Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Kosten der ZAW bei Abbruch

Begonnen von TimJo, 05. August 2013, 03:30:51

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

TimJo

Guten Tag,

mich würde interessieren, was es kosten würde, wenn man die ZAW (Bürokaufmann) abbricht und dann zurückzahlen muss.
Keine Angst, ich bin kein aktiver Soldat, der das in Erwägung zieht oder so... ;)
Es würde mich einfach mal interessieren.

MfG,
Tim

Ralf

Du kannst die ja "nicht so einfach" abbrechen.
Du bekommst eine Kommandierung/Versetzung und das ist ein Befehl daran teilzunehmen.
Da müsstest du schon ein wenig über den Grund schreiben.
Dessen ungeachtet sind Kostenberechnungen immer Einzelfallberechnungen, weil auch Maßnahmen unterschiedlich Geld kostet.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

TimoKa

Also könnte man das gar nicht pauschalisieren, wenn ich zb. sagen würde, dass Soldat x nach 5 Jahren und erfolgreicher ZAW unehrenhaft entlassen wird?

TimoKa

edit:
Aber vermutlich ist eine unehrenhafte Entlassung auch nur eine Handlung, bei der es xxx verschiedene Auslöser gibt und demnach auch von Fall zu Fall anders entschieden wird

Ralf

Die Beendigungsgründe und Folgen sind ja im Soldatengesetz verankert §54-56. Schau mal dort rein.
Und ja, einen festen Betrag gibt es nicht, es wird immer individuell berechnet.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

Zitatunehrenhafte Entlassung

Es gibt diesen Begriff in der Bundeswehr nicht.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau