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Unehrenhafte endlassung und wiedereinstieg als zivilist

Begonnen von mopel, 09. September 2013, 22:11:42

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justice005

Eigentlich ein Kandidat für den Nasenbär der Woche, oder?


mopel

kiffer ? ich war nie einer .-Das war nur eine eimalige Sache .-Ausserdem muss ich mich hier vor euch Schabrett figuren nicht Rechtfertigen.-
Ich suche bloss nur nach einen kompetetnten Antwort die ich immer noch nicht bekommen habe.-Den das was als Antwort hier eingegangen ist ,ist reiner kaffe klatsch .

Ausserdem ich habe hier meine finger von hasch gelasen,der Soldat dagegen sucht immer noch die best erste möglichkeit um
Am Bier zu nuckeln.-

Tja leider ist es so ,das ist die ware Kameradschaft,ohne Bier wurde sie werscheinlich auch nicht funktionieren.-Ubrigens sollte es klappen,bin ich ja kein Kamerad von dir,da brauchst du meinen finger am Abzug einer waffe nicht befuhrchten.-da ich als Zivilist keine besitzen werde.-

Zur meine Gramatik und rechtschreibung ,bin ein geburtiger Franzose,bechersche 4 Sprachen.-Und die Deutsche ist fur mich sehr schwirg,aber ich denke du wirs den sinn verstanden haben

wolverine

Eine konkrete Antwort auf Ihre Frage wird Ihnen ausschließlich derjenige geben, der über Ihre Bewerbung entscheidet. Alles andere ist wie die Frage nach dem Wetter der nächsten Woche. Akzeptieren Sie das oder lassen Sie es bleiben.

Würden Sie sich mit Ihren Angaben und Ihren Schreiben bei mir bewerben kämen Sie auf den Stapel "sofort absagen"; ich würde mir nicht einmal Ihre Ausbildungszeugnisse angucken. Aber es mag auch andere geben.
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mopel

Vielen dank fur ihre halbwegs informative Antwort.-Ich dachte nur das es bei der Bundeswehr klare richtlinien gibt  ,die mit § belegbar sind.-Wie zb ach § 55 SG ,nur dort steht unter wiedereinstellung als zivilist leider nichts drine.-

Es kann nicht sein das es von einen Mitarbeiter abhängig ist ob eine bewerbung angenommen wird oder nicht,da wie Sie schon gesagt haben meine auf ihren Tisch gleich in mull landen wurde .Da muss es klare richtlnien geben.-

Nur weil ihnenmeine nase nicht passt ,werde ich nicht angenommen ? da fur gibt es gesetze.-

wolverine

Nein, genau das nicht. Im öffentlichen Dienst gibt es Mindestvoraussetzungen und bei gleichen Voraussetzungen gibt es das Ermessen und das ist gerade nicht überprüfbar. Zudem wäre es nicht ermessensfehlerhaft ein früheres dienstliches (Fehl-)Verhalten, die absolute Unfähigkeit zum korrekten Schriftdeutsch und weitere charakterliche Defizite im Einstellungsverfahren zu würdigen.
§ 55 Abs. 5 sagt nichts zu Zivileinstellungen weil des das "Soldatengesetz" ist und die Rechtsstellung eben von Soldaten regelt. Für Beamte gäbe es noch das Beamtengesetz und für nicht verbeamtete Zivilangestellte den Tarifvertrag.

Ach ja: Ich bin nicht im öffentlichen Dienst. Ich bin definitiv gesetzlich nicht gebunden wen ich einstelle.
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BulleMölders

Zitat von: mopel am 10. September 2013, 13:55:01
Vielen dank fur ihre halbwegs informative Antwort.-Ich dachte nur das es bei der Bundeswehr klare richtlinien gibt  ,die mit § belegbar sind.-Wie zb ach § 55 SG ,nur dort steht unter wiedereinstellung als zivilist leider nichts drine.-
Warum wohl nicht, weil das Soldatengesetz für Soldaten gültig ist aber nicht für Zivilisten.

