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EU vom naechsten jahr vorziehen?

Begonnen von Daniel1006, 02. Dezember 2013, 09:18:55

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Hörnchen

Zitat von: miguhamburg1 am 03. Dezember 2013, 08:28:30
Für Sie, @ Hörnchen: Ihre Meinung, die Sie hier äußern, ist schlicht Unfug und von keinerlei Sachkenntnis getrübt. Die Soldatenurlaubsverordnung ist eine bindende Vorschrift. Die ist in dieser Frage eindeutig, wie KlausP es beschrieb.

Heute ist der 3.12. Da sollte es in der Einheit des Fragenstellers möglich sein, bis zum Urlaubsbeginn Dienste zu finden, die er zur späteren Freizeitabgeltung ableisten kann. Alle anderen Gedanken hierzu sind vollkommen überflüssig. Ich habe einen Vorgriff auf den nächstjährigen Erholungsurlaub in nun deutlich über 30 Dienstjahren noch nicht erlebt.

Und nochmals, Hörnchen, das ist Unsinn, was Sie da schreiben und es wird durch Wiederholungen nicht richtiger.

Habe weder gesagt das es erlaubt noch richtig ist.
Habe lediglich gesagt das ich es schon selbst mitbekommen habe...

Sämtliche Grammatik- oder Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum des Verfassers und urheberrechtlich geschützt. Dürfen aber auf Anfrage gern behalten oder verwendet werden.

wolverine

#16
Und Urlaubskarteien werden ja auch nie von vorgesetzten Stellen überprüft .... ::)
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Helft mit, dass es so bleiben kann

KlausP

Zitat von: wolverine am 03. Dezember 2013, 10:06:32
Und Urlaubskarteien werde ja auch nie von vorgesetzten Stellen überprüft .... ::)

Nicht nur die karteikarten, die ganze Urlaubsakte. dazu gehören auch alle genehmigten und abgelehnten Urlaubsanträge. Was ich da schon für Elend gesehen habe, als ich mal den KpFw der 1./- für fast ein Jahr vertreten durfte ...  ::) Nur gut, dass das Elend vor meiner Vertreterzeit verzapft wurde. Aber der Kamerad war ja Oberstaber ...  8)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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