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Ordonanzerlass

Begonnen von betendegruppe, 16. August 2013, 11:33:06

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betendegruppe

Wer kann mir den Text des sog. "Ordonanzerlasses" geben? Dieser Erlass soll die Gestellung von Soldaten auf Diebnstposten in der OHG oder UHG regeln. Dabei sei besonders, dass der Soldat/die Soldatin nur freiwillig dorthin kommandiert werden kann. Gibt es einen solchen Erlass? Ist er noch in Kraft?

betendegruppe


Ralf

Ursprünglich müsste es im VMBl 1990 S. 276 stehen. Hab ich aber nicht zur Hand.
Es steht aber auch im VMBl 2011 S. 57 "Dienstliche Veranstalltung geselliger Art" drin.
ZitatVoraussetzung
für einen Einsatz als Bedienungspersonal ist, unabhängig von der
generellen Anordnung des Einsatzes, die vorherige Zustimmung der
jeweiligen Soldatin bzw. des jeweiligen Soldaten (Freiwilligkeitsgebot).
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Helft mit, dass es so bleibt.

betendegruppe

;D Vielen herzlichen Dank, auch im Namen der Kameraden!

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