Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Fristlose Kündigung

Begonnen von Hossa1, 19. November 2013, 19:39:02

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Hossa1

Hallo an alle
So ein Bekannter hat Probleme
Er ist fristlos von der BW gekündigt worden nach §55 wie er sagt(Beleidigung eines Vorgesetzten wie er sagt )
Zu der Beleidigung kam es das sein Vorgesetzter ihm während eines Krankenschein angerufen hat und ihm gesagt hat
das er zur Kaserne kommen soll . Er ist dem Nachgekommen und und sein Vorgesetzter hat ihm vorgeworfen
auf Lau krank zu sein!
Darf der Vorgesetzte wenn er KZH ist überhaupt bestellen ?
Kann die BW überhaupt so fristlos kündigen ?
Kann er Einspruch dagegen einlegen ?
Er ist im Moment noch bei den Abschlußuntersuchungen und was da noch alles gemacht werden muss .
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

KlausP

ZitatKann die BW überhaupt so fristlos kündigen ?

Nach § 55 Soldatengesetz (kann man ergoogeln) ja.

ZitatKann er Einspruch dagegen einlegen ?

Er kann Beschwerde einlegen, seine Entlassungsverfügung enthält die entsprechende rechtsbehelfbelehrung.

ZitatDarf der Vorgesetzte wenn er KZH ist überhaupt bestellen ?

Der Disziplinarvorgesetzte (sprich: Kompaniechef oder Vergleichbare) darf das.

ZitatZu der Beleidigung kam es das sein Vorgesetzter ihm während eines Krankenschein angerufen hat und ihm gesagt hat
das er zur Kaserne kommen soll . Er ist dem Nachgekommen und und sein Vorgesetzter hat ihm vorgeworfen
auf Lau krank zu sein!

Wo ist da eine Beleidigung?

Welche Dienststelle hat die fristlose Entlassung verfügt?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hossa1

Wo ist da eine Beleidigung?

Zitat von: KlausP am 19. November 2013, 19:46:57
ZitatKann die BW überhaupt so fristlos kündigen ?

Nach § 55 Soldatengesetz (kann man ergoogeln) ja.

ZitatKann er Einspruch dagegen einlegen ?

Er kann Beschwerde einlegen, seine Entlassungsverfügung enthält die entsprechende rechtsbehelfbelehrung.

ZitatDarf der Vorgesetzte wenn er KZH ist überhaupt bestellen ?

Der Disziplinarvorgesetzte (sprich: Kompaniechef oder Vergleichbare) darf das.

ZitatZu der Beleidigung kam es das sein Vorgesetzter ihm während eines Krankenschein angerufen hat und ihm gesagt hat
das er zur Kaserne kommen soll . Er ist dem Nachgekommen und und sein Vorgesetzter hat ihm vorgeworfen
auf Lau krank zu sein!

Wo ist da eine Beleidigung?

Er hat seinen Vorgesetzten einen Arroganten Arsch genannt

Welche Dienststelle hat die fristlose Entlassung verfügt?
Kann ich nicht sagen weil ich es nicht ´weiss sorry


wolverine

Zitat von: Hossa1 am 19. November 2013, 19:53:23
Er hat seinen Vorgesetzten einen Arroganten Arsch genannt
Womit die Erfolgsaussichten einer Beschwerde sich deutlich geschmälert haben.

Wer so mit Vorgesetzten spricht, muss sich nicht wundern wenn er morgen nicht mehr dort arbeitet. Nicht nur bei der Bundeswehr.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Post

Mich würde allgemein mal interessieren, warum der DV das Recht dazu hat jemanden in die Kaserne zu bestellen, wenn er KZH geschrieben ist.
Wenn mein ziviler Chef das zu mir sagen würde, hätte ich ihn glaube ich ausgelacht. :)

wolverine

Ganz einfach: Mit dem Befehlsrecht! Der Befehl hat Anspruch auf Gehorsam.

Möglicherweise war dieser Befehl tatsächlich rechtswidrig aber dies klärt man hinterher im Rahmen der Beschwerde. Folgt man dem Befehl nicht, ist es ein Dienstvergehen und nennt man seinen Vorgesetzten "Arsch" eine Formalbeleidigung und diese hat regelmäßig die Kündigung bzw. Entlassung zur Folge.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

ulli76

Wie das mit dem kzH und Befehl,trotzdem in die Kaserne zu kommen hatten wir schon ausführlich.
Ich geh aber mal davon aus,dass der Kamerad schon früher aufgefallen war. Normalerweise gibt ein DV solche Befehle nicht ohne Grund.