Zitat von: mopel am 10. September 2013, 13:55:01
Es kann nicht sein das es von einen Mitarbeiter abhängig ist ob eine bewerbung angenommen wird oder nicht
Und warum sollte es Ihrer Meinung nach bei der zivilen Verwaltung anders sein als in jeder großen zivilen Firma, wo auch jemand darüber entscheidet ob eine Bewerbung berücksichtigt wird oder nicht.

MMG

Zitat von: mopel am 09. September 2013, 23:25:28
[...]
ich möchte einfach nicht das mir jemand beim vorstellungs gespräch sagt ,wir konnen sie leider nicht einstellen wegen ihren endlassung  1996
[...]
Dieses Risiko müssen sie nun mal in Kauf nehmen, falls es überhaupt zu einem Vorstellungsgespräch kommt.

justice005

Ich stimme wolverine vollumfänglich zu.

Der Fragesteller zeigt erhebliche charakterliche Defizite, welche sich nicht nur aus dem damaligen Fehlverhalten ergeben, sondern insbesondere in seiner Ausdrucksweise, seinen Beschimpfungen hier und nicht zuletzt der Bagatellisierung von Straftaten deutlich werden.

Hinzu kommt eine völlig inakzeptable Orthographie und eine offenkundige Verkennung des Ablaufs selbst einfachster Verwaltungsangelegenheiten.

Nach Eignung, Leistung und Befähigung ist er daher für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst ersichtlich nicht qualifiziert.


Rollo83

Irgendwer muss ja entscheiden. Es kann ja nicht jeder eingestellt werden der die Mindestvoraussetzung erfüllt.
Das ganze kann ja schlecht ein Roboter entscheiden, oder das Zufallsprinzip oder soll ausgewürfelt werden welcher Bewerber genommen wird oder nicht ?!?!

Was ich viel schlimmer findet ist das uns Soldaten hier Sauferei unterstellt wird wenn ich mir das so durch lese. Ganz schön armselig das ich mir als Soldat sowas unterstellen lassen muss auch wenn es "nur" in einem Forum ist.

Damit binnich raus.

ulli76

Passt doch ins Muster des TE:Immer den Blick auf die anderen richten um sich nicht weiter mit dem eigenen Fehlverhalten beschäftigen zu müssen.
Tip: Man kann den Blick schon auf andere richten-da sollte es aber um Vorbilder und positives Verhalten gehen.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Zitat von: Rollo83 am 10. September 2013, 14:14:33
Was ich viel schlimmer findet ist das uns Soldaten hier Sauferei unterstellt wird
Ach Rollo, somewhere in the world it is 5 p. m.  :D
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KlausP

Noch mal zum Mitmeißeln für den TE:

- Sie wollen sich bei einem Arbeitgeber (hier: Bundeswehr) bewerben, der Ihnen in einem anderen Beschäftigungsverhältnis (hier: Soldat) schon einmal wegen Ihres Fehlverhaltens (Kosum illegaler Drogen ist bei der Bundeswehr im und außer Dienst verboten, darüber wurden Sie zu Beginn Ihrer Dienstzeit aktenkundig belehrt, auch über die Folgen eines Verstoßes) fristlos entlassen hat (§ 55 (5) Soldatengesetz).
- Aus Ihrem damaligen Fehlverhalten haben Sie immer noch nicht die richtigen Schlussfolgerungen gezogen.
- Die Bundeswehr muss auch im Bereich der Zivilbeschäftigten massiv Personal einsparen und dürfte auch hier genügend geeignetebewerber zur Auswahl haben.

