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Krank mit Kind!

Begonnen von Axor256, 12. Dezember 2013, 20:20:16

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F_K

@ muegge75:

Nicht nur  langatmig

ZitatDas heißt man wird krankgeschrieben und muss keinen (Sonder-)Urlaub einreichen.

.. sondern auch teilweise falsch.

.. man wird NICHT krankgeschrieben, der Arzt bescheinigt lediglich die Krankheit des Kindes und die Beteuungsnotwendig - der AG ist dann zur Freistellung verpflichtet - und selbstverständlich MUSS man dieses dem AG mitteilen - also einen "Antrag" auf Freistellung stellen (der nicht abgelehnt werden kann, aber die Infopflicht besteht halt).

Muegge75

@F_K:

Ja, da stimme ich zu. Man wird quasi stellvertretend für das Kind krankgeschrieben bzw. die Krankheit bestätigt. Da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.

Zu der Informationspflicht: absolut d' accord, da kommt man eh nie drum herum (ein Anruf genügt aber wohl). Da verhält es sich wie bei einer eigenen Krankmeldung, die, soweit nicht betrieblich anders geregelt, ab dem ersten Tag der Krankheit gültig sein und innerhalb von drei Arbeitstagen vorliegen muss.
"Der Richtschütze trifft genau, er ist sehr gut,
er ist sehr schnell und hat ruhig Blut.
Man kann ihm vertrauen, das wissen alle -
Aufregung gibt es in keinem Falle. "

5. /PzBtl. 24 -- der nötigen Transformation zum Opfer gefallen :-(

Nakamoto

Ja ich wollte jetzt nicht alles posten. Mit der Bezahlung klappt das nur wenn man...


Habt ihr ja alles gepostet, wollte halt nicht mehr schreiben aber es geht hier nicht um Zivil oder wer recht hat sonder um einen Soldaten/Soldatin, dessen Kinde/er krank sind.


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