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Begonnen von Cally, 21. November 2013, 11:15:54

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Cally

/edit Hab den Satz darunter nicht gelesen. Sie dürfen Einsicht nehmen, müssen mich aber vorher Fragen. Die Polizei gehört ja nicht dem BMVg an

KlausP

Da steht:

Zitat2.    an Stellen in Geschäftsbereichen anderer Bundesministerien ...

Oder haben Sie sich bei der Bundespolizei beworben?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


ulli76

Wenn du die Zustimmung verweigerst kann es allerdings passieren,dass sich die Bewerbung damit auch erledigt hat.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Cally

Richtig. Ich denke allmählich auch, dass es eigentlich egal ist. Wenn ich es verweigere erweckt dies den Eindruck, dass ich etwas zu verbergen habe. Wenn ich es zulasse, sieht man so oder so alles.

Nach Abs. 3 sollte es der Polizei-Personalgewinnung des Landes Hamburg jedoch generell möglich sein, meine Personalakte anzufordern ohne mich davon in Kenntnis zu setzen oder um meine Erlaubnis zu bitten, da diese eine Stelle des Innen- und Justizministeriums ist. Andersherum finde ich dann die Aussagen interessant, dass der MAD sich ja anscheinend doch eine Erlaubnis holen muss.

StOPfr

Ich habe den Betreff erweitert und hoffe dass der TE und Ralf zufrieden sind  ;).

Bitte also hier per Antwortfunktion weiterschreiben.
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StOPfr

Zitat von: Firli am 21. November 2013, 13:27:45
Als Baby sah ich auch aus wie eine Bulette und keinen kümmert das heute  ;D

Das schränken wir mal ein: Es belastet die Erinnerungen deiner Mutter  ;)! Sie wird andererseits deine heutige Karriere besonders wohlwollend verfolgen. 
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Cally

Danke schön ^^ Ich habe auch mal bei der Landespolizei Niedersachsen und Hamburg nachgefragt. Diese haben mir gesagt, dass die Personalakte in der Regel angefordert wird, wenn man sich durch die Bewerbung kein genaues Personenbild vom Bewerber machen kann. Sollte dies der Fall sein, wird aber noch einmal eine Einwilligung vom Bewerber gefordert.

Laut dem Paragraph aus dem Soldatengesetz müssten das jeweilige Ministerium dieses zwar nicht, aber anscheinend machen sie es trotzdem. Nur mal so für andere, die vielleicht mal über den Thread stolpern.

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