Achso-vor einer Entlassung wird der Betroffene normalerweise angehört bzw. kann dazu Stellung nehmen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Post

Das war auch nicht auf die Beleidigung bezogen, sondern ganz allgemein.

War mir nicht bekannt, dass die Voraussetzung so gegeben ist. Hätte mir vorstellen können, dass in Fällen von Krankheit das Befehlsrecht so nicht besteht. Aber gut, erstmal machen, dann beschweren. Hab ich mir gemerkt ;)

Ich versuchs einfach mal mit der SuFu ;)

F_K

ZitatHätte mir vorstellen können, dass in Fällen von Krankheit das Befehlsrecht so nicht besteht.

Deine Vorstellungen sind hier irrelevant.

Soldaten bekommen über die Verbindlichkeit von Befehlen Unterrichte.
Ist alles gesetzlich geregelt.

ZitatAber gut, erstmal machen,

Eben - verbindliche Befehle sind auszuführen.

Zitatdann beschweren.

Erstmal eine Nacht drüber schlafen - und dann in Ruhe prüfen, ob überhaupt ein Beschwerdegrund vorliegt. Dies ist in diesem Fall NICHT ERKENNBAR - im Gegenteil, das Verhalten des "Bekannten" hat einem Rechtsberater offensichtlich für eine fristlose Kündigung gereicht.

ZitatHab ich mir gemerkt

Merke Dich bitte richtige Dinge.

Post

F_K, ich bin ja nicht der TE. Habe nur den Fred gelesen und hätte nach meinem zivilen Verständnis oben genannte Reaktion gegenüber meinem Chef gezeigt.

Da ich (noch) kein Soldat bin, habe ich mich auch bewusst zurückgehalten und nur allgemein zu meinem eigenen Verständnis nachgefragt. Ich denke mal die entsprechenden Unterrichte gibt es in der AGA.

Alles gut ;)

F_K

ZitatWenn mein ziviler Chef das zu mir sagen würde, hätte ich ihn glaube ich ausgelacht.

Je nach Form und Art des "Lachens", bist Du ggf. auch in einer arbeitsrechtlich relevanten Handlung.

Die Pflichten eines Arbeitnehmers sind nunmal andere als die eines Soldaten - wenn Du z. B. zusätzlich zum Übersenden des Krankenscheines nicht unverzüglich deine Krankenmeldung (telefonisch) vornimmst, kann es auch problematisch werden.

Beleidigungen des Vorgesetzten sind jedenfalls IMMER ein großes Problem.

schlammtreiber

Zitat von: Post am 20. November 2013, 09:05:14
nach meinem zivilen Verständnis

Das ist eben so eine Sache. Die Rechtsstellung eines Chefs in einer zivilen Firma ist eine ganz andere, als die eines militärischen Vorgesetzten gegenüber seinen Soldaten.

Aber wie schon gesagt, das wird alles in der AGA gepaukt  ;)
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

Post

Beleidigungen sind immer ein Problem, da sind wir uns einig. Es ist ja auch immer eine Sache des Tons.
Ich kenne meinen Chef schon lange und weiß, dass bei uns in der Firma jede Krankmeldung einen Hochverrat am Chef darstellt, zumindest aus seiner Sicht.
Da er auf eine telefonische Krankmeldung (die für mich selbstverständlich ist) immer äußerst ungehalten reagiert, würde ich mir in der Situation das Lachen dann schwer verkneifen können. Zumal er grundsätzlich meint, das deutsche Recht wäre immer auf seiner Seite (das steht aber auf einem anderen Blatt).

Aber wie gesagt, Beleidigungen gehören sich für mich grundsätzlich nicht, egal ob meinem Vorgesetzten oder meinem Kumpel gegenüber.

Zitat von: schlammtreiber am 20. November 2013, 09:35:43
Aber wie schon gesagt, das wird alles in der AGA gepaukt  ;)

Dann kanns ja losgehen :D

Flexscan

Arrogantes Arschloch ist keine Beleidigung  ???
Ah ja.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

justice005

Ich schließe mich an. Die Titulierung als arrogantes Arsch reicht für eine fristlose Entlassung durchaus aus. In jedem zivilen job würde man dafür auch entlassen.

Die Entlassung wird übrigens nicht ohne Mitprüfung eines Rechtsberaters verfügt.

Trotzdem kann man sich innerhalb eines Monats beschweren. Wenn das nicht klappt, kann man vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Ich bin aber skeptisch und würde mich nicht wundern, wenn es bereits weitere Vorfälle gegeben hätte und die Beleidigung nur das Fass zum überlaufen gebracht hätte.