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Wiedereinstellung nach Z5

Begonnen von Boss Jao, 24. Juni 2013, 12:14:11

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Boss Jao

Moin.
Ich bin 2010 nach 5 Jahren Mannschafter ausgeschieden. Hab nun eine Ausbildung gemacht, und wollte mich nochmal verpflichten.
Bin mittlerweile aber schon 28.
Daher meine Frage, ob überhaupt die Möglichkeit besteht als Wiedereinsteller nochmal reinzukommen und wenn ja mit welcher Verpflichtungszeit.
Die Laufbahn ist für mich dabei eher sekundär.
Mit kameradschaftlichem Gruß

Ralf

Einer Wiedereinstellung sprichts nichts entgegen. Die Verpflichtungszeit richtet sich dann nach der Laufbahn und der ausgeschriebenen Stelle.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

ulli76

Wie bist du denn damals raus gekommen? Regulär oder DU-Verfahren/Entlassung nach §55.4/§55.5 SG?
5 Jahre ist ja nicht der normale Verpflichtungszeitraum?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Boss Jao

Danke für die schnellen Antworten. Ich hatte mich urprünglich für dreiJahre verpflichtet. Durch eine Versetzung aufgrund von Standortschlißung und einen anstehenden zweiten Einsatz wurde erst um ein Jahr und dann erneut um eins verlängert. Bin dann ohne nach den fünf Jahren raus.

muesli260983

moin

auch wenn das jetzt nicht ganz passt, wie is das wenn man saz4 war, bin jetzt 29, hab rettungsassistent gelernt und nach meinen 4 jahren beim bund den altenpfleger ( hab noch ein jahr lehre), wenn ich dann mich wieder bewerben würde, würde ich dann reinkommen oder bin ich dann mit fast 31 zu alt

christoph1972

Zitat von: muesli260983 am 25. Juni 2013, 11:50:14
moin

auch wenn das jetzt nicht ganz passt, wie is das wenn man saz4 war, bin jetzt 29, hab rettungsassistent gelernt und nach meinen 4 jahren beim bund den altenpfleger ( hab noch ein jahr lehre), wenn ich dann mich wieder bewerben würde, würde ich dann reinkommen oder bin ich dann mit fast 31 zu alt

Auch moin,

die Altersgrenzen sind in Fachdienstverwendungen aufgehoben.

Du bewirbst Dich als Wiedereinsteller und absolvierst das übliche Verfahren am KC m. AC (früher ZNwG).

Solange die Gesundheit mitspielt (erneute ärztliche Untersuchung und die Fitness stimmt (Sporttest), sind dann nur der Test und das Psychologengespräch zu meistern. Bei den aktuellen Vorlaufzeiten von gut 9 Monaten solltest Du Dich vielleicht jetzt schon bewerben. Je nach Region sind Termine bei den Karriereberatern selbst schon mit 4 - 6 Wochen Vorlauf verbunden.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

muesli260983

danke für die flotte antwort...

bewerbungsunterlagen wollt ich mir diese woche holen, und meine akte liegt in gera/aga ( auf dem hain ), da wollt ich auch ma hoch um zu fragen ob sich viel geändert hat und wie weit die möglichkeit besteht die ersten jahre heimatnah ( ca 2 jahre ) stationiert zu werden, danach ist mir das egal wo ich hinkomm

KlausP

Zitat
die Altersgrenzen sind in Fachdienstverwendungen aufgehoben.

... wenn man einen für den Dienstposten förderlichen Berufsabschluss mitbringt und aufgrund dessen mit höherem Dienstgrad eingestellt werden kann.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Zitat...  und wie weit die möglichkeit besteht die ersten jahre heimatnah ( ca 2 jahre ) stationiert zu werden ...

Das werden Sie vermutlich vergessen können, weil Sie sich gerade in den ersten Jahren auf etlichen auch länger dauernden Lehrgängen irgendwo in Deutschland rumtreiben dürften.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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