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SanOA 3.Zusatzsemester

Begonnen von Lorinca86, 13. September 2013, 23:15:17

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F_K

Noch schönreden?

ZitatIch bin stolz auf meine Leistung,

Auf das Durchfallen?

Zitatich war ein Jahr raus, hatte 30 Tage

Wieso ein Jahr raus? Du hast ein Jahr mehr gebraucht, als vorgesehen war ...

Zitatund falle wegen einem Punkt durch. Manchmal läuft es nicht glatt.

... ja, ja, alles so unfair - ist klar.

Kurz und knapp - durchgefallen trotz einem Jahr mehr ....

Andi

Was denn, ist doch alles völlig ok. Noch nicht totgeprüft, Studienplatz abgestaubt und die ersten Studienjahre auch noch ohne finanzielle Sorgen hinter sich gebracht. Nach dem Studienabschluss also direkt gutes Geld verdienen, anstatt noch Jahre im SanDst der Bundeswehr verbringen zu müssen. ;)
the rest is silence...

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F_K

ZitatIst eine Entlassung nach 55 (4) bei einem SanOA rechtmäßig, wenn ein OA die 4 Jahre vollmachen darf?

Die Frage ist so einfach Schwachfug.

Der Gleichheitsgrundsatz gilt nur bei GLEICHEN Dingen - OA und SanOA sind völlig verschiedene Laufbahnen, mit völlig anderen (sachlichen) Anforderungen.

Ein SanOA muss ein MedStudium bestehen, ist er dazu offensichtlich nicht in der Lage (weil er einfach keine Leistung zeigt), dann MUSS er entlassen werden.

Ein OA kann NICHT entlassen werden "nur" weil er ein Studium nicht schafft, weil es OAs auch ohne Studium gibt. Es kann sogar, sofern Stellen verfügbar sind, auf OA ohne Studium wechseln. Idr erfolgt hier aber keine Verlängerung nach den 4 Jahren.

Die Frage könnte oben auch lauten: Warum gibt es Mannschaften SaZ 8 / 12, wenn diese kein MedStudium ablegen müssen?

@ Andi:

... und der TE will ja tatsächlich Arzt werden - also viel Erfolg beim ziv. Studium - vielleicht weiss er dann Geld mehr zu schätzen und strengt sich mehr an ...

Lorinca86

Wahnsinn, ich dachte ich habe es mit erwachsenen Menschen zu tun!
Ich strenge mich nicht wegen dem Geld an, sondern wegen meinem Traumberuf, in dem ich später mal leben möchte.
Zum Glück können ja echt viele hier mit reden, wie einfach ein Medizinstudium ist, und wie ich Geld schätze!
Vielleicht sollte man dann auch mal lernen, Fragen richtig zu beantworten.
Die Frage lautete: Wie sieht meine Entlassung aus, wie können meine weitere Schritte sein, also welche Ansprüche habe ich.
NICHT:Bitte erklärt mir wer ich bin, wie mein Studium funktioniert und was ich von finanziellen Gütern halte.
Aber danke, für die ersten Antworten, die haben mir etwas gebracht, der Rest war einfach nur Kindergarten und für die die meine ersten Sätze nicht lesen konnten, ich hatte geschrieben, dass ich weiß das ich die Leistung nicht erbracht habe.
Ich habe meine Teileinheit geliebt, ich habe freiwillig ein Praktikum gemacht, weil ich mich mit dem Bund identifizieren kann.
Aber anscheinend bringt dem Bund es mehr, wenn jemand der sein Studium gleich schafft, und sich dann rausklagt dem Bund mehr, als jemand der sich noch engagiert.
Und weil ich ja Geld nicht zu schätzen weiß, ich komme das nächste halbe Jahr zurecht, von dem was ich mir zur Seite gelegt habe, und danach bekomme ich BaföG...ich will dieses Studium, mit oder ohne Bundeswehr.. und schon alleine deswegen werde ich es schaffen, mir fehlte 1Punkt..schlimmer wäre es, wenn mir mehr gefehlt hätten, aber so glaube ich weiter an mir!

F_K

ZitatWahnsinn, ich dachte ich habe es mit erwachsenen Menschen zu tun!

Hier gibt es Leute, die könnten Dein Vater sein - und haben schon ein Studium erfolgreich abgelegt - und sind Offizier.

