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2 Wöchiges Schülerpraktikum in der Bundeswehr

Begonnen von Kampfjet, 06. September 2013, 00:00:43

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Kampfjet

Guten Abend :) ,

Ich bin 16 Jahre alt und besuche die Berufsfachschule . In den Osterferien muss ich ein 2-Wöchiges Praktikum absolvieren und will mal was ganz neues machen . Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft
und würde gerne (falls möglich) bei der Kampftruppe mitmachen . Das Problem ist ich wohne in Offenbach am Main und habe keine Kaserne gefunden die in der Nähe liegt . Von der Schule bekomme ich ein Zettel das ich ausgefüllt zurück bringen soll . Nun meine Frage(n) : Ist es möglich ein Praktikum bei der Bundeswehr zu machen ? Kann man in der Kaserne übernachten (bezahle auch) ? & Was kann man alles als 16 Jähriger alles dort machen ?

Mfg

Kampfjet  :)

KlausP

ZitatIst es möglich ein Praktikum bei der Bundeswehr zu machen ?

Ja.

ZitatKann man in der Kaserne übernachten (bezahle auch) ?

Nein.

ZitatWas kann man alles als 16 Jähriger alles dort machen ?

Man kann sich ansehen, was die Soldaten in verschiedenen Bereichen den ganzen Tag so zu tun haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

So ein Praktikum ist grundsätzlich in den Bereichen, in denen auch berufsnah eingestellt werden kann. Wenn du z.B. dich für Technik interessierst, wirst du in einem Verband dort kleinere Dinge unter Aufsicht mitmachen können, z.B. schrauben, feilen o.ä.. Du musst ja auch ein Berichtsheft führen.
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Michelle_94

Hallo, ich bin 18 Jahre alt und habe seit meinem 14. Lebensjahr auch schon regelmäßig Praktika und Truppenbesuche bei der Bundeswehr gemacht. Und meinen Vorredner muss ich leider verbessern, natürlich ist es möglich in der Kaserne zu nächtigen! Allerdings bekam ich einen Brief für meine Eltern als ich noch nicht volljährig war, in welchem darüber belehrt wurde:

"Während des Praktikums besteht eine Unterkunftsmöglichkeit in einer Kaserne der Liegenschaft [...] im Bereich für Soldatinnen - gegen Entrichtung einer Gebühr. [...] In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass in der Kaserne keine Aufsicht Ihres Kindes nach Dienstschluss gewährleistet ist. Hier weise ich insbesondere auf die bestehende Möglichkeit Ihrer Tochter hin, mit den hier ebenfalls untergebrachten Soldaten intensiven Kontakt zu pflegen. Sich daraus ergebende Konsequenzen gehen auch während Ihrer Abwesenheit zu Ihren Lasten als Erziehungsberechtigte. [...]"

Also ja, unter bestimmten Bedingungen ist es möglich! Bei meinen 12 Truppenbesuchen durfte ich bisher in jeder Kaserne übernachten. Hier würde ich gern auf die Seite treff.bundeswehr.de verweisen. Diese Seite organisiert, neben den ganzen interessanten Berichten, auch Veranstaltungen, in denen man einige Tage in verschiedene Einheiten hineinschnuppern und sich ein umfangreichen Einblick verschaffen kann. Du hast stets die Möglichkeit, mit Soldaten informative Gespräche zu führen und lernst Leute kennen, die sich ebenso für die Bundeswehr interessieren.

Ich will nicht groß Werbung dafür machen, aber mir hat es sehr geholfen und ab Oktober fange ich nun auch endlich bei der Bundeswehr an. ;)

FrankP

Zitat von: Michelle_94 am 06. September 2013, 15:36:14[...] Hier weise ich insbesondere auf die bestehende Möglichkeit Ihrer Tochter hin, mit den hier ebenfalls untergebrachten Soldaten intensiven Kontakt zu pflegen. Sich daraus ergebende Konsequenzen gehen auch während Ihrer Abwesenheit zu Ihren Lasten als Erziehungsberechtigte. [...]"
Das stand da echt so drin? Hmm...  ::)

BSG1966

Zitat von: Michelle_94 am 06. September 2013, 15:36:14
Also ja, unter bestimmten Bedingungen ist es möglich! Bei meinen 12 Truppenbesuchen durfte ich bisher in jeder Kaserne übernachten.

Ich hoffe doch, nicht nur wegen des intensiven Kontakts zu den ebenfalls untergebrachten Soldaten und den sich daraus ergebenden Konsequenzen?! ;-)

A-Bomb

Dran, Drauf, Drüber!

Semper Communis

Ralf

Wie kann denn die Karriereberatung 12 Praktika/Truppenbesuche genehmigen/organisieren? Die Schule genehmigt mehrere Praktika?
Und vor allem, was bringt das, außer die Truppe damit über Gebühr belastet wird.
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turbotyp

 :D :D Sachen gibts. Da hattest du ja bald mehr Dienstzeit als so mancher FWDLer...

Andi

Zitat von: Michelle_94 am 06. September 2013, 15:36:14
Hallo, ich bin 18 Jahre alt und habe seit meinem 14. Lebensjahr auch schon regelmäßig Praktika und Truppenbesuche bei der Bundeswehr gemacht.

Äh...schön?!

Zitat von: Michelle_94 am 06. September 2013, 15:36:14
Und meinen Vorredner muss ich leider verbessern, natürlich ist es möglich in der Kaserne zu nächtigen!

Nein, der Vorredner hat völlig recht und im Gegensatz zu dir auch Ahnung, wovon er spricht, denn er verdient damit sein Geld. ;)

Bei Schülerbetriebspraktika (und nur die sind erlaubt, weil die Versicherung über die Schule läuft) ist es unter 18jährigen nicht erlaubt in Liegenschaften der Bundeswehr zu übernachten, schlicht weil eben keine Betreuung sichergestellt werden kann - da ist die Erlasslage völlig eindeutig.

Truppenbesuche sind etwas völlig anderes und konzeptionell natürlich so ausgelegt, dass die Teilnehmer auch in der Kaserne übernachten, hier gibt es dann aber logischer Weise auch Betreuungspersonal - und auch hierfür gibt es einen entsprechenden Erlass.

Also bitte nicht einfach völlig unterschiedliche Dinge miteinander gleichsetzen

Zitat von: Michelle_94 am 06. September 2013, 15:36:14
Also ja, unter bestimmten Bedingungen ist es möglich! Bei meinen 12 Truppenbesuchen durfte ich bisher in jeder Kaserne übernachten. Hier würde ich gern auf die Seite treff.bundeswehr.de verweisen. Diese Seite organisiert, neben den ganzen interessanten Berichten, auch Veranstaltungen, in denen man einige Tage in verschiedene Einheiten hineinschnuppern und sich ein umfangreichen Einblick verschaffen kann. Du hast stets die Möglichkeit, mit Soldaten informative Gespräche zu führen und lernst Leute kennen, die sich ebenso für die Bundeswehr interessieren.

Dann haben wir uns da vielleicht mal gesehen, das ist aber wieder etwas ganz anderes, als Truppenbesuche oder Praktika. ;)

Gruß Andi
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