderung nicht möglich ist. 
Frühstmöglich wäre eine Beförderung zum 1.7.2014 möglich. Wenn ich jetzt vom worst Case ausgehe, kann ich jedoch erst im März 1.3.2016 auf ne A11-Stelle gesetzt werden. Also knapp sieben Jahre nach der Beförderung zum Lt. Und wie gesagt, früher ist nicht deshalb unmöglich, weil ich irgendetwas verka**t habe, sondern weil es in meinem Jahrgang schlichtweg nicht geht.

Der Spruch mit dem Knüppel zwischen die Beine werfen trifft die Sache ganz gut.

Letztendlich ist das Thema damit eigentlich durch, denn meine Befürchtungen habt ihr mir ja bestätigt. Danke an dieser Stelle für die Infos!

christoph1972

Noch einmal.

Der Dienstherr hat jederzeit die Freiheit, seine Planungsentscheidungen zu ändern. Es liegt im weiten Auswahl- und Entscheidungsermessen des Dienstherren (mehrfach höchstrichterlich bestätigt), wie er sein Personal einsetzt. Wenn er verfügt, dass für bestimmte Hochwertausbildungen nur noch BOA in Frage kommen, dann ist das rechtlich nicht zu beanstanden. Nach Moral und früheren "Versprechungen" wird nicht gefragt.

Wenn man jetzt wie Du in eine Phase von Veränderungen kommt, die dazu führen, dass die Planungen von vor 7 bis 8 Jahren obsolet geworden sind, dann ist das eben bedauerlich, aber eben auch nicht zu ändern.

Ich habe ein Studium mit 180 CreditPoints abgeschlossen. Für mich bedeutet das jetzt, um promovieren zu können, muss ich ein Masterstudium mit 90 bis 120 CP finden, weil max. 30 CP für berufliche Erfahrung angerechnet bekommen kann. Ich habe Trimesterweise studiert, zwischendurch Praktika absolviert und war nach 3 1/4 Jahren fertig. Heute wären die Praktika eigene Studienleistungen mit entsprechend CP. Ich könnte mich in den Ar*** beissen, nicht als SaZ 3 in der Luftwaffe im ObjS gedient zu haben, weil genau da, die Reform kam und ich locker, luftig, leicht vom damals geltenden ArbPlSchG profitiert hätte, das damals noch max. 3 Jahre Arbeitsplatzschutz garantierte.

Ein Klassiker von juristischen Lehrsprüchen ist: "Recht und Gerechtigkeit können zwei völlig unterschiedliche Dinge sein.".

Es gab mal eine SLV die vorsah, dass die UA, FA gab es lange Zeit gar nicht, nach frühstens 12 Monaten Uffz werden konnten. Fw meine ich, nach 36 oder 48 Monaten. Die Beförderung zum HptFw sah auch mal erst lange Standzeiten vor. Für SaZ 12 war bei OFw Schluss. Heute kann ich bei geeigneter beruflicher Vorbildung und entsprechender ziviler Berufserfahrung sogar nach Laufbahnrecht als StFw/StBtsm eingestellt werden.

Wie "gerecht" sollen das die StFw/StBtsm finden, die noch mit A 1 im niedrigsten DstGrd anfingen!? Die hätten alles Recht der Welt, sich über die sog. "Neckermänner" aufzuregen. Der Dienstherr hat eben so entschieden. Es ist Recht, nach Gerechtigkeit wird meist nicht gefragt. Unschön, aber harte Lebensrealität. Wenn man davon im Elfenbeinturm OA-Ausbildung und bezahlten Studium an einer UniBw nichts mitbekommt,"that's life".

Es wird einfach aus Sachgründen mit zweierlei Maß gemessen. Die Sach- und Rechtslage war mal früher anders. Toll. Jetzt wurde das Recht verändert und manche Leute gucken in die sprichwörtliche "Röhre".

Entweder ich nehme die Veränderungen und deren Auswirkungen mit "radikaler Akzeptanz" hin, da ich es eh nicht ändern kann, oder ich bin konsequent bis in die Haarspitzen und versuche schnellstmöglich aus dem System mit allen negativen und positiven Folgen auszuscheiden.

Ein bisschen kommt mir das vor, wie Jammern auf hohen Niveau. Böse Bundeswehr, böser Bundestag, ich habe einen Master (bezahlt bekommen) und darf jetzt meine Hubschrauberpilotenlizenz nicht erwerben.

HALLO! Geht es noch? Du hast 7 Jahre lang ein doch nicht unbeachtliches Sälär in der Gesamtsumme bezogen. Geleistet hast Du eine Offiziersprüfung und ein Master-Studium. Beide Ausbildungsgänge binden doch nicht unerhebliche Steuermittel und geleistet hast Du definitiv für die Sicherheit der Bundesrepublik weder in Deutschland noch am Hindukusch nicht.

Jetzt beziehst Du Bezüge nach A 10 und motzt, weil es das Sahnehäubchen Pilotenausbildung nicht oben drauf gibt. Wann fängst Du mal an, etwas von den Investitionen in Dich an den Steuerzahler zurückzugeben?

Sinngemäß wiedergegeben: "Ich muss jetzt Zugführer "spielen".

Was hast Du nur für einen Berufsethos!? Ich frag mich ernsthaft, ob die Bundeswehr die richtigen Auswahlkritierien hat bzw. ob die Vermittlung von Berufsethos zu kurz kommt.

Wenn Leute auf Ihr Studium verzichten und nach 4 Jahren ausscheiden, weil sie nicht können oder wollen, dann ist das eben Ihre Entscheidung. Es mag dafür mehr oder minder nachvollziehbare Gründen geben. Begeistert bin ich als Steuerzahler davon nicht. Aber wenigstens hat er früh-/rechtzeitig erkannt, die Bw ist nicht das, was er sich darunter vorgestellt hat.

Jetzt heißt es eben für Dich, warten bis Du dran bist oder einfach Dein Schicksal annehmen. Du bist Soldat und Offizier. Wenn Du Dich so weinerlich gibst wie hier, dann wundere Dich nicht, warum junge Offiziere immer weniger ernst genommen werden. Benimm Dich einfach mal erwachsen. Es läuft selten eine Laufbahn wie vor 7 - 8 Jahren mal geplant.

Ich komme mir vor wie im Kindergarten.

Mami, Papi, die Bundeswehr gibt mir meinen Hubschrauber nicht. Das ist ja so gemein. Jetzt muss ich mit mit den Schmuddelkindern der Infanterie/Artillerie/ABCAbw/Inst/whatever Ausbildung machen. Und Hauptmann werde ich auch erst vielleicht 2016.

Ein wirklich grausames Schicksal ....
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

KlausP

ZitatIch komme mir vor wie im Kindergarten.

Was soll ich da erst sagen? Wenn ich manche Leute in diesem Forum (und damit definitiv nicht nur in diesem Thread) lese, kommen mir abwchselnd die Tränen und das laute Lachen. Da wird geheult, weil der pöööse Psychologe einem die Wunschlaufbahn versaut oder weil man mit seinem nicht fleckenlosen BZR-Auszug für die Bw nicht in Frage kommt und die Bw einem das auch noch sagt, andere haltebn sich für Gottes Geschenk an die Bundeswehr weil sie ach so tolle Leistungssportler sind und unbedingt SuperDuperSpeschelJetpilotenSnipertaucher werden müssen (ach ja, KSK vergessen ...), kriegen aber keinen normal verständlichen deutschen Satz auf die Tastatur. Die wissen noch nicht mal, welche Laufbahnen es in der Bundeswehr gibt und welche Einstellungsvoraussetzungen daran geknüpt sind.

ZitatWas hast Du nur für einen Berufsethos!? Ich frag mich ernsthaft, ob die Bundeswehr die richtigen Auswahlkritierien hat bzw. ob die Vermittlung von Berufsethos zu kurz kommt.

Der letzte Teil des Satzes spricht mir aus der Seele und er trifft definitiv nicht nur für Offiziere zu!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Ach komm schon, Klaus  ;)

Du hast doch SICHER auch damalsTM, als Deine weitere Laufbahn "etwas unsicher" wurde, weil nicht nur Deine Einheit, sondern die ganze Armee und der Staat gleich mit aufgelöst wurden, etliche Internetforen plus Facebook plus Twitter plus wer-f***t-wen.de vollgespamt und allen die Ohren vollgeheult  ;D ;D ;D ;D ;D

/ironie aus

Will sagen: was man als "Härte" im Leben empfindet, das hängt ganz wesentlich vom bereits Erlebten ab  ;)
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

christoph1972

Zitat von: schlammtreiber am 14. Juni 2013, 14:02:32
Ach komm schon, Klaus  ;)

Du hast doch SICHER auch damalsTM, als Deine weitere Laufbahn "etwas unsicher" wurde, weil nicht nur Deine Einheit, sondern die ganze Armee und der Staat gleich mit aufgelöst wurden, etliche Internetforen plus Facebook plus Twitter plus wer-f***t-wen.de vollgespamt und allen die Ohren vollgeheult  ;D ;D ;D ;D ;D

/ironie aus

Will sagen: was man als "Härte" im Leben empfindet, das hängt ganz wesentlich vom bereits Erlebten ab  ;)

Als Klaus vor den Trümmern des Arbeiter- und Bauernparadieses sowie des antifaschistischen Schutzwalls stand, gab es weder Internetforen, Fratzenbuch, TittyTwister plus die Kontaktbörsen im Internet, sondern noch Hefte und die Zeitungen  ;)

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Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

schlammtreiber

Das war mir schon bewusst und Teil des Scherzes  ;)
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KlausP

Zitat von: schlammtreiber am 14. Juni 2013, 14:49:01
Das war mir schon bewusst und Teil des Scherzes  ;)

Ich kann euch beruhigen: trotz meines fortgeschrittenen Alters habe ich das auch so verstanden.  :D
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