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Die Sache mit dem Gewicht

Begonnen von ulli76, 15. September 2013, 19:47:23

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pascald252

Diese Seite war bei den Unterlagen dabei , also das ist dieses Heft mit den Bahntickets drinnen deswegen ist auch kein Datum etc drauf.

Fachdiener

OK, danke Ihnen für die Mitteilung.

Wünsche Ihnen viel Erfolg.

Cybééx

@pascald252 und alle anderen.

Diese Schreiben was Du vom KC bekommen hast, ist nur ein Richtwert. Denn der Ärztliche Dienste scheidet je nach Fall, welche Auflagen man erfüllen muss.


Fachdiener

Was passiert denn, wenn man beispielsweise tatsächlich am Tag des Dienstbeginns einen Kilo über dem BMI liegt? Wird man dann wirklich nach Hause geschickt oder hat man dann die Auflage z.B. binnen vier Wochen das Kilo weniger nachzuweisen?

Da ist man 180,6 groß, es werden aber nur 180cm genommen. Aber beim Gewicht wiegt man 97,4 Kilo, aber 98 Kilogramm werden fürs "Durchfallen" herangezogen?

KlausP

Zitat... Wird man dann wirklich nach Hause geschickt ...

Das kann durchaus passieren. Auf dem Vordruck 90/5 zur Einstellungsuntersuchung wird auch bescheinigt, ob man für die vorgesehene Verwendung geeignet ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

ZitatDa ist man 180,6 groß, es werden aber nur 180cm genommen. Aber beim Gewicht wiegt man 97,4 Kilo, aber 98 Kilogramm werden fürs "Durchfallen" herangezogen?
Man könnte aber  auch sein Gewicht so in den Griff kriegen, dass man nicht an der Grenze rumkrebst. Nur mal so in den Raum geworfen  ::)
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Cybééx

@ Ralf: Das sehe ich genau so mit dem Gewicht.

Auch ich muss noch weiter Abnehmen, da ich laut Arzt zu schwer war. Ich hatte am 09.12 und 10.12.15 meine Musterung als Wiedereinsteller.
Damals hatte ich 108KG bei 178cm und somit war ich zu dem Zeitpunkt einfach zu schwer für meine Größe. Der Arzt hat mir nun bis zum 30.06.2016 zeit gegeben um gesund abzunehmen.
Klar als Kampfsportler habe ich Ihr gesagt, das ich es schneller hin bekommen kann, doch dies wollte der Arzt so nicht hinnehmen, da die Methode nicht gesund gewesen wäre.
Und somit hab ich am 13.12 angefangen abzunehmen.... Und bin meinem Ziel nun schon sehr nahe (97KG aktuellerstand).... Denn laut Arzt sollte ich mindesten auf 95KG runter gehen..... Ich kann es jedem nur Raten, nutzt die Zeit, die euch der Arzt gibt zum Abnehmen, wenn Ihr es denn müsst.

Wenn ein Unterstütztung braucht oder Tipps, dann zöger euch nicht mir ne PN zuschicken. Denn ich habe in der gesamte Abnehmzeit ne Menge erfahrungen sammeln können und gebe diese Tipps gerne weiter.

Grüße Das Icke


ulli76

Teile deine Erkenntnisse doch einfach im Sport-und Fitnessthread, dann haben alle was davon.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

HG-Sierra

Mahlzeit Kameraden, folgendes Problem hat sich ergeben ich habe einen bmi von 29,6 kein fett 11% Körperfett Anteil ich bin Wiedereinsteller und war also bei der Eignungsfeststellung nun bin ich T0 gemustert und muss ein Belastungs Ekg ziviel absolvieren den Rest habe ich mit vollster Zufriedenheit abgeschlossen, nun meine Frage wie läuft das Ekg ab und wie lange muss ich die Maximallast treten zur Info ich bin 1,82m groß und wiege 98Kg. Danke schon mal MKG

ulli76

Wir haben irgendwo einen einzelnen Thread zum Thema "Fahrradergometer".
Aber normalerweise geht´s bei 75 oder 100 Watt los und steigert sich alle 2 min um 25 oder 50 Watt. Du musst mindestens 2,3x dein Körpergewicht fahren (also die entsprechende Stufe 2min durchfahren) bei einem Puls von maximal 220-Lebensalter. Und der Blutdruck darf natürlich nicht zu hoch sein.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

HG-Sierra

Vielen Dank für die Antwort,
Ist es denn für einen Normal sportlichen Menschen zu schaffen mit der Wattzahl habe bis jetzt immer nur kraftsport betrieben relativ wenig Ausdauer
Mkg


Defensive Back

Ich persönlich verstehe nicht wie man vorübergehend untauglich gemustert werden kann nur wegen des BMI oder sich generell so viele Sorgen über das Gewicht macht. Man informiert sich doch über die gesundheitlichen Voraussetzung seiner Tätigkeit?? Das man da bei der Musterung oder beim Dienstantritt den Anforderungen nicht entspricht ist mir schleierhaft.
ich würde da schlussfolgern, dass der Person die angestrebte Verwendung eigentlich egal ist. Abnehmen gehört zu den Dingen auf die der Bewerber 100%ig Einfluss hat. Da informiere ich mich doch vorher. Nicht erst eine Woche vorher sondern viel mehr 6 Monate vorher. Wenn dem Bewerber die Verwendung wichtig ist wird er/sie es ganz sicher nicht dazu kommen lassen, dass so etwas triviales wie der BMI ihn/sie daran hindert die gewünschte Verwendung zu bekommen.
-The devil whispers "You cannot withstand the storm"
The warrior replies, " i AM the storm

KlausP

Zitat...  Da informiere ich mich doch vorher. Nicht erst eine Woche vorher ...

Man merkt, dass Sie noch nicht lange im Forum sind. Hier gab's schon Patienten ...  ::) ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

#434
Das Verfahren speziell zum BMI wurde neu festgelegt.

Bereichserlass D-1334/5

"Umgang mit Bewerberinnen und Bewerbern mit einem erhöhten Body-Mass-Index für eine militärische Laufbahn"

In Kraft seit : 12.05.2016

Grob gesagt, es wird ein standardisiertes Verfahren zur Bewertung eingeführt.


Somit erübrigen sich ab jetzt Fragen nach dem Gewicht.

1. Grundsätzlich bleibt es dabei ... der Bewerber sollte zur Prüfung beim KC/AC einen BMI deutlich unter 30 haben ( aber auch nicht unter 19 )

2. Wer zw. 30 und 35 liegt wird nach dem o.g. Verfahren bewertet.

3. Im Rahmen dieser Bewertung werden auch Sachverhalte wie zu hoher BMI durch Muskelmasse abgeprüft.

4. Am Ende wird festgelegt, ob eine sofortige Einplanung möglich ist (ggf. unter Nutzung einer Ausnahmegenehmigung),
    oder der Bewerber zunächst Gewicht reduzieren muss.





EDIT: die o.g. Regelung D-1334/5 wurde m.W.v. 21.09.2018 außer Kraft gesetzt
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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