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Gewährung Verpflichtungsprämie

Begonnen von slibolski, 11. September 2013, 11:38:06

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slibolski

Hallo,

ich habe nun mal die ganzen Froumeinträge gelesen...

Ich habe auf meiner unterschriebenen Einplanung(SaZ 12 ab 1.10.) ganz unten stehen das meine Stelle mit "... Anspruch auf eine Verpflichtungsprämie versehen ist.".
Ich versuche abher auch schon seit Tagen im KarrC anzurufen... bedeutet dieser Passus das mir das nun definitv zusteht? Hat da jemand Erfahrung? Andere Kameraden haben nämlich seperat noch mal eine Bestätigung bekommen, allerdings aus einen anderen KarrC.

Gruß
Timo

Ralf

Du solltest da auch noch ein extra-Schreiben bekommen mit Hinweis darauf.
Der sollte in etwas wie folgt beginnen:
ZitatBescheid
Sehr geehrte(r) Herr/Frau
gemäß § 43b BBesG gewähre ich Ihnen auf Grund Ihrer Verpflichtungs-/ Weiterverpflichtungserklärung vom ......in Verbindung mit der Dienstzeitfestsetzung vom ...........insgesamt eine Verpflichtungsprämie in Höhe von ......Euro.

Bei stufenweiser Festsetzung:
Die Gewährung steht unter der Bedingung, dass insgesamt eine Dienstzeit von ......Jahren festgesetzt werden wird.
usw usw usw
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slibolski

Ok danke! Aber konmt dieses Schreiben definitv noch oder kann es sein dasmir die Prämie doch nicht gewährt wird.?

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Ralf

Tut mir leid, die Frage ist nicht wirklich durchdacht:
Wenn du Anspruch hast, sollte das Schreiben kommen. Wenn nicht, bekommst du es natürlich nicht.
Nun sag mir mal bitte, wie ich dir sagen soll, ob du das Schreiben noch bekommst  ;) Ich kenne weder deinen Einplaner, noch deine genaue Stelle
Ich kann dir lediglich sagen, wie die Erlasslage aussieht.
Aufgrund der wenigen Details würde ich sagen, du hast Anspruch. Das heißt nun aber nicht, dass du auch zwangsläufig ein Schreiben bekommst, denn z.B. kann es auf dem Postweg verloren gehen, der Bearbeiter schlampt, ich hab nicht alle relevanten Infos  etc etc.
Also meine Frage an dich: Wie soll ich dir nun sagen, du bekommst es definitiv::)
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slibolski

Hehe. Nee. So genau sollte es auch nicht :-)
Also bis ich war beim Test in whaven.  Der Einplaner sagte es ist wahrscheinlich, aber ich sollte mich nicht drauf verlassen.  Mir brannte dann aber auch erst die Frage als nen Kamerad dieses separate Schreiben bekam. Und nun versuche ich die ganzen Tage das KarrC anzurufen.

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slibolski

Ach ja. Ich soll als 21er eingestellt werden.

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Ralf

Also, 21 ist Fernmeldebetrieb. Der VB2 (Verwendungsbereich 2) ist komplett als prämienbegünstigt aufgeführt, damit müsste die Verwendungsreihe 21 auch davon betroffen sein. Somit wäre in der Laufbahn der Feldwebel eine also solche ausgeschriebene und gekennzeichnete Verwendung auch prämienbegünstigt.
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slibolski

Achso sorry, jetzt weiß ja ich was du mit infos meintest. Ich soll als bootsmann eingestellt werden.

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Snake_tde


Zitat von: Ralf am 11. September 2013, 12:38:46
Also, 21 ist Fernmeldebetrieb. Der VB2 (Verwendungsbereich 2) ist komplett als prämienbegünstigt aufgeführt, damit müsste die Verwendungsreihe 21 auch davon betroffen sein. Somit wäre in der Laufbahn der Feldwebel eine also solche ausgeschriebene und gekennzeichnete Verwendung auch prämienbegünstigt.

Steht soetwas auf dem DA-Bescheid? * kram....*

slibolski

Ist es erlaubt bilder zu posten??

Das steht bei mir?das ist die Einplanung , die ich zurückschicken musste.

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[gelöscht durch Administrator]

Snake_tde

Steht da viel bei dir, :D

Naja bei mir steht das nicht, nur das meine Stelle momentan als Springerdienstposten geführt wird.

cRueMeL

Zitat von: Ralf am 11. September 2013, 12:38:46
Also, 21 ist Fernmeldebetrieb. Der VB2 (Verwendungsbereich 2) ist komplett als prämienbegünstigt aufgeführt, damit müsste die Verwendungsreihe 21 auch davon betroffen sein. Somit wäre in der Laufbahn der Feldwebel eine also solche ausgeschriebene und gekennzeichnete Verwendung auch prämienbegünstigt.

Darf ich Fragen wo sie diese Information herhaben und ob man das irgendwo nachlesen kann welche Verwendung(s)/-reihen prämienberechtigt sind?
Gruß
ITFw InfoVarb

Ralf

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