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Zeit nach der Grundausbildung

Begonnen von Jule247, 10. November 2013, 15:14:29

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Jule247

Hallo,
meine Grundausbildung geht am 1.4.14 los. Alles ok... Aber mein ,,richtiger" Dienst soll im Juli 20(15!!!!!) anfangen.
Was mach ich in der Zwischenzeit? Muss ich da bei meinem alten Arbeitgeber arbeiten, oder bin ich dann schon richtig bei der Bundeswehr (Lehrgänge oder so)

Wäre lieb, wenn einer Bescheid weiß... Danke

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miT

Entweder haben Sie etwas falsch verstanden oder es handelt sich um einen Fehler. (Alternativ habe ich soetwas wirklich noch nie gehört und bin unwissend). Woher kommt denn diese Information? In den angegebenen Zeitraum passt ja auch kein Studium  :o
Kameradschaftliche Grüße!

KlausP

Zitat(Alternativ habe ich soetwas wirklich noch nie gehört und bin unwissend)

Dann sollten Sie sich vielleicht erst einmal zurückhalten bis sie meine Frage beantwortet hat. Die habe ich ja nicht umsonst gestellt.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Wird wohl das Datum "Stelle frei ab..." sein, das in 2015 liegt. In dieser Zeit durchläuft der Soldat seine Dienstposten-/Laufbahn-Ausbildung.
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KlausP

Zitat von: Ralf am 10. November 2013, 15:46:38
Wird wohl das Datum "Stelle frei ab..." sein, das in 2015 liegt. In dieser Zeit durchläuft der Soldat seine Dienstposten-/Laufbahn-Ausbildung.

Genau aus dem Grund ja meine Frage.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

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KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


KlausP

Ich übersetze mal:

Sie werden in der Laufbahn der Unteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes im Nachschubdienst mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier eingestellt. Dann passt das doch. 4 Monate Eignungsübung (weil Einstellung mit höherem Dienstgrad) davon 3 Monate Grundausbildung anschließend notwendige Lehrgänge und ab 01.07.2015 besetzen Sie Ihren eigentlichen Dienstposten. In der Zwischenzeit werden sie auf einem (fälschlicherweise oft immer noch so genannten) "Schülerdienstposten" "geparkt". Hat für sie keine weiteren Auswirkungen.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miT

Zitat von: KlausP am 10. November 2013, 15:29:30
Zitat(Alternativ habe ich soetwas wirklich noch nie gehört und bin unwissend)

Dann sollten Sie sich vielleicht erst einmal zurückhalten bis sie meine Frage beantwortet hat. Die habe ich ja nicht umsonst gestellt.

Jawohl Herr Stabsfeldwebel, im besten Sinne gehandelt und Ihrer "Übersetzung" gebe ich natürlich Recht. Ich hätte es vllt auch direkt so ausdrücken können anstatt der TE Ihre Ausdrucksweise als "falsch" darzustellen. *marienkäferaufrückenleghaltung*

Nun gut :D Ausdruck wird verbessert :D
Kameradschaftliche Grüße!

Jule247

Ohhh das ging ja fix.
Danke euch!!!!

Auch wenn ich da diesen sog. ,,Schülerposten" besetze, ändert das nichts am Geld ja?

KlausP

Nein deshalb sitzen Sie ja auf "DPäK" (Dienstpostenähnliches Konstrukt - so heisst das "neudeutsch" richtig). Das macht man deshalb, weil der Dienstposten noch von Ihrem Vorgänger besetzt ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Wichtig ist, dass der Dienstposten "nahtlos" von einem voll ausgebildeten Soldaten an den nächsten übergeben wird. Ist wie mit dem "Bock" auf dem Schiff ;) ! Das Bett ist auch noch warm, wenn der Schichtwechsel kommt ;) ! Und nachdem der "neue" Soldat auch nicht komplett ausgebildet bei der Bundeswehr aufschlägt, belegt er so lange, bis er komplett ausgebildet ist, ein "DPäK"!


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