Wie Ihre Chancen stehen, kann Ihnen hier die Masse der User wohl nur aus dem eigenen Empfinden beantworten, weil keiner mit der Personalauswahl von Zivilpersonal beschäftigt ist. Als Soldat brauchen Sie sich jedenfalls nicht wieder zu bewerben und das nicht nur wegen Ihres Alters. Alles Weitere was Ihre Chancen betrifft ist hier und jetzt Kaffeesatzleserei.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mopel

Da ich hier nicht weiter komme werden sich alle fragen am 17.-09.-13 klären,da ich bereits einen Vorstelugsgespräch habe.

Und nachgedacht ,fur mich gilt ein Tariff Vertrag wie bereits hier mal gesagt worden ist.-und kein Dienst Vetrag.-Es ist auch so weit ich verstanden habe ,nirgend wo in SG gesagt das ein vorzeitg endlassener Soldat ,nie wieder als Zivilist eingestellt werden kann.-
Also habe ich doch gute karten.

Ich wollte niemanden zur nah tretten ,was die stärkung der kammeradschafft anbertifft. Es ist  ihnen allen uberlassen mit welchen mitelln diese gestärk wird.-Zur meinen Zeit 1996 gehörte nun  auch mal ein joint dazu ,und ne kiste bier.-
Wen ich mir die heutigen Soldaten angucke,sind es klare gruppierungungen .-die einen gehen in die muckie bude und pumpen sich mit wachstumshormonen auf ,die auf einen legalen ebene mitlerweile zu haben sind(und das ist ok),die anderen konnen das bier Trinken bei  zb.-öffenlichen veranstalungen wie zb .-Aerospaceday Fassberg nicht sein lassen.-(Eine bier bude 60 soldaten drum herrum von manschaffts dienstgraden bis zum HFw) ein tolles aushänge schild fur die BW.-Es ist nicht meine absicht hier jemanden zu beelehren ,aber ich lasse aus mir keinen abhängigen kiffer machen ,der nach 15 jahren das BW bild gefährdet.

Sicher habe ich ein fehler gemacht ,dazu stehe ich auch .-Nur mitlerweile auf grund meinen fachlichen kompetez,wage ich einen wieder einstig in den Zivilen Bereich ,und werde hier in forum von Unkompeteten Soldaten zum Potenzielen gefahr abgestempelt.-

Vielen dank fur alle antworten ,die mich momentan kein stuck weiter gebracht haben.Und Zeit heilt bekanntlich alle wunden ,malö sehen o0b es auch in meinen fall so ist .-

FWK


miguhamburg1

Lieber Fragensteller,

so, nun haben Sie sich genug beschwert, nun kommen Sie mal wieder aus Ihrer Pferhaltung heraus. Und wenn Sie jetzt wieder einen klaren Kopf haben, dann lesen Sie sich, wenn Sie dazu imstande sind, insbesondere die Antworten von Wolverine und KlausP noch einmal Satz für Satz durch. Damit wurden Ihre Fragen voll umfänglich und korrekt beantwortet.

Keiner kann Ihnen Hier irgendwelche sinnvollen Aussagen zu Chancen machen. Schlicht, weil niemand hier für die Auswahl von zivilpersonal der Bundeswehr beschäftigt ist. Aus vielen Jahren Dienst- und Lebenserfahrung kann ich ihnen nur sagen, dass ich Ihre Chancen als sehr gering EINSCHÄTZE. Erstens, weil die Bundeswehrverwaltung massiv Stellen in andere Ressorts verlagert oder anderweitig abbaut. Zwotens, weil ein wesentliches Qualifikationsmerkmal für jeden Bundeswehrverwaltungsbediensteten ist, die deutsche Sprache in Wort und Schrift zu beherrschen. Drittens, weil Sie mit Ihrem Alter für eine Neueinstellung gegen deutlich jüngere Bewerber, die darüber hinaus auch keine Entlassung aus dem Bundesdienst aufgrund schuldhaften Verstoßes gegen die Bestimmungen bezüglich des BTMG hinter sich haben.