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Ein paar Fragen vorab klären

Begonnen von Surt, 13. Oktober 2013, 13:49:45

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Surt

Ich habe in Unwissenheit gehandelt, mea culpa !

Ich habe lediglich von meinem (Studien-Halb)Wissen ums Thema  "Recht & Gesetz" abgeleitet, dass schriftlich fixierte Paragraphen, oder wie auch immer man
sie nennen möchte, gleichzusetzen sind mit "Gesetzen" .
Und damit lag ich wohl falsch.


wolverine

Ich verstehe irgendwie schon länger nichts mehr. Wenn ein Mediziner mit Dienstgrad Stabsarzt eingestellt wird (werden kann), dann doch auch nur in einer medizinischen Verwendung. Er kann doch nicht den Stabsarzt fordern und dann Infanteriezugführer werden wollen.
Genauso kann ich nicht auf einer RechtsStOffz-Stelle Major werden wollen, um KpChef zu werden.

Oder liege ich jetzt völlig falsch, dass es das ist, was hier gewollt ist? Die Bw legt doch selbst fest welche Ausbildung sie für was verwertbar hält.
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Surt

Eine der Kernanliegen (für mich) z.B. ist, dass der staatl. gepr. Techniker - Maschinenbautechniker
eine sehr breite Zugangsvorraussetzung hat. In meinem Fall sehe ich den Techniker nicht als "Macher",
sondern als Weiterbildung meines Erstberufes. Quasi der Meister für den Zeichner.

Aber da scheinen die Ansichten der Bundeswehr ein wenig anders zu sein.
Gründe sind spekulativ - vllt weil man den Maschinenbautechniker auch Zivil schon sehr schwer "einsortieren" kann.

Von einer völlig andern Verwendung, ausserhalb des Berufes, kann also nicht die Rede sein.

F_K

ZitatAber da scheinen die Ansichten der Bundeswehr ein wenig anders zu sein.

Ja (auf Basis von Gesetzen und im Rahmen der zulässigen Erlaßwege).

ZitatIn meinem Fall sehe ich den Techniker nicht als "Macher",
sondern als Weiterbildung meines Erstberufes. Quasi der Meister für den Zeichner.

Mag ja sein - interessiert nur die Bundeswehr nicht.

Surt


Surt

Nochmal ein Doppel-Post, sry.

Aber mir fällt noch eine weitere Frage ein, bevor ich zum nächsten Themengebiet / Fragengebiet wechseln möchte ;)

Aktueller Stand ( Verwendung, Bedarf, Eignung etc. Vorrausgesetzt) ist eine Einstellung als StUffz FA.
Aufgrund der Tatsache, dass ich nicht über den Techniker einzusteigen gedenke sondern über den Technischen Zeichner.
Es sei denn, mir würde eine Verwendung als Betriebsführungsfeldwebel aufgezeigt......da greift der Maschinenbautechniker ja.

Nun, die Feldwebellaufbahn sieht ja die Zivilberufliche Weiterbildung zum Meister o.ä. voraus.
Den gibt es aber nicht für den Technischen Zeichner ! Was denn dann ?
Greift dann doch wieder der Machinenbautechniker ? Da dreht sich ja der Kopf ;)
Paradox ! Das wäre, rein hypothetisch, ja das Eingeständnis, dass der Techniker als "Meisterebene" für nicht Techniker-Zugangsberufen gilt.
Was wiederum mit einem höheren Dienstgrad belohnt werden könnte - ich gehe schon in Deckung ;)
(Hier könnten vermutlich die oben erwähnten Sonderregelungen o.ä. greifen, oder ?)

Tut mir leid, ihr habt es nicht einfach mir mir, was ?

Nach dem ich diesen Teil der Fragen für mich als  einigermaßen beantwortet erkläre, kommen wir noch zu was anderem.
Das haut euch sicherlich jetzt den Kitt aus der Brille, die Kinnlade auf den Tisch..oder was auch immer.
Vllt ungläubiges Kopfschütteln, wer weiss ?!

Ich lebe Vegan !
Dies bringt ja leider einige Konflikte bei der Nahrungsaufnahme in der Kaserne mit sich.
Ich bin da nicht mehr so ganz auf dem laufenden; gibt es diese "Cash-Karten" überall ?
Weil hin und wieder kann ich sicherlich auch was dort Essen, oder zumindest teilweise.
Deshalb wäre eine generelle Befreiung von der Verpflegung blödsinnig - auch gerade in der AGA,
welche ich 100%ig nochmal machen muss, sicherlich nicht möglich.