Dein letzte Post ist auf dem Niveau eines Kleinkindes ...

ZitatIch strenge mich nicht wegen dem Geld an, sondern wegen meinem Traumberuf, in dem ich später mal leben möchte.

Geld hat Dir aber optimale Voraussetzungen gegeben - darum ging es. Trennung: wie kann man "in" einem Beruf leben? - "von" oder "für" würde ja gehen ...

ZitatIch habe meine Teileinheit geliebt, ich habe freiwillig ein Praktikum gemacht, weil ich mich mit dem Bund identifizieren kann.

.. man liebt TEs? Ist das pathologisch?

Der Schwerpunkt hätte das Studium sein müssen - nicht Praktika.

ZitatAber anscheinend bringt dem Bund es mehr, wenn jemand der sein Studium gleich schafft, und sich dann rausklagt dem Bund mehr, als jemand der sich noch engagiert.

Die Welt ist so böse ...

ZitatUnd weil ich ja Geld nicht zu schätzen weiß, ich komme das nächste halbe Jahr zurecht, von dem was ich mir zur Seite gelegt habe, und danach bekomme ich BaföG...

Na, ich sage jetzt mal nicht, wie lange ich mit dem Geld von 2 Jahren in Grün ausgekommen wäre - aber ich habe es nicht benötigt ...

Zitatber so glaube ich weiter an mir!

Genau - glaube an Dir - chaka!

Trotz allem - viel Erfolg.

Lorinca86

Richtig, manche könnten auch mein Vater sein! Deswegen hätte ich mir mehr Zuspruch erwartet, und keine Verurteilungen.
Wie viele Studenten gibt es, die länger machen müssen? Wahnsinnig viele!! Es ist nichts, wofür man immer etwas kann.
Und wenn man sich mit der TE verbunden fühlt, und sich für später nichts schöneres vorstellen kann, als in dieser zu Arbeiten, ja dann kann man sich darüber lustig machen.
Es tut mir wirklich leid, das ich nicht verstehen kann, dass man jemanden, der sich wirklich bemüht und Engagement zeigt, vorwerfen kann er habe es nicht verdient.
Wie viele Sanis gibt es, die sich rausklagen, die beim Psychologen vorstellig werden und ihre Zeit verkürzen wollen. Oder Ärzte, die nicht in den Einsatz wollen, weil sie sich dann doch nicht mit dem Bund identifizieren können. Das ist meiner Meinung eine viel größere Ausgabe, als jemand der zeigt, das er sich engagiert, aber einige Probleme hat?
Wenn man 2 Jahre auf Stube wohnen kann, und keine Medizinbücher braucht, ja, dann kann man sich etwas mehr zur Seite legen.
Aber wenn man seinen eigenen Haushalt führt, eher nicht.

wolverine

Irgendwie dreht sich das hier im Kreis. Entweder wird man Ihre Entlassung beantragen oder Ihnen noch eine Chance geben. Das entscheidet hier keiner. Und Ansprüche werden Sie wohl bei geringer Verpflichtungszeit und aufgewendeter Studienkosten kaum haben. Aber das werden Chef, Spieß und BFD- Berater klären.
Ob Sie jemals Arzt werden - zivil oder militärisch - steht in den Sternen. Und da ist es wirklich blödsinnig ob der Bw ein Nichtarzt oder ein Abbrecher mehr oder weniger nichts nützt.
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F_K

@ Lorinca:

Du verstehst wesentliche Sachverhalte nicht richtig - deshalb machst Du die Fehler weiter ...

- Es war DEIN Auftrag, das Studium bestmöglich und schnell abzuschließen.
- Es war DEIN Fehler, zweimal durchs Physikum zu fallen
- Du bist verantwortlich (niemand sonst, nicht der eine Punkt, nicht das unrund laufen, nicht die anderen, die ggf. durchfallen) - DU.

Vermutlich wird dies dazu führen, dass der Dienstherr auf Nichteignung erkennt - da sollte man dann drüber nachdenken, ob da nicht eine richtige Lagebeurteilung hintersteht.

Ansonsten:
- Drei (Gross) Verbände, in denen ich gedient habe, sind aufgelöst worden, mein jetziger Verband wird aufgelöst werden.
- TEs sind Organisationsformen, da ist keine Liebe drin.
- Lieben kann man z. B. seine Familie, sein Leben, die Freiheit ....

