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Diszi "auf Bewährung"

Begonnen von Daniel191183, 28. Juli 2013, 21:32:25

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Daniel191183

Hallo!

Einer meiner Kameraden kam zu uns in den Verband mit einem Diszi auf Bewährung. Seit 2 Monaten ist die Bewährungsfrist ohne Inkrafttreten abgelaufen.
Was passiert mit dem Diszi?Wie lange bleibt das Diszi in der Akte, bzw gibt es eine ZDv darüber, wenn ja, welche

Danke für Euere Antworten!

KlausP

Auch eine Disziplinarmaßnahme, deren Vollstreckung für 5 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurde, unterliegt der normalen Tilgungsfrist. Wenn ich mich nicht irre, sind das bei einfachen Disziplinarmaßnahmen 5 Jahre.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Lidius

@Daniel
Einfach mal in die Wehrdisziplinarordnung schauen, da steht alles wichtige drin.

Daniel191183

Wie komme ich an die Wehrdisziplinarordnung?
Finde ich die im Intranet?

Lidius

Da auch. Ansonsten hilft auch einfach google. Das ist nix eingestuftes.

justice005

Bewährung bedeutet nicht, dass das ganze Diszi quasi auf Bewährung verhängt wurde, sondern das bezieht sich nur auf die Vollstreckung. Wer also zum beispiel 7 Tage Arrest auf Bewährung bekommen hat, der hat das Diszi bekommen und es ist auch wie jedes Diszi in der Akte. Der einzige Unterschied ist, dass man das Diszi nicht tatsächlich durchführt, es also nicht vollstreckt.  Man muss also nicht ins Café Viereck, obwohl das Diszi mit dem Arrest verhangen wurde.

Getilgt werden einfachen disziplinarmassnahmen gemäß Paragraph 8 der WDO nach drei Jahren.

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