Eine weitere Frage wäre noch, ob es möglich ist, sein eigenes Schuhwerk zu tragen ?
Ist sicherlich immer vom DV abhängig, oder ?






wolverine

Eigentlich nicht. Sie haben einfach das zu tragen was der Dienstherr Ihnen zur Verfügung stellt. Wenn Sie das mit Ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, gibt es auch noch einige andere Jobs außerhalb der Bundeswehr.
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Ralf

Für alles gibt es eine Antwort  ;)
Die ZAW richtet sich nach deiner Verwendung und nichtnach deinem Beruf.
Berufliche Fortbildung (ZAW)
Geprüfte(r) Industriemeister/in FR Metall
Dauer ca. 166 Tage

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Surt

Zitat von: Ralf am 28. Oktober 2013, 15:20:08
Für alles gibt es eine Antwort  ;)
Die ZAW richtet sich nach deiner Verwendung und nichtnach deinem Beruf.
Berufliche Fortbildung (ZAW)
Geprüfte(r) Industriemeister/in FR Metall
Dauer ca. 166 Tage

Aha, ok. Auch ohne Berufsausbildung in diesem Bereich, interessant.
Naja, kommt einem ja nur zu Gute. Noch 'nen Meister oben drauf; schaden kann es ja nicht .


Zitat von: wolverine am 28. Oktober 2013, 15:15:52
Eigentlich nicht. Sie haben einfach das zu tragen was der Dienstherr Ihnen zur Verfügung stellt. Wenn Sie das mit Ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, gibt es auch noch einige andere Jobs außerhalb der Bundeswehr.
Ok, und warum tragen dann einige andere Schuhe ? Selber schon beobachtet.
Ich verweise auch auf den 10-seitigen Thread zum Thema BW-Kampfstiefel und die dortige Diskussison.
Aber wenn es nicht geht dann halt nicht. Moralisches Dilemma - aber ich muss sie ja nicht bezahlen  :o

Ralf

ZitatAha, ok. Auch ohne Berufsausbildung in diesem Bereich, interessant.
Die ZAW-Meister bräuchtest du doch garnicht, weil du mit dem Techniker eingestellt wirst, also mit einem Meister-Äquivalent. Und du hast nach der Verwendung BtrbFüFw SASPF gefragt. Die ist aufgrund deiner Techniker-Ausbildung anerkannt.

Die von mir beschriebene ZAW-Maßnahme richtet sich an die Leute, die dort mit einem nutzbaren Gesellenberuf eingestellt werden als StUffz, die haben alle einen techn. Beruf.
Bring mal hier vor lauter überschäumender Gedanken nicht alles durcheinander  :)
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Ralf

Als Verwendung im LBDst wäre es als ZAW-Meister: TECHNISCHE/-R FACHWIRT/-IN
Und das passt zu deinem Techn. Zeichner.
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Surt

Zitat von: Ralf am 28. Oktober 2013, 15:35:29
Bring mal hier vor lauter überschäumender Gedanken nicht alles durcheinander  :)

Ja, so langsam verwischt alles ;)

F_K

ZitatIch lebe Vegan !

Ja, Ne - ist klar.

Aber in einem "Unternehmen" dienen wollen, dass:

- Menschen tötet
- massiv Gewalt anwendet
- Lederstiefel trägt und Daunen nutzt ...

.. und nicht in der Lage ist, im Einsatz / bei einer Übung eine vegane Ernährung sicherzustellen - da bist Du VERPFLICHTET, an der Truppenverpflegung teilzunehmen.

Eine vegetarische Ernährung ist da zum Teil ja noch möglich - bei Vegan entstehen aber Defizite.

wolverine

Zitat von: Surt am 28. Oktober 2013, 15:27:39
Ok, und warum tragen dann einige andere Schuhe ? Selber schon beobachtet.
Ich verweise auch auf den 10-seitigen Thread zum Thema BW-Kampfstiefel und die dortige Diskussison.
Dann reaktivieren Sie noch einmal Ihr "Halbwissen Recht und Gesetz" und erinnern sich an den Satz: Iniuria communis non facit ius! Nur weil es einige (oder sogar viele) machen, muss es noch nicht richtig sein.
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Surt

Zitat von: F_K am 28. Oktober 2013, 15:40:58
Aber in einem "Unternehmen" dienen wollen, dass:
- Menschen tötet
- massiv Gewalt anwendet

Das schließt mein Verständnis von Vegan nicht aus - für viele sicherlich schon, das stimmt.
Aber da bin etwas anders als der Bio-Öko-Normalo-Veganer.

Zitat von: F_K am 28. Oktober 2013, 15:40:58
- Lederstiefel trägt und Daunen nutzt ...
... und nicht in der Lage ist, im Einsatz / bei einer Übung eine vegane Ernährung sicherzustellen - da bist Du VERPFLICHTET, an der Truppenverpflegung teilzunehmen.

Da sehe ich die größeren Probleme.
Bekleidung ist die eine Sache - letztlich nicht völlig konsequent, aber ich kaufe sie mir ja nicht.
Da kann man sich das mit viel eigenem Wohlwollen "schönreden".
Aber die Verpflegung....

Zitat von: wolverine am 28. Oktober 2013, 15:51:47
Nur weil es einige (oder sogar viele) machen, muss es noch nicht richtig sein.

Aber geduldet !? Auf dieser Grundlage wird doch vieles gehandelt, oder täusche ich mich da ?

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