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Anrechnung Dienstzeiten im Öffentlichen Dienst

Begonnen von FloMackey, 09. August 2013, 12:00:47

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FloMackey

Hallo Kameraden,

ich stelle mir seit einigen Wochen die Frage ob meine Dienstzeit bei der Polizei (1,5 Jahre) bei der Bundeswehr im Freiwilligen Wehrdienst angerechnet werden kann oder wird. Mein Spieß konnte mir die Frage leider nicht beantworten und meinte er erkundigt sich. Nun ist dieser jedoch im Urlaub also fällt das auch flach.

Kennt sich hier jemand aus? Ich werde in 6 Wochen gefreiter und es hies wenn die Dienstzeit angerechnet wird könnte es gut sein das ich sofort nach der GA zum OG befördert werde.

Danke für eure Hilfe schon mal im Vorraus.

Kameradschaftliche Grüße
Flo

F_K

Nein (kann, wird und darf nicht).

Dazu gibt es keine Grundlage (Randfrage: wie kommt man auf 1,5 Jahre Polizeidienst - abbruch?)

FloMackey

In dem man einen Dienstunfall hat und aufgrund dessen Polizeidienstunfähig entlassen wird. Daraus entstehen 1,5 Jahre Dienstzeit.

Warum kann, darf und wird das nicht angerechnet. Andersrum wenn man von der Bundeswehr zur Polizei geht wird 1 Jahr angerechnet.

Muss ja irgend ne Grundlage dazu geben.

Ralf

Würde sie angerechnet, könntest du keinen FWD mehr machen, denn dieser geht maximal 23 Monate. Abzüglich deiner 18 Monate blieben 5 Monate und das ist unter der minimalen Forderung von 7 Monaten.
Welchen Sinn sollte das machen, also was genau und wofür willst du da was angerechnet bekommen?
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christoph1972

Zitat von: Ralf am 09. August 2013, 12:23:44
Würde sie angerechnet, könntest du keinen FWD mehr machen, denn dieser geht maximal 23 Monate. Abzüglich deiner 18 Monate blieben 5 Monate und das ist unter der minimalen Forderung von 7 Monaten.
Welchen Sinn sollte das machen, also was genau und wofür willst du da was angerechnet bekommen?

Da gibt es eine Hauptmotivation: Geld
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

FloMackey

Genau das Geld und einfach weil ich ja schon Dienst geleistet hab den ich anerkannt haben Möchte. Außerdem will ich den FWDL zum SAZ machen und in die FW Laufbahn im Fachdienst gehen weil das meiner Beruflichen und Schulischen vorbildung entspricht.

F_K

ZitatMuss ja irgend ne Grundlage dazu geben.

Eben - und da es Dir um Beförderungen geht, eine GESETZLICHE Grundlage.

.. und im Bereich des Wehrrechts (da kenne ich ein paar Gesetze) gibt es eine solche Grundlage NICHT.

keine Ahnung, wie es bei den Polizeigesetzen aussieht, tut für diese Fragestellung aber nichts zu Sache (Von Weihnachten bis Ostern ist anders als von Ostern bis Weihnachten - capiche?)

ZitatGenau das Geld und einfach weil ich ja schon Dienst geleistet hab den ich anerkannt haben Möchte.

.. der Menschen Wille ist Ihr Himmelreich.

Aber jetzt treten wir mal einen Schritt zurück - wie oft kommt dieser Fall vor? Ach so, ein SONDER - Spezialfall.

... für Sonderspezialfälle werden aber nur bei besonderen Fallkonstellationen Gesetze gemacht - hier eben nicht.

Wende Dich an Deinen Abgeordneten - viel Erfolg.

christoph1972

Zitat von: FloMackey am 09. August 2013, 12:49:05
Genau das Geld und einfach weil ich ja schon Dienst geleistet hab den ich anerkannt haben Möchte. Außerdem will ich den FWDL zum SAZ machen und in die FW Laufbahn im Fachdienst gehen weil das meiner Beruflichen und Schulischen vorbildung entspricht.

FWDL ist etwas anderes als eine Laufbahn als SaZ.

FWDL = Bezahlung nach dem Wehrsoldgesetz, keine Anerkennung von Vordienstzeiten im öD, abhängig allein vom Dienstgrad.
SaZ = Bezahlung nach dem BBesG und den dazu ergänzend erlassenen Rechtsverordungen bzw. mitspielenden RVOen, wie zB SLV. Bezahlung abhängig von Dienstgrad, erreichter Stufe, die in Abhängigkeit ggf. förderlicher Vorzeiten höher festgesetzt wird.

Ganz einfach zu lösen mit Blick in 2 Gesetze ... das sollte man nach 1,5 Jahren Vorbereitungsdienst als PVB auch noch schaffen ....
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Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Ralf

Zitat von: FloMackey am 09. August 2013, 12:49:05
Genau das Geld und einfach weil ich ja schon Dienst geleistet hab den ich anerkannt haben Möchte. Außerdem will ich den FWDL zum SAZ machen und in die FW Laufbahn im Fachdienst gehen weil das meiner Beruflichen und Schulischen vorbildung entspricht.
FWDL: Da hat dir das christoph1972 das ja schon auseinanderklamüsert, deswegen ist "Geld" für mich auch nicht der Grund. Denn hier gibts nicht mehr, egal was du vorher außerhalb der Bw gemacht hast; also nochmal "Geld" kann kein Grund sein. Also wofür willst du ihn denn dann anerkannt bekommen? Auf die Beförderungszeiten? Einstieg mit höherem Dienstgrad als Eignungsübender FWDL? Du bringst aber keine militärische Erfahrung mit. Somit kann da auch nicht angerechnet werden. Und wenn du nun Schießkenntnisse anführst, so müsste jedes Schützenvereinsmitglied mit einem höheren Dienstgrad eingestellt werden. Tut mir leid, ich sehe hier nicht wirklich den Sinn deiner Frage.

SaZ: Nun bringst du ein neues Thema rein, dass nicht zu deiner ursprünglichen Frage gehörte. Es wäre einfacher, wenn du deine Fragen gleich richtig stellst. Denn in §28 BBesG stehen die Zeiten, die Berücksichtigungsfähig sind. Dort kannst du mal nachschauen, ob deine 1,5 Jahre angerechnet werden. Das hättest du dann gleich als Antwort bekommen.
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Andi

Zitat von: Ralf am 09. August 2013, 13:51:45
Denn hier gibts nicht mehr, egal was du vorher außerhalb der Bw gemacht hast

...es sei denn man ist approbierter Arzt oder Apotheker und macht als solcher seinen FWDL, schätze mal die alten GWDLer Regelungen gibt es da doch noch, oder?
the rest is silence...

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Ralf

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BSG1966

Zitat von: Andi am 09. August 2013, 16:40:22
Zitat von: Ralf am 09. August 2013, 13:51:45
Denn hier gibts nicht mehr, egal was du vorher außerhalb der Bw gemacht hast

...es sei denn man ist approbierter Arzt oder Apotheker und macht als solcher seinen FWDL, schätze mal die alten GWDLer Regelungen gibt es da doch noch, oder?

FWD ist halt auch quasi DER Traum eines jeden approbierten Arzt oder Apothekers :P