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Problem mit Kamerad

Begonnen von Trefferaufnahme, 27. November 2013, 22:15:47

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Andi

Fragen wir doch einfach mal: Was sollte weswegen gemeldet werden? Ich sehe gerade kein wirkliches Problem...
the rest is silence...

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

SauImRampenlicht

Zitat von: SauImRampenlicht am 27. November 2013, 23:05:42
Zitat von: Andi am 27. November 2013, 23:04:22
Fragen wir doch einfach mal: Was sollte weswegen gemeldet werden? Ich sehe gerade kein wirkliches Problem...


Mein thumb - up wird nicht angezeigt, deswegen nochmal: thumb up!

mailman

Ich sehe hier das Problem nicht. Er hat doch nichts getan außer zu chaten?


Ich finde es eher seltsam das man auf dem privaten pc eines andern rum werkelt.

Flexscan

naja verstehen kann ich die Besorgnis schon. Am Anfang ist es chatten. Später vllt..... aber wilde spekulation eben.
Wir hatten bei uns einen ähnlich gestrickten Fall auf unserem Chatserver.
Ein Mitte 30er hat sich an eine Userin rann gemacht, die bekanntlich 12 war zu dem Zeitpunkt.
Als dann Sätze öffentlich zu lesen waren wie "Ich skype mit ihr, will aber mehr. Ihre Haut streicheln, kuscheln und so weiter..".
Ist mir dann zu Bunt geworden und hab die Logs an die Staatsanwaltschaft geschickt.
User ist nun seit geraumer Zeit nemmer gesehen worden  :D

Aber hier liegt schlichtweg nichts vor.
Ausser das ungefragt mit fremden Eigentum rumgewerkelt  wurde.
Da stell ich mir die Frage ob DAS!! nicht meldefähig ist ...
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Jakkaru

ZitatNun hab ich aus Spaß, als er mal wieder geskypet hat, sein Headset geschnappt und ein wenig mit einer geschnackt.

Klingt so als wüsste der jenige das wenn ich den Satz richtig verstehe.

ZitatAuf Nachfrage hat er mir dann auch gesagt, dass es nicht seine Schwester oder sowas ist

Auch durch diese FRage, müsste der Besitzer wissen was passiert ist.
Ein 2er

Büdi

Seit wann haben Pädophile eigentlich Lobbyisten im BwForum?   ???

miT

Zitat von: Büdi am 28. November 2013, 10:38:41
Seit wann haben Pädophile eigentlich Lobbyisten im BwForum?   ???

Sonst geht es Ihnen aber gut?
Kameradschaftliche Grüße!

mailman

Er hat erstmal nur gechattet nachdem was wir wissen. Und das ist nun mal nicht verboten.

Sonst müsste man ja jedrn "melden" der überhaupt mit einem kind redet

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk


Nakamoto

Genau das wollte ich auch gerade schreiben. Chatten und mit denen sprechen ist erlaubt.

Die Frage ist nur welches Ziel verfolgt wird. Und da wir nicht mehr wissen, könnte man jetzt die wildesten Vermutungen anstellen, was nichts bringt.

Ich würde als TE nochmal mit dem Kameraden sprechen. In dem Gespräch kann man ja fragen, was genau gemacht wird. Muss ja nicht unbedingt etwas schlimmes sein.


Sent from my Commodore C64

justice005

Wie hier schon gesagt wurde, ist der sexuelle Kontakt zu Jugendlichen ab 14 Jahren im Prinzip erlaubt (Die strafbaren Ausnahmen wurden hier schon genannt). Sexueller Kontakt zu Kindern, die jünger als 14 sind, sind verboten (sexueller Missbrauch von Kindern).

Daher sehe ich zumindest bisher auch kein Problem.




funker07

Es gab zu 99% keine Straftaten und selbst wenn der Kamerad Sex mit der 15jährigen hat, ist es vermutlich keine Straftat.
Meldepflichtig wären aber eh nur sehr schwere Straftaten wie Mord, Hochverrat o.Ä.
Auch Dienstvergehen musst du nicht melden, wenn du kein Vorgesetzter bist.
Der Spieß hätte aber auch dann erstmal nichts mit der Sache zu tun.

Angesichts der möglichen Gerüchte und der Gefahr eines Lynchmobs vom Unterschichtenstammtisch (siehe Post von Büdi) würde ich hier nichts melden und das ganze auch im Kameradenkreis nicht rumerzählen.
Und in Zukunft natürlich die Finger von fremdem Eigentum lassen und nicht in deren Privatsphäre eindringen.

Jakkaru

ZitatMeldepflichtig wären aber eh nur sehr schwere Straftaten wie Mord, Hochverrat o.Ä.

Ahhjjaaa O.o
Ein 2er

mailman

Meinst du nicht, das du ein wenig übertreibst?


Obwohl ich es nicht gut finde, das ein volljähriger mit einer Jugendlichen chattet ist das nun wie tausendmal wiederholt kein Verbrechen oder meldepflichtig.


Was meinst du was los wäre, wenn man das "meldet" und es spricht sich in der Kp rum?

F_K

Liebe Kinder, ist komisch, ist aber so ....

ZitatIn Deutschland besteht keine allgemeine Anzeigepflicht außer für Vollzugsbeamte, die zur Erforschung von Straftaten berufen sind. Von Privatpersonen muss von Gesetz wegen lediglich die Planung bestimmter, in § 138 StGB aufgeführter Straftaten angezeigt werden; siehe Nichtanzeige geplanter Straftaten. Eine Pflicht zur Anzeigeerstattung bereits begangener Straftaten besteht für Privatpersonen von Gesetz wegen nicht.

Quelle (des Zitates) Wiki.

Man beachte: Sind die in §138 aufgeführten (schweren) Straftaten bereits aufgeführt, gibt es auch keine Anzeigepflicht mehr.

Anders sieht die Situation natürlich für militärische Vorgesetzte und deren Pflicht zur Dienstaufsicht aus.

In dem in diesem Thread geschilderten Sachverhalt ist nicht mal im Ansatz eine Straftat erkennbar.


-> Da gibt es nichts zu "melden".

Büdi

Zitat von: funker07 am 28. November 2013, 12:55:36

Und wie fühlen Sie sich dann nachdem es zu einer Straftat gekommen ist?

Toll auch dass ich hier als Unterschichtenmensch beleidigt werde, weil ich auf den Unterschied zwischen Legalität und Legitimität hinweise.

Würde Ihre 15-jährige Tochter sich mit einem 22-Jährigen treffen, welcher sich "öfters Minderjährige im Internet anlacht", hätten Sie damit wohl auch kein Problem.

Unfassbar

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