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Wiedereinsteller FWD

Begonnen von miT, 15. Oktober 2013, 09:42:00

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miT

Ich wünsche einen schönen guten Morgen, auch wenn das Wetter bei mir zumindest nicht mitspielt.
Kurzes Hintergrundwissen zu mir, ich bin 25 Jahre alt habe einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften an einer deutschen Hochschule erworben, vor meinem Studium meinen neuen monatigen Grundwehrdienst geleistet und durch das ehemalige Zentrum für Nachwuchsgewinnung Hannover meine Eignung zum Feldwebel Truppendienst erhalten. Geplant wurde ich in Phase 1 als Flugschüler, "überlebte" allerdings die Phase zwei nicht.

Wie das Schicksal es so wollte, musste ich in den familiären Großbetrieb einsteigen und den Traum Bundeswehr an den Nagel hängen. Ich einigte mich darauf, zumindest an einem freiwilligen Wehrdienst gesplittet oder an einem Stück teilnehmen zu dürfen um noch ein wenig Bundeswehr Luft schnuppern zu können.

Das klappte bis dahin auch ganz gut und so wurde ich als FWD 23 Monate in einem Falschirmjägerbataillon einberufen. Ich hatte bis dato nie Pech mit meinen Einheiten und war immer vollends zufrieden, auch hier war es für mich wirklich eine Freude jeden Morgen zum Dienst zu erscheinen. Leider ging meine komplette Einheit sechs Monate nach meiner Einberufung in den Einsatz.
Ein wirklicher real Auftrag bestand nicht mehr und ich hatte die Wahl zwischen Versetzungsantrag oder zum letzten Tag meiner Widerrufsfrist zu kündigen. Leider stellte sich eine Aussage meines Spieß bezüglich einer problemlosen Wiedereinstellung in den FWD als falsch heraus.

Soweit so gut, Geschichte Ende kommen wir zur Fragestellung:

Hier im Forum sowie Aussagen Dritter scheint es jetzt wieder möglich zu sein den FWD erneut aufzunehmen. Jedoch gibt es das für mich damals zuständige Kreiswehrersatzamt so in alter Form nicht mehr und der für mich zuständige Wehrdienstberater kann mir ernsthaft keine Aussage darüber geben. Von einer Neuregelung hat er nichts gehört.

Für mich geht jetzt keine Welt unter sollte es für mich nicht mehr möglich sein erneut in den Dienst einzutreten , nur interessiert mich ob es eine gesetzliche Grundlage über die Wiedereinstellung gibt die so zu nennen ist.

Ich hoffe ich hab es einfach und sachlich erklärt und würde mich über jede Antwort freuen.
Kameradschaftliche Grüße!

Ralf

Es ist möglich, erneut am FWD teilzunehmen.
Dein Ansprechpartner ist und bleibt der örtl. Karriereberater. Wenn er der Meinung ist, das würde nicht gehen, so möge er sich mit dem BAPersBw  II 1 auseinandersetzen. Das ist sein Job, auf dem aktuellen Stand zu sein.
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miT

Das klingt doch nach einer bewusst verlässlichen antwort.
Ich werde gleich versuchen dort jemanden telefonisch zu erreichen und höflichst auf gegebenen Umstand hinzuweisen.

Gesetzt dem Falle ich werde mit einem, manchmal Bundeswehr typischen," Glauben Sie, sie können meinen Job besser als ich?" abgewiesen, wer wäre dann mein nächster Ansprechpartner. Trotz stetig wechselndem Personaleinsatz auf diesen Dienstposten der Karriere Berater ist dieser Herr etwas in die Jahre gekommen und aus meiner subjektiven Meinung etwas "eingefahren".
Kameradschaftliche Grüße!

Ralf

Beschwerde schreiben und auf die Antwort des KB hinweisen und dass du der Meinung bist, dass sich dieses in 2013 geändert hat  und einreichen. Man wird dir schriftl. antworten.

Er kann aber auch mal seine Emails durchschauen. Vom 13.06.2013 wird er eine Weisung vom BAPersBw II 1.1 finden mit dem Wortlaut:
Zitat...

Interessentinnen und Interessenten am FWD, die in der Vergangenheit gem. den Regelungen des § 61 Abs. 2 WPflG auf eigenen Wunsch den Dienst in der Probezeit beendet haben oder von ihrem Truppenteil entlassen wurden, können ab sofort eine erneute Bewerbung zum FWD einreichen und sind gem. den Vorgaben in das Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) FWD einzusteuern. Eine diesbezügliche Ablehnung ohne Prüfung ist nicht mehr zulässig.

