Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

FWDL und Schwanger - Was nun?!

Begonnen von MirfälltkeinNameein, 03. September 2013, 21:01:10

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

MirfälltkeinNameein

Hallo ihr lieben,

ich frage für eine gute Freundin und Kameradin.
Sie ist schwanger und FWDL (23 davon 6 monate rum) , sie wollte SAZ werden was jetzt ja nicht mehr geht.

Wie geht es für sie weiter und muss sie die Bundeswehr verlassen?

Danke für antworten
Ces't la vie.

Ralf

Sie soll sich mal mit ihrem Spieß unterhalten, der wird sie "aufklären".
Das was du da mutmaßt ist schlichtweg falsch.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

MirfälltkeinNameein

Hab ich ihr auch gesagt, aber sie will einfach noch nicht mit ihrem Spieß drüber reden. Deswegen habe ich vorab mal nachgefragt und entschuldige bitte meinen Fehler, Nobody's Perfect und ich hab mich genauer auch nie mit dem Thema beschäftigt ;)
Ces't la vie.

BulleMölders

Zitat von: MirfälltkeinNameein am 03. September 2013, 21:19:26
aber sie will einfach noch nicht mit ihrem Spieß drüber reden.
Da hat sie wohl pech gehabt und muss wohl mit ihrem "Problem" (was eigentlich keins ist) wohl allein fertig werden.
Test

Firli

Hä? Wieso liegen bei uns zig Prospekte rum die sich alle mit diesem Thema beschäftigen ala "Soldat und Mutter" aber gleichzeitig ist eine Karriere als SaZ nun nicht mehr möglich? oO Klärt mich da mal bitte jemand auf?


SanFw/RettAss

miguhamburg1

Eine Schwangerschaft "unterbricht" die Dienstzeit ab Beginn des Mutterschutzes bis einschließlich ggf. genommener Elternzeit. Selbstverständlich kann sich eine Soldatin auch nach Geburt ihres Kindes als SaZ bewerben. Warum denn nicht?

Im Übrigen hat sie die Pflicht, ihre Schwangerschaft nach Bekanntwerden zu melden, damit ihr Truppenarzt sie von für das ungeborene Kind oder sie selbst schädlichen Dienstleistungen zu befreien - Stichwort Fürsorge des Dienstherrn. Was Ihre Freundin also davon abhält, ihre Schwangerschaft ordnungsgemäß zu melden, bleibt mir schleierhaft. Da sollte sie schn mal erwachsen werden und ihre Verantwortung für sich und das ungeborene Kind übernehmen!

Firli

Ich nehme einfach mal an das diese "Unterbrechung" auch für FWDL gilt. Seh das Problem also nicht ausser diesem unverantwortlichen Verhalten, der eigenen Gesundheit und der des Kindes gegenüber, die Sache nicht zu melden. Was soll der Spieß den schlimmes machen? "Schwangerschaft abstellen!" befehlen?  :o


SanFw/RettAss

BSG1966

Zitat von: miguhamburg1 am 03. September 2013, 23:50:21
Was Ihre Freundin also davon abhält, ihre Schwangerschaft ordnungsgemäß zu melden, bleibt mir schleierhaft. Da sollte sie schn mal erwachsen werden und ihre Verantwortung für sich und das ungeborene Kind übernehmen!

Vielleicht ist das mit der Schwangerschaft ja noch in einem Stadium, in dem so ein gewisser Plan B legal wäre... Aber das interessiert mich jetzt, wie der Dienstherr dazu steht!

miguhamburg1

Googeln Sie doch mal - da werden Sie Dasselbe finden, wie ich es Ihnen beschrieben hatte.

Eine Soldatin, bei der eine Schwangerschaft festgestellt wurde, hat diese zu melden. Dann wird sie mit einem 90/5 zum Truppenarzt geschickt, der sie dann von bestimmten Dienstverrichtungen befreit, die sich aus dem Mutterschutzgesetz ergeben. Damit geht die Soldatin dann wieder in ihre einheit und versieht die für sie zulässigen Dienste ganz normal weiter. Ab dem zeitpunkt, da ihre Uniform nicht mehr passt, kann sie diese Denste dann in ziviler Umstandsbekleidung versehen und wenn keine Komplikationen eine Krankschreibung erfordern, bleibt sie bis zum Beginn der Mutterschutzfrist im Dienst.

christoph1972

Zitat von: MirfälltkeinNameein am 03. September 2013, 21:19:26
Hab ich ihr auch gesagt, aber sie will einfach noch nicht mit ihrem Spieß drüber reden. Deswegen habe ich vorab mal nachgefragt und entschuldige bitte meinen Fehler, Nobody's Perfect und ich hab mich genauer auch nie mit dem Thema beschäftigt ;)

Grrrrr. Was lernen die Soldatinnen und Soldaten eigentlich zu Rechten und Pflichten!?

Zum Thema Schwangerschaft und Diskriminierung/Benachteiligung gibt es extra das
Gesetz zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Soldatinnen- und
Soldatengleichstellungsgesetz - SGleiG)

Zum Thema Mutterschutz:
Verordnung über den Mutterschutz für Soldatinnen (Mutterschutzverordnung für Soldatinnen - MuSchSoldV)

Wem das noch nicht reicht, es gibt den Sozialdienst der Bundeswehr und div. Beratungsstellen ... Pro Familia etc..

Das nächste Mal vielleicht rechtzeitig daran denken, dass aus 5 Minuten Spaß, ganz schnell 18 Jahre elterliche Verpflichtung entstehen kann ...  :-X
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

miguhamburg1

Lieber Christoph, Ihr letzter Satz war nun aber wirklich vollkommen überflüssig, denn wir wissen über die Umstände der Schwangerschaft der hier beschriebenen Person rein gar nichts.

Und dass Soldaten/Soldatinnen erst stundenlang hier im Forum wegen aller möglichen Selbstverständlichkeiten herumlamentieren, als das zu tun, was einem verständigen Menschen zuerst einfallen sollte: Nämlich ihre Vorgesetzten anzusprechen, ist nun auch nicht besonders neu oder sensationell.

christoph1972

Lieber migu,

rein aus einem Bauchgefühl heraus, ist die betreffende Freundin von "mirfälltkeinName" vermutlich ledig, ungebunden und unter 20 bzw. gerade 20 geworden. Die Schwangere ist vermutlich relativ unverhofft in die Rolle der werdenden Mutter "besetzt" worden, ansonsten sollte sie zumindest darüber informiert sein, dass eine Schwangerschaft "unverzüglich" dem Disziplinarvorgesetzten oder dem Truppenarzt gemeldet werden soll.

Wäre die Schwangerschaft gewollt, wäre die werdende Mutter aller Erfahrung nach, überglücklich und würde ihr Glück der ganzen Welt fröhlich-gutgelaunt mitteilen.

So zumindest meine Erfahrung als Ausbilder und ehemals Personalverantwortlicher.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

ulli76

Das Wichtigste zum Thema Soldat und Schwangerschaft ist in diesem Thread zu finden:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=24465.0
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

miguhamburg1

Lieber Christoph,

Ihr Bauchgefühl in allen Ehren. Wir sollten hier jedoch nicht Mutmaßungen als Grundlage für entsprechende, bewertende Kommentare nehmen.

schlammtreiber

Schwanger zu werden ist weder ein Verbrechen, noch ein Dienstvergehen. Ich habe sogar irgendwo gehört, es sei ein ganz normaler Teil des Lebens, angeblich sogar dessen notwendige Bedingung  ;)
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann