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Was kann ich tun?

Begonnen von Simon.M, 31. Oktober 2013, 12:53:53

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ulli76

Ich hab mir die Bescheide schon lange nicht mehr genauer angeschaut- ich meine, da wäre eine Belehrung mit bei.

Aber wie gesagt, das bezieht sich nur auf Missachtung der Vorschrift und objektivierbare Befunde:
Also z.B. wenn der Musterungsarzt einträgt, dass einem ein Bein fehlt, obwohl beide dran sind oder man wird wegen einer Körpergröße von 1,75m T5 geschrieben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Das ist sowieso so: Gerügt werden können nur formale Mängel; materielle Entscheidungen sind typisches ärztliches Ermessen. Aber soweit wollte ich gar nicht gehen.
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StOPfr

Zitat von: ulli76 am 31. Oktober 2013, 14:41:45
...Also z.B. wenn der Musterungsarzt einträgt, dass einem ein Bein fehlt, obwohl beide dran sind...

Die Rechenschwäche eines Mediziners wird als Grund für einen Widerspruch akzeptiert? Sehr beruhigend  :D
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Hptm. d. R.

Ich habe gerade in meinen Unterlagen nachgesehen: Nach der Tauglichkeitsuntersuchung erteilt  das Karrierecenter einen Bescheid über die Dienst- und Verwendungsfähigkeit. Dieser Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Demnach ist ein Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Bescheids möglich. Das kann ich jedenfalls aus eigener Erfahrung schildern.

Tommie

Und das kann ich aus den Zeiten der Wehrpflicht noch bestätigen ;) ! Widerspruchsfrist 2 Wochen, Rechtsgrundlagen waren "damals(TM)" die §§ 8a, 24 Abs. 1, 6 und 7 WPflG!

KlausP

Zitat von: Tommie am 31. Oktober 2013, 18:30:58
Und das kann ich aus den Zeiten der Wehrpflicht noch bestätigen ;) ! Widerspruchsfrist 2 Wochen, Rechtsgrundlagen waren "damals(TM)" die §§ 8a, 24 Abs. 1, 6 und 7 WPflG!

... nur, dass sich "damals(TM)" Einige beschwert haben, weil die tauglich gemustert wurden.  ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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