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Preis der Diensthose

Begonnen von Pantloser, 18. Oktober 2013, 16:47:20

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F_K

Zitatweil der DV durch diesen Erlass bei Bekleidung/pers Ausr. grundsätzlich von grober Fahrlässigkeit auszugehen hat

Meine persönliche Erfahrung als "Soldat" (muss sich nicht mit der Erlaßlage decken):
- wenn man nur extrem selten einen Verlust zu verzeichnen hat, und die Sachschilderung "stimmig" war
- hat bei mir der DV immer auf Nichthaftung entschieden.

boxenmax2000

@ F_K : Übungen, usw. Sind eine ganz andere Baustelle, was ja auch der Grund ist, warum so oft nach einer Übung geschrieben wird. Ohne es genau zu wissen, gehe ich davon aus, dass der Fragesteller die Hose nicht auf einer Übung verloren hat.  Genau das gleiche wenn ich eine TE habe, auf die viele Leute zugriff haben wird es immer auf eine nichthaftung hinaus laufen. Ich kenne natürlich auch die gängige Praxis, wie sie schreiben, wenn man selten was verliert, dass dann des Öfteren auf Nichthaftung entschieden wird. 100 % richtig ist es aber nicht.

Zur Frage mit der Quelle : wird vermittelt beim Lehrgang MatBewFw SK ( Grundlagenmodul )durch die LogSchule in Garlstedt

justice005

Ich stimme Andi zu.

Es gibt diesen Erlass, aber ich halte ihn für rechtswidrig. Denn die Beweislassumkehr per Befehl funktioniert nicht. Nichts desto weniger liegt natürlich in der Tat eine grobe Fahrlässigkeit schneller vor, wenn man alleine verantwortlich ist, als wenn die Teile irgendwo rumfliegen. Trotzdem muss jeder Einzelfall geprüft und bewertet werden. Da die juristische Unterscheidung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit aber für den durchschnittlichen Kompaniechef ziemlich schwierig ist, bieten sich hier für den betroffenen Soldaten durchaus Möglichkeiten zur Verteidigung.

ZitatMeine persönliche Erfahrung als "Soldat" (muss sich nicht mit der Erlaßlage decken):
- wenn man nur extrem selten einen Verlust zu verzeichnen hat, und die Sachschilderung "stimmig" war
- hat bei mir der DV immer auf Nichthaftung entschieden.

Ja, das glaube ich gern, dass es so läuft. Bei mir in der AGA war es ähnlich. Da hieß es: "wer auf der ersten Übung etwas verliert, muss nicht haften. Wer auf der zweiten Übung etwas verliert, muss auf jeden Fasll haften".

Im Nachhinein weiß ich natürlich, dass das natürlich der komplette Bullsh. ist. Der Chef muss vielmehr in JEDEM Einzelfall unterscheiden, ob einfache oder grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat.

Das ist zumindest dann unmöglich, wenn der Chef den Unterschied überhaupt nicht kennt, oder sachfremde Erwägrungen einfließen lässt.

Im Zweifelsfall sollte der Chef beim Rechtsberater nachfragen. Der Soldat wiederum sollte keine Haftung anerkennen, sondern notfalls im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens prüfen lassen.



F_K

Zitat100 % richtig ist es aber nicht.

Warum? Wenn ich einen BEFEHL erhalte, meine Ausrüstung in einem Zelt zu lagern, das NICHT abschließbar ist, es keine abschließbaren Behältnisse gibt, das Zelt nicht bewacht ist und ich einen weiteren BEFEHL erhalte, das Zelt für längere Zeiträume zu verlassen - dann ist dem Dienstherrn das Risiko durchaus bewust - und der Soldat hat da keine Chance, dies Risiko zu minimieren.

Gleiches Spiel wenn mir in der Kaserne der Spind aufgebrochen wird - da liegt dann keine Fahrlässigkeit vor.

(.. wer allerdings seine Bekleidung im Zug liegen läst - und die Bekleidung die Fahrt ohne den Soldaten fortsetzt - dann ist Haftung anzunehmen, keine Frage ..)

Andi

Zitat von: F_K am 24. Oktober 2013, 14:59:31
Zitat100 % richtig ist es aber nicht.

Warum?

Nicht gelesen oder nicht verstanden worauf sich der von dir zitierte Satz bezog?
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F_K


Andi

Zitat von: boxenmax2000 am 24. Oktober 2013, 14:52:47
@ F_K : Übungen, usw. Sind eine ganz andere Baustelle

Wieso fängst du dann wieder mit Übungen an?

Zitat von: boxenmax2000 am 24. Oktober 2013, 14:52:47
Ich kenne natürlich auch die gängige Praxis, wie sie schreiben, wenn man selten was verliert, dass dann des Öfteren auf Nichthaftung entschieden wird. 100 % richtig ist es aber nicht.

Worauf sollte es sich sonst beziehen, wenn nicht auf den Satz davor?
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boxenmax2000

@ F_K : das 100 % nicht richtig bezog sich auf ihre Aussage dass manchmal auf nichthaftung entschieden wird nur weil man noch nie was verloren hat. Andi hat das Zitat schon gepostet.
Und wenn mir der Spind aufgebrochen wird ist es auch klar, dass ich nicht verantwortlich bin. Bevor weitere eigenartige Bsp. Kommen : ich muss ebenfalls nicht haften, wenn die Kaserne abbrennt oder in die Luft gesprengt wird  ;)

InstUffzSEAKlima

Zitat von: boxenmax2000 am 24. Oktober 2013, 00:59:01
Also ich muss Justice und InstUffzSEAKlima wiedersprechen
@ InstUffzSEAKlima : wird schwer den Verlust einer Diensthose auf einer Übung zu erklären.

Daher von mir ja auch die Einschränkung:

ZitatWenn man nicht gerade den kompletten Bestand oder Teile der Friedenzusatzausstattung verloren hat

Damit ist/sind ganz klar der DA bzw. Teile desselben gemeint.

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