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Verdienstbescheinigung

Begonnen von Heuert13, 14. November 2013, 15:34:50

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Heuert13

Ich benötige für die Unterhaltssicherungsbehörde, Familienkasse und für das Landeserziehungsgeld eine Verdienstbescheinigung! Ich beginne im Jan. meinen FWD!
Wo bekomme ich diese her?

wolverine

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ulli76

Hast du schon die Aufforderung zum Dienstantritt- dann schick denen ne Kopie davon.
@Wolve: Ich denke mal, er will eine von der Bundeswehr für ab dem 1.1.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Heuert13

Er ist ne Sie! und mit dem Einberufungsbescheid können die nix anfangen! Die brauchen genaue Angaben was ich später verdiene!

ulli76

Dann ruf bei der Nummer an, die auf den Schreiben von der Bundeswehr im Briefkopf angegeben sind, ob die dir weiterhelfen können.
(An sich kannst aber auch den Wehrsold von FWDL googeln, das ausdrucken und hinschicken  ;) )
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BulleMölders

Nur wird Ihnen das jetzt noch niemand Bescheinigen, wer sagt denn das Sie den Dienst überhaupt antreten?

Heuert13


dunstig

Es ist sicher, aber was machen Sie, wenn Sie sich das Bein brechen und den Dienst nicht antreten können? Oder e sich anders überlegen oder...
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

wolverine

Es soll Leute gegeben haben, die selbst einer Einberufung nicht gefolgt sind. Und jetzt ist es ja nur noch eine Aufforderung, oder?
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Heuert13

 ;Dalso anders überleg ich mir das nicht.....und ich denke mal posetiv und hoffe auf gute Gesundheit bis zum 02.01.14!

BulleMölders

Die Bundeswehr ist eine Behörde und was prüfen die Behörden als erstes, richtig die Zuständigkeit. Und da die Bundeswehr im Moment nicht für Sie zuständig ist, da Sie noch kein Soldat sind, wird sie auch keine Gehaltsbescheinigung ausstellen.

Heuert13

Ja, das ist alles richtig! Werde morgen mein Berater anrufen......Danke an alle!

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