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Meldepflicht des Soldaten

Begonnen von cup, 14. Juli 2013, 02:13:42

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AFCS-EDPM

Zitat von: Kormoran am 14. Juli 2013, 21:31:47
Weil der TE nicht durch §12 verpflichtet ist, ihn weiterzumelden!

Hallo Kormoran,

korrekt, aber.

§ 12 SG
Der Zusammenhalt der Bundeswehr beruht wesentlich auf Kameradschaft. Sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen. Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein.

Eine Pflicht zur Meldung kann man daraus nicht ableiten. Ich beziehr mich auf "In Not und Gefahr beizustehen". Für mich gibt es jetzt mehrere Kameraden die in Not sind. Einmal der Kamerad, der das Zeug nimmt, und die anderen Kameraden. Welche Möglichkeiten hat Cup? Gut, er kann in die Gesprächsterapie einsteigen usw. Hat er die Qulifikation dazu ? Wie kann er seine anderen Kameraden schützen? Welche Möglichkeiten hat er dazu? Als Soldaten, keine. Also bleibt nur die dienstliche Meldung.

dunstig

Und ich dachte immer das Denunziantentum wäre abgeschafft...
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

Zitat von: dunstig am 14. Juli 2013, 21:51:54
Und ich dachte immer das Denunziantentum wäre abgeschafft...
Und wie stehst du zu deinem Satz, wenn der unter Drogen stehende Soldat bei eine Schießen einen Kameraden tödlich verletzt und du den Eltern erklären musst, dass du davon gewusst hast, es aber nicht verhindert hast?
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dunstig

Ralf ich bin mit dir völlig einer Meinung. Ich halte ein solches Verhalten für nicht tragbar und würde den entsprechenden Kameraden sofort melden. Ich wollte lediglich darauf eingehen, dass der User AFCS-EDPM aus dem §12 SG hier versucht, rechtliche Zusammenhänge und Pflichten zu konstruieren, die meiner Meinung nach nicht bestehen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

@ AFCS:

Hast Du eine rechtliche Ausbildung?

Das "in Not und Gefahr" ist z. B. eine KONKRETE und AKUTE Gefechtssituation, nicht mehr, nicht weniger.

Natürlich bringt auch "ein Bierchen zuviel" einen Soldaten HYPOTHETISCH (bei Fahrzeuggebrauch) in Lebensgefahr oder gefährdet (THEORETISCH) dessen Gesundheit - aber es gibt nicht mal eine juristische Mindermeinung, die hier eine Meldepflicht heraus "konstruiert".

@ Ralf:

Ich würde eine solche Situation auch melden - "Melden macht frei".

Es gibt aber keine gesetztliche Verpflichtung aus dem SG heraus, dies zu tun.

wolverine

Zitat von: AFCS-EDPM am 14. Juli 2013, 21:43:31
§ 12 SG
Der Zusammenhalt der Bundeswehr beruht wesentlich auf Kameradschaft. Sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen. Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein.

Eine Pflicht zur Meldung kann man daraus nicht ableiten. Ich beziehr mich auf "In Not und Gefahr beizustehen". Für mich gibt es jetzt mehrere Kameraden die in Not sind. Einmal der Kamerad, der das Zeug nimmt, und die anderen Kameraden. Welche Möglichkeiten hat Cup? Gut, er kann in die Gesprächsterapie einsteigen usw. Hat er die Qulifikation dazu ? Wie kann er seine anderen Kameraden schützen? Welche Möglichkeiten hat er dazu? Als Soldaten, keine. Also bleibt nur die dienstliche Meldung.
Abenteuerlich... ???
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Ralf

@F_K: Ja ich weiß.

Konstruierter Fall:
Wie ist es denn da mit einer rechtl. Verpflichtung?
Ich sehe, wie sich die Aufsicht beim Schießen zudröhnt oder volllaufen lässt oder auch als Kraftfahrer hinters Stuer setzt. Er zeigt Ausfallerscheinungen. Gibt es hier eine rechtliche Verpflichtung einzugreifen um Unheil abzuwenden?
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F_K

@ Ralf:

Ich weise sogar Soldaten zurecht, die im Gurtzeug rauchen - nicht wegen dem Drogenkonsum sondern wegen der (unwahrscheinlichen) Sicherheitsgefährdung und dem mangelnden Gehorsam.

Konkret ging es aber hier um die Frage, ob ein Mannschaftssoldat (kein Vorgesetzter!) mehr oder weniger privat erlangte Kenntnisse weitermelden MUSS bzw. es dafür eine gesetztliche Verpflichtung gibt.

.. und die Antwort auf diese Frage ist eben eindeutig: Nein.

Andi

Und für (mögliche) Vorgesetzte gibt es gemäß Soldatengesetz in und außer Dienst die Pflicht zur Dienstaufsicht und die Pflicht (auch von anderen gegebene) Befehle durchzusetzen.

Gruß Andi
the rest is silence...

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cup

Guten Abend Kameraden,

ich finde die die Diskussion hier sehr interessant und freue mich über die rege Beteiligung.

Als ich heute auf dem Weg zum KpChef war, habe ich den Kameraden noch einmal auf dem Flur angetroffen und wir haben uns in einer ruhigen Minute auf der Stube unterhalten. Nach dem ich ihm dargelegt habe, dass ich seinen BTM Konsum melden werde, bat er mich darum dies nicht zu tun, er wollte lieber selbst kündigen. Ich empfand dies für uns alle als beste Lösung und habe so auf die Meldung verzichtet. Der Kamerad hat nun tatsächlich freiwillig seine Sachen gepackt und wird in den kommenden Tagen ausgekleidet.


liebe Grüße, cup.

apollo98

Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

MarcAurel

Zitat von: apollo98 am 15. Juli 2013, 22:19:39
Warum?

Frage ich mich auch. Wird bei den "Selbstgehern" eigentlich auch noch ein Abschluß-90/5er durchgeführt? Dann kommt es doch sowieso noch raus.

itschie

Also ich kann mich zwar nicht mehr genau Erinnern aber wenn er quasi nur im Zeitraum vor der Musterung nix genommen hat, müsste es doch auch bei der Einstellungsuntersuchung auffallen, heißt er wäre jetzt früher oder später so oder so dran. Naja das verfahren wird er so oder so bekommen egal ob er freiwillig geht oder gegangen wird.

Mitleid mit solchen Leuten habe ich keins!

Sossar

Moin.

Ich versteh sowieso nicht, wie man als freiwilliger so einen Mist bauen kann...
Das weiß man doch vorher...
This is the End, my only Friend, the End.

KlausP

Zitat von: itschie am 16. Juli 2013, 00:15:59
Also ich kann mich zwar nicht mehr genau Erinnern aber wenn er quasi nur im Zeitraum vor der Musterung nix genommen hat, müsste es doch auch bei der Einstellungsuntersuchung auffallen, heißt er wäre jetzt früher oder später so oder so dran. Naja das verfahren wird er so oder so bekommen egal ob er freiwillig geht oder gegangen wird.

Mitleid mit solchen Leuten habe ich keins!

Welches Verfahren? Wie kommen Sie darauf, dass es eins geben wird?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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