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Krank mit Kind!

Begonnen von Axor256, 12. Dezember 2013, 20:20:16

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Axor256

Hallo und guten Tag!

Frage?  wie lange darf eine Frau die 3 Kinder hat,Krank geschrieben sein pro Kind!
Sie ist Verheirate.

Wer kann da mir einen Guten Rat geben.....


ulli76

Wenn sie Soldatin ist gar nicht. Dafür gibt es Sonderurlaub.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Wenn sie krank ist, darf sie auch krank geschrieben werden. ;)
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Axor256

Ja ist sie! na wieviel kann sie denn Beantragen pro Kind?
Wo kann man das schrieftlich nach lesen?

KlausP

ZitatWo kann man das schrieftlich nach lesen?

In der ZDv 14/5, F 511 "Ausführungsbestimmungen zur Soldatenurlaubsverordnung"
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Wer ist denn jetzt krank? Eines der Kinder oder die Soldatin?

Wenn die Soldatin krank ist, wird sie ganz normal krank geschrieben- so wie jeder anderer Soldat auch.
Wenn eines der Kinder krank ist und sie sich um das Kind kümmern muss (z.B. weil es nicht in die Kita/Kindergarten/Schule kann) läuft das über Sonderurlaub.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Axor256

Oh erst mal danke für die hielfe :)

also sie ist Mutter von 3 Kindern und hat das Problem das sie nicht genau weiss wieviel tage sie pro Kind hat.

Werde mich belesen....
um es einfacher zu machen wollte ich hier mal auf die schnelle wissen wieviel genau sie hat ob es eine grenze gibt!

danke für die tolle hielfe bis hier..... super

Axor256

Wenn die Kinder Krank sind.....
Muss mich erstmal hier zu recht finden....

mailman

Und warum fragt "sie" nicht einfach ihre Kameraden, ihren TE-Führer, ihren Spieß oder ihre Vorgesetzten?

Das ist doch einfacher als das kryptische über 3 Ecken nachfragen in einem Internetforum.

wolverine

Ich denke das geht analog zu Paragraf 45 SGB V: 10 Tage für jedes Kind unter 12 und nicht mehr als 25 insgesamt; Alleinerziehende jeweils das Doppelte. Die ZDv finde ich Online nicht.
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KlausP

Zitat von: wolverine am 12. Dezember 2013, 21:22:23
Ich denke das geht analog zu Paragraf 45 SGB V: 10 Tage für jedes Kind unter 12 und nicht mehr als 25 insgesamt; Alleinerziehende jeweils das Doppelte. Die ZDv finde ich Online nicht.

Nee, gibt's auch  nicht, hab ich schon öfter gesucht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Dann bin ich wenigstens nicht zu blöd. Wäre gut möglich gewesen...
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Axor256

Warum ich nicht irgendwelche Vorgesetzte frage?
Unabhängig von Vorgesetzte wollte ich mich erfragen und mein wissen verbessern.
Quasie erfahrungen hören bzw lesen.
Ganz einfach, weil ich dachte dieses sei ein Forum wo man über alles reden könnte!


Trotzdem Danke :)

wolverine

Das SGB ist die bundesgesetzliche Regelung. Ich denke die Bw-Vorschriften werden dem zumindest grob angeglichen sein.
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KlausP

Zitat von: Axor256 am 12. Dezember 2013, 21:30:53
Warum ich nicht irgendwelche Vorgesetzte frage?
Unabhängig von Vorgesetzte wollte ich mich erfragen und mein wissen verbessern.
Quasie erfahrungen hören bzw lesen.
Ganz einfach, weil ich dachte dieses sei ein Forum wo man über alles reden könnte!


Trotzdem Danke :)

Und wieso zicken sie jetzt hier rum? Glauben Sie, dass hier jemad die Vorschrift zu Hause hat oder den entsprechenden Passus auswendig kennt? Den kenne nicht mal ich und ich war jahrelang als Spieß unter vielem Anderem mit sowas befasst. da habe ich mir im Zweifelsfall lieber die Vorschrift aus dem Regal genommen und nachgelesen, ehe ich meinem Chef irgend einen Quatsch empfohlen habe. So wir es Ihrem Spieß sicher auch gehen.

Mann. mann. Mann ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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