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Zusatzfragebögen während Eignungsfeststellung - eingestelltes Verfahren

Begonnen von Lestrade, 18. Juli 2013, 01:48:02

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Terek

Dazu kann ich leider nicht wirklich etwas sagen, ich habe da im Detail keine Erfahrung. Ich kann auch nur in das Sicherheitsüberprüfungsgesetz schauen. Eine Kommentierung habe ich dafür auch nicht hier.
Aber in § 12 und § 13 SÜG sind explizit auch nur anhängige Ermittlungsverfahren genannt. Was bei der Anfrage an BKA abgefragt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

Interessant ist in dem Fall eigentlich auch nur, ob das Verfahren schon eingestellt war, bevor Sie die Bewerbung abgaben. Wie sie sich im Übrigen zivilrechtlich mit dem Betroffenen geeinigt haben, ist auch völlig unerheblich.

F_K

ich würde da kein Problem sehen.

Je nach Überprüfungsart werden auch z. B. die Polizeidienststellen und die Verfahrensregister abgefragt - da kommen also auch polizeiliche Ermittlungsverfahren ans Tageslicht.

Dustin87

Habe eben gerade auch mal den Gesetztestext durchgelesen und die Paragraphen 12/13. Können Sie mir sagen was mit "angängige Verfahren" gemeint ist? Leider habe ich in dem Text keinen weiteren Hinweis finden können, welche Verfahren als anhängig gelten, auch Google spuckt raste nichts richtiges aus.

Achso okay, das Verfahren war zum Glück bereits vor Bewerbung eingestellt.. :)

Danke für die Antwort.

Terek

Noch laufende, nicht entschiedene Verfahren. Ist es eingestellt, ist es nicht mehr anhängig.

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