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Beschwerde an den Wehrdienstbeauftragten - Über wen beschweren?

Begonnen von Cally, 06. Dezember 2013, 09:51:24

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Cally

Guten Tag,

ich schilder Mal knapp meinen Sachverhalt: Bin am 20.06.2013 10 Tage vor Ende der Probezeit durch eigenständige Kündigung ausgetreten. Habe ca. 14 Tage zuvor bekanntgegeben, dass ich zum Ende des Monats kündigen möchte. Das ganze war etwas komplizierter, da meine gesamte Batterie im Hochwassereinsatzwar.

Die letzten Tage waren nicht schön und es wurde ziemlich versucht mich fertig zu machen. Ich wurde dann urplötzlich für 1 1/2 Tage nach Idar-Oberstein abkommandiert. Habe am 19.06, einen Reisekostenantrag abgegeben. Der ist verloren gegangen. Ein zweiter per Einwurf/Einschreiben ebenfalls. Ein Dritter ist angekommen und angeblich zur Bearbeitung weitergegeben, das war vor einem Monat. Nach einem Telefonat gestern ist dieser nun auch verloren gegangen. Der zuständige ReFü sagt er kann mir nicht weiterhelfen und ich soll eine Beschwerde schreiben, da er die Einheit kennt und denkt, dass weitere Anträge keinen Erfolg haben.

Darüber hinaus kam noch dazu, dass ich beleidigt wurde,  Dienste leisten musste die mir nicht bestätigt wurde und es noch viel anderes gab, was ich jetzt eigentlich so hätte auf sich beruhen lassen. Nun ist meine Frage aber, wie schreibe ich eine Beschwerde an den Wehrdienstbeauftragten? Läuft das wie eine normale Beschwerde? Beschwer ich mich über eine bestimmte Person, die Kompanie oder direkt das ganze Batallion? 1, 2 Worte zu dem Thema wären nett.

wolverine

Erste Frage: Was möchten Sie denn erreichen? Der WBdBT trifft nie eine Entscheidung im Einzelfall. Er lässt den Sachverhalt aufklären und schreibt eventuelle Mängel in seinen Bericht.

Für Sie individuell zielführender wäre es gewesen, im Fall ungerechter Behandlung direkt Beschwerden zu schreiben.

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alpha_de

Schildere einfach den gesamten Sachverhalt, das ist völlig ausreichend.

Niemand verlangt von Dir, einen Verursacher zu nennen.

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Firli



SanFw/RettAss

ulli76

Das ist das alte Märchen. Es glauben alle, man müsse sich über Jemanden beschweren, dabei reicht die Schilderung des Sachverhalts völlig aus. Wer was verbockt hat, wird dann im Rahmen der Ermittlungen herausgefunden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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wolverine

Eine Beschwerde sollte verfristet sein bis auf den Reisekostenantrag. Da weiß ich nicht wann der letzte Anlass zur Beschwerde war.

Die Eingabe an den WB ist ja kein formeller Rechtsbehelf und darum gibt es da keine Frist. Aber darum gibt es da auch kein konkretes Ergebnis.
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alpha_de

Für eine Befassung des Wehrbeauftragten gibt es keine Fristen. Und wenn der OP den Versand seiner Anträge per Einschreiben nachweisen kann, hat die abrechnende Dienststelle ein ernstes Problem.

Erstellt mit meinem Note 10.1 2014 LTE

wolverine

Ein "Einschreiben" beweist den Abgang aber nicht den Zugang. Das ist schon lange bin zum BGH durchgekaut.
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InstUffzSEAKlima

Das gilt auch für anderen registrierte Sendungen (auch Warensendunge, Pakete usw.). Es wird nirgends nachgewiesen, was die Sendung beinhaltet. Wenn der Empfänger meint, dass der Umschlag leer war oder das Formblatt nicht befüllt war, nützt auch ein Rückschein-Einschreiben wenig. Absenderseitige Zeugen wird es in den wenigsten Fällen geben.

alpha_de

Dann wünsche ich dem Fragesteller, dass die zuständigen Zwischenvorgesetzten unvoreingenommener an diese Sache herangehen und nicht, wie einige hier, ihre Prüfung auf das Suchen von Ablehnungsgründen beschränken. Und Hilfe im Sinne des Fragestellers sollte gerade in einem Forum das Ziel sein.

Erstellt mit meinem Note 10.1 2014 LTE

Widow

Eine traurige Geschichte. Hätte nicht gedacht, dass soetwas in der Einheit passiert.

Cally

Erstmal vielen Dank für die Antworten. Denkt ihr also es reicht erstmal sich beim nächst höheren Vorgesetzten zu beschweren bzw. diesen anzuschreiben? Der ReFü kannte wie gesagt die Einheit und ist wohl aus Mitleid beim dritten Antrag persönlich in die Einheit gegangen zum entgegenzeichnen lassen. Wie weit dieser als Zeuge sich beteiligen würde, ist wieder ne andere Sache. Danke aber schonmal, ich werd mir mal überlegen wie ich es mache.

InstUffzSEAKlima

Letzters ist keine Frage der persönlichen Bereitschaft, als Zeuge zur Verfügung zu stehen, sondern das wird der Ermittelnde schon zu klären wissen.

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