Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Auffälligkeit THC...

Begonnen von 86realist, 09. Dezember 2013, 19:46:10

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

86realist

Guten Tag,

Mich würde mal Interessieren was passieren kann wenn ein SaZ 8 eine, während der Dienstzeit einmalige auffälligkeit durch THC Nachgewiesen bekommt. Nehmen wir an der Nachweis ist im Blut sowie Urin enthalten. Soweit ich weiß muss der Soldat zum Phsychater und dort die Lage Schildern. Von der Meinung des Arzt hängt dann viel ab, habe ich gelesen. Mich würde aber wie gesagt Interessieren, wie der Soldat belangt werden kann in diesem fall.

Tierpark

Hallo!!
Wer ist denn der SaZ 8??
Man soll dem Psychiater also erklären, warum man Drogen nimmt und der sagt dann entweder ok, versteh ich mach ruhig weiter so zum einen, oder zum anderen sagt er das geht aber so nicht.
Man darf ja auch während des Dienstes keinen Alkohol zu sich nehmen!! Da gibts ja auch keine Unterschiede.
Ich glaube nicht, dass es der Dienstherr tolerieren wird, wenn seine Soldatinnen und Soldaten Drogen zu sich nehmen!

KlausP

Innerhalb der ersten 4 Dienstjahre wird regelmäßig eine fristlose Entlassung nach §55 (5) Soldatengesetz in Betracht gezogen. Nach dieser Frist dürfte es zu einer empfindlichen Disziplinarmaßnahme oder zu einem disziplinargerichtlichen Verfahren kommen. Letzteres könnte mit der Entfernung aus dem Dienstverhältnis enden. Übrigens werden die Soldaten darüber kurz nach Dienstantritt aktenkundig belehrt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tierpark

Das ist ja nicht nur bei der BW so. In allen anderen Berufen wird der Arbeitgeber genauso reagieren. Vor allem am Anfang der Karriere, die ist dann ganz schnell EDEKA!! >:(

Widow

Es gibt nur einen wahren Grundsatz: Ganz, ganz, ganz weit weg bleiben von Drogen und von den Menschen die sie konsumieren ... ich hätte schon beim "passiv rauchen" befürchtungen.

86realist

Was wenn der Soldat am Ende seiner Dienstzeit steht?

Ist also eine Ermessensache?

Kann eine Unehrentliche Entlassung erfolgen, sprich ohne Abfindung, und Berüfsförderdienst?

- Lohnt sich der Rat eines Anwalts?

- kann der BWV zu Rat gezoegen werden oder ggf. mitwirken?

86realist

Immerhin geht es bei diesem Thema "nur" um eine erste Auffälligkeit in einem Test.

KlausP

ZitatKann eine Unehrentliche Entlassung erfolgen, sprich ohne Abfindung, und Berüfsförderdienst?

Bei Entfernung aus dem Dienstverhältnis ist das so.

ZitatLohnt sich der Rat eines Anwalts?

Wenn er sich mit Dienstrecht auskennt.

Zitatkann der BWV zu Rat gezoegen werden oder ggf. mitwirken?

Fragen kostet nichts. Aber ob der DBwV Rechtsschutz leistet, wage ich zu bezweifeln.

Zitat von: Die Mutti am 09. Dezember 2013, 20:10:15
Immerhin geht es bei diesem Thema "nur" um eine erste Auffälligkeit in einem Test.

Das ist vollkommen belanglos.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

"Nur eine erste Auffälligkeit im Test" - dass ich nicht lache.
Bei illegalen Drogen hält sich mein Mitleid doch sehr in Grenzen.

Jeder Soldat wird über Drogenkonsum belehrt- weiss nicht, warum es so viele nicht schaffen, die Finger von dem Zeug zu lassen, bevor und solange sie Soldat sind.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Bist Du heute wieder ein Spießer ohne Kenntnis der Realität vom Truppenalltag! >:(
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Flexscan

Hofftl hat der Bengel noch ne ZAW bekommen und darf dann die Ausbildungskosten nach fristloser Entlassung ohne Bezüge und Abfindung noch zurückzahlen.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

86realist

Alles klar, danke für die Informationen.

Ich pers. würde solch eine "Bestrafung" wie eine Entlassung für unangemessen finden, das gleicht einer Atombombe für eine Beleidigung, ein Kopfschuß für einen Mittelfinger. Keine Person oder ein Ruf wäre geschädigt. Eine Disziplinare bestrafung halte ich dennoch für Rechtens, das ausmaß spielt hier aber eine Rolle. 


wolverine

Die Entlassung ist gar keine Bestrafung sondern eine notwendige reinigende Maßnahme für charakterlich ungeeignete Personen im Soldatenstatus.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Ralf

ZitatIch pers. würde solch eine "Bestrafung" wie eine Entlassung für unangemessen finden, das gleicht einer Atombombe für eine Beleidigung, ein Kopfschuß für einen Mittelfinger. Keine Person oder ein Ruf wäre geschädigt. Eine Disziplinare bestrafung halte ich dennoch für Rechtens, das ausmaß spielt hier aber eine Rolle. 
Du verkennst, dass Soldat ein besonderer Beruf ist und Waffen und Drogen sich nicht vertragen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Zitat von: Die Mutti am 09. Dezember 2013, 20:30:19
Alles klar, danke für die Informationen.

ZitatIch pers. würde solch eine "Bestrafung" wie eine Entlassung für unangemessen finden,
das gleicht einer Atombombe für eine Beleidigung, ein Kopfschuß für einen Mittelfinger. Keine Person oder ein Ruf wäre geschädigt. Eine Disziplinare bestrafung halte ich dennoch für Rechtens, das ausmaß spielt hier aber eine Rolle.

Zum Glück ist das ohne Belang. Der Herr wusste doch seit Jahren, was auf ihn zukommen könnte.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau