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Geblitzt

Begonnen von Rekrut2013, 22. September 2013, 10:21:19

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Rekrut2013

Hallo liebe kamaraden ,
Ich hab mal eine frage wie ich mich verhalten soll.
Ich wurde vor knap 8 Wochen geblitz und hab gestern den Brief bekommen
Wo drinsteht 42 zu schnell. Sprich Lappen für 1 Monat weg.
Wie muss ich mich dann am Montag bei der vollzähligkeot verhalten?
Muss ich das melden ? Hat das irgendwelche Konsequenzen für meine Laufbahn?
Womit muss ich rechnen?

Liebe Grüße

KlausP

ZitatHat das irgendwelche Konsequenzen für meine Laufbahn?

Wenn in Ihrer Verwendung oder im Rahmen Ihrer Laufbahnausbildung der Erwerb des Dienstführerscheins notwendig ist, dann ja. Ohne Zivilführerschein kein Dienstführerschein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rekrut2013

Das ist mal geplant in meinem Model welches ich durchlaufe aber das dauert noch knap 2 Jahre bis der Führerschein dran kommt. Also bis dahin hab ich den zivilen ja wieder also hat das sonst keine Konsequenzen? Sprich Diszi oder so?

tyer

Trotzdem melden, denn melden macht. Erstmal Zum grpfhr oder direkt Zum spieß

greeN2010

Zitat von: KlausP am 22. September 2013, 10:23:53
ZitatHat das irgendwelche Konsequenzen für meine Laufbahn?

Wenn in Ihrer Verwendung oder im Rahmen Ihrer Laufbahnausbildung der Erwerb des Dienstführerscheins notwendig ist, dann ja. Ohne Zivilführerschein kein Dienstführerschein.

Wenn man keinen Zivilen FS hat kann/darf man keinen Dienst FS machen? oder gilt das nur wenn der Zivile einem abgenommen worden ist?
ALLE REDEN VON FLUGLÄRM – WIR TUN WAS DAGEGEN!
WER WILL DER KANN!
SEMPER COMMUNIS!

justice005

Wenn Sie jetzt keinen dienstführerschein haben und in den nächsten Monaten auch keinen machen,dann muss auch nichts gemeldet werden. Wozu auch?

Wenn man den zivilen Führerschein verliert,darf man auch keinen dienstführerschein machen. Aber sie Kriegen den zivilen ja bald wieder.

KlausP

Zitat von: greeN2010 am 22. September 2013, 10:59:52
Zitat von: KlausP am 22. September 2013, 10:23:53
ZitatHat das irgendwelche Konsequenzen für meine Laufbahn?

Wenn in Ihrer Verwendung oder im Rahmen Ihrer Laufbahnausbildung der Erwerb des Dienstführerscheins notwendig ist, dann ja. Ohne Zivilführerschein kein Dienstführerschein.

Wenn man keinen Zivilen FS hat kann/darf man keinen Dienst FS machen? oder gilt das nur wenn der Zivile einem abgenommen worden ist?

Wenn Sie keinen zivilen Führerschein haben, aber einen Dienstführerschein für Ihren Dienstposten oder in Ihrer Laufbahn benötigen, werden Sie zuerst den FS-Lehrgang "B Anfänger" besuchen. Den Dienstführerschein können Sie in einen zivilen umschreiben lassen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rekrut2013

Also um es nochmal zusammen zu fassen.
Einfach an Montag melden ?
Mit Strafen oder Konsequenzen hab ich dann nicht zu
Rechnen ?

Danke für die schnellen Antworten

Andi

Nein, nicht melden! Wieso auch?
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Rekrut2013

Ich dachte ich muss das melden.
Oder muss sowas nur gemeldete werden wenn ich
Den Lappen ganz verliere?
Und da ich den nach einen Monat wieder Kriege ist das
Egal ??

Ralf

 ::)
Eindeutiger als justice und Andi das schon beantwortet haben, geht nun wirklich nicht. Wie wäre es denn mit einem verstehendem Lesen?
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Andi

Kein Soldat muss selbst eine begangene Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat seinem Vorgesetzten melden. Wieso auch?
Wenn man einen Dienstführerschein hat und der zivile ganz oder zeitweise abgegeben werden muss, dann ist auch der Dienstführerschein beim Disziplinarvorgesetzten entsprechend abzugeben - das ist dann aber auch der einzige Grund für eine Meldung.

Gruß Andi
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