Hinweis:
- Ein Student steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung - damit KANN er NIE ALG erhalten.

Paramedic

Zum Thema Geld:

- Kindergeld wird weitergezahlt (es sei denn der TE hat schon eine Ausbildung gemacht) bis zum 25. Lebensjahr.
- es besteht evtl. Wohngeldanspruch (sollte der TE in der Behörde prüfen lassen, nach der Entlassung natürlich)
- es gibt genug Nebenjobs z.B. bei der Post bei denen man flexibel Geld verdienen kann.


Es hängt vom TE ab und dem Engagement.
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

F_K

@ paramedic:

... manchmal ... (insbesondere, da der TE ja von einem Bafög Anspruch ausgeht) .. einfach mal Klappe halten:

ZitatPrinzipiell haben Studenten keinen Anspruch auf Wohngeld

Quelle: http://www.wohngeld.org/studenten.html

(Klar gibt es Ausnahmen und man sollte prüfen, aber nicht mit einem "evtl. Anspruch" unberechtigte Hoffnungen machen ... da kann man eher anraten, die Größe / Kosten der Wohnung zu überdenken, da scheint ja etwas nicht im Lot zu sein ... )

StOPfr

Zitat von: wolverine am 15. September 2013, 00:25:12
Irgendwie dreht sich das hier im Kreis. Entweder wird man Ihre Entlassung beantragen oder Ihnen noch eine Chance geben. Das entscheidet hier keiner. Und Ansprüche werden Sie wohl bei geringer Verpflichtungszeit und aufgewendeter Studienkosten kaum haben. Aber das werden Chef, Spieß und BFD- Berater klären.
Ob Sie jemals Arzt werden - zivil oder militärisch - steht in den Sternen. Und da ist es wirklich blödsinnig ob der Bw ein Nichtarzt oder ein Abbrecher mehr oder weniger nichts nützt.
Es geht also doch! Knapp, sachlich und erschöpfend beantwortete Fragen, mit dem Ziel vor Augen, dass der/die TE sich nun abschließend korrekt beraten sieht.
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Paramedic

Zitat... manchmal ... (insbesondere, da der TE ja von einem Bafög Anspruch ausgeht) .. einfach mal Klappe halten:

Auch wenn du wahrscheinlich wieder einmal recht hast mit deinen Gesetzen hast, eine Freundin hat Bafög und hat nach Wohngeldantrag (wo sie alle Einnahmen eintragen musste) knapp 200 € Wohngeld erhalten. Also würde ich den Antrag definitiv versuchen.

Es ist immer wieder erheiternd wie Unmengen von Menschen einen Fehler machen, du das Gesetz findest um es zu beweisen und ich dann schlecht dastehe, aber die Realität sieht oft anders aus  :(

- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

F_K

@ paramedic:

Danke für die Blumen - ich habe allerdings keine Gesetze (mein Vaterland hat welche - ich nicht).

Zitateine Freundin hat Bafög und hat nach Wohngeldantrag (... knapp 200 € Wohngeld .

In der von mir genannten Quelle stehen die Ausnahmen drin - einfach mal lesen.

@ StOPfr:

Es geht ja nicht nur um die Fragen, die hier (auch durch mich) beantwortet worden sind - sondern auch um richtigstellung von falschen Sachverhalten.

(.. ich kann dieses "ich konnte nichts dafür" aber "ich habe mich doch angestrengt" und "ich wollte das nicht" nicht mehr hören.

Einfach mal sagen "Ich habe einen Fehler gemacht und ICH trage die Verantwortung dafür - was sind nun meine Optionen?")

Paramedic

ich schreibe, dass der TE prüfen lassen soll und das ist deiner Meinung nach "falsche Hoffnungen" machen.
Du schreibst man sollte die Ausnahmen prüfen und das ist okay?

Ich glaube das ist das erste Mal wo eine Beleidigung deinerseits mir gegenüber nicht berechtigt ist.  :D
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

F_K

@ paramedic:

Ich habe Dich nicht beleidigt - lediglich darauf hingewiesen, dass Studenten grundsätzlich kein Wohngeld zusteht und ein entsprechender Antrag daher in den allermeisten Fällen sinnlos ist.