Abschließend nochmal zusammengefasst:
Die Ärzte haben ihre - neuen - Vorgaben ... und an diese müssen sie sich halten. Punkt.
Jegliche Diskussion über Sinn, Zweck, oder was auch immer ... führt deshalb nur ins Leere... und hilft hier Keinem weiter.
Neben den reinen Werten in der Tabelle, hat der Arzt ggf. Spielräume die er nutzen kann.
Fragen dazu hier im Forum -- bringen auch nichts, da dies nur der Arzt während der Untersuchung bestimmen kann.
Deshalb sind die folgenden Werte nur als Richtwert zu verstehen:
Alter in Jahren 15 bis 40 40 bis 50 über 50
Untergewicht - GZ VI 2 < 0,38 < 0,40 < 0,40
Normalgewicht 0,38 bis 0,50 + 0,01 pro Lebensjahr 0,40 bis 0,60
Übergewicht - GZ III 2 (1) 0,51 bis 0,56 + 0,01 pro Lebensjahr 0,61 bis 0,66
Adipositas I - GZ III 2 (2) 0,57 bis 0,68 + 0,01 pro Lebensjahr 0,67 bis 0,78
Adipositas II - GZ VI 2 > 0,68 + 0,01 pro Lebensjahr > 0,78
Bei GZ VI 2 ist eine Einstellung ausgeschlossen.
Und zum Punkt Sportler:
Nein, die Möglichkeit bei diesen eine einzelfallbezogene Bewertung vorzunehmen, gilt nicht nur für Bewerber/Angehörige der Sportfördergruppe.
Diese Möglichkeit besteht für jeden Bewerber, z.B. Kraftsportler.
Grundsätzlich bleibt es dabei, dass die Bw sich Bewerber wünscht, die bereits zur Eignungsfeststellung, beim AC/KC, im Bereich Normalgewicht sind.
Sollte im Einzelfall eine vom Grundsatz abweichende Einstufung dem Arzt möglich sein, z.B. bei einer geplanten Einstellung für eine
Mangel-Verwendung im nicht-infanteristischen Bereich,...
+ kann dieser dies erst während der Begutachtung feststellen
+ wird man dies dem Bewerber/der Bewerberin im KC/AC mitteilen
+ bleibt es eine Einzelfallentscheidung - auf die sich andere Bewerber nicht berufen können