Die erste Strichaufzählung im Handbuch für den Freiwilligen Wehrdienst Version 1.0 (Stand 16. Juli 2012) S. 19 ist ersatzlos zu streichen. Sämtliche Erlasse und Verfahrensanweisungen (z.B. BAWV, WR 1 / WR 4, Az 24-09-01 / 62-32-20 vom 26.08.2011) mit diesbezüglichem Ausschlusstenor sind hiermit in diesen Passagen nichtig.
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miT

Ich bedanke mich vielmals für die ausführliche Antwort und wünsche allen noch eine schöne Restwoche
Kameradschaftliche Grüße!

BSG1966


KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Lidius

Naja, wenn jemand das nur der Erfahrung wegen machen möchte und danach eh ins Familienunternehmen geht (bzw. da jetzt schon ist und vorrübergehend mal was anderes machen möchte), dann find ich das schon ok. Scheint ja nicht so als ob der TE jetzt Fwdl sein möchte, weil er sonst nix mit seinem Leben anzufangen weiss.

Bregenz12

@ Ralf
Guten Abend, gibt es die Regelung, dass jemand zuvor aber nicht zum SaZ ernannt sein durfte, eigentlich inzwischen schriftlich. (Meine Ansprechpartner kennen diesen Ausschluss nämlich nicht.)

Ralf

Im FWD-Handbuch müsste das die erste Strichaufzählung auf S. 19 sein. Die gabs aber schon immer dort, also nicht "inzwischen" oder hab ich das nun falsch verstanden?
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miT

Zitat von: BSG1966 am 16. Oktober 2013, 21:07:29
FWD mit Hochschulabschluss??? Ernsthaft???

Guten Tag und hiermit melde ich mich noch mal zu Wort. Ja dieser Art verrückten Menschen soll es auch geben. Mein Wunsch war es immer längerfristig bei der Bundeswehr zu dienen, doch war dies leider mir nicht vorher bestimmt.

Sehr wohl ist mir bewusst, dass ich mich mit Mehrheit um "zuarbeiten" kümmere, doch vielleicht glaubt man es mir wenn ich sage, manchmal ist es schön die Verantwortung kurzfristig abgeben zu können und einfach das tun zu dürfen was einem Spaß macht. Zugegebenermaßen glaube ich behaupten zu können, dass mir aufgrund meiner zivilen Qualifikationen ein immer vernünftiger Job zugeteilt worden ist, der dennoch niemals meine Kompetenz überstieg.

Doch jetzt zu meiner eigentlichen Frage, nach weiteren Telefonaten und Gesprächen mit meinem WB, Sind wir nun immerhin so weit, dass ich theoretisch einen Wehrdienst weiterführen kann. Leider wurde mir nicht beantwortet ob meine Nachmusterung, die jetzt ein Jahr her ist so bestand hat und ich einfach wieder eingeplant werden kann oder ob ich das ganze Procedere von neuem beginnen muss.
Diese Info hatte auch mein WB nicht. Ich glaube alles in allem ist er sehr überfordert mit der Situation. Von einer dreijährigen Gültigkeit einer Laufbahn Eignung habe ich bereits gehört, dass jemand nach dem Grundwehrdienst und angefangenen FWD mal wieder eingestellt wird, scheint nicht so häufig und daher relativ wenig Informationen zu finden.

Gibt es dort eine allgemein verbindliche Aussage? Dann wieder eingeplant noch eingeladen zu einer Untersuchung bin ich nicht und stehe hier seit Tagen auf Status "Warten"
Kameradschaftliche Grüße!

Ralf

Das wird der ärztl. Dienst festlegen, da muss sich dein Berater mal dort schlau machen. Eine wie auch immer allgemeingültige Aussage hier im Forum hilft weder dir noch deinem KB.
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miT

Ergo entscheidet das zuständige KWeA ( okay die heissen jetzt ja anders doch ich weiss gerade nichtmal wie -.-) ob erneut gemustert wird im Einzelfall. Okay, dass hilft ja schonmal, vielen Dank !


PS Off-Topic: Das ist ja Wahnsinn was ihr für eine Zeit investiert in dieses Forum, dafür Lob und Anerkennung! Wenn man nur mal von 60 Sekunden je Post (und sicherlich oft deutlich mehr) ausgeht, sind das bei Ralf schon 2,5 Tage oder bei ulli76 gar 10 Tage durchgehende Schreibarbeit wenn ich das überschlage. Das Arbeiten manche in Ihrem Leben nicht :D

so far schönen Abend allen.
Kameradschaftliche Grüße!

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