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Beförderung während der Beorderung?

Begonnen von Funkelblitz, 17. Dezember 2013, 08:05:23

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Funkelblitz

Hallo,

welche Gründe gibt es, dass ein Reservist während einer Beorderung bzw. WÜb befördert wird?


Muegge75

Also zunächst kann man nur dann befördert werden, wenn man auch beordert ist. Ohne Beorderung keine Beförderung.

Falls beordert, hängt die Beförderung gem. ZDv 20/7 von folgenden Faktoren ab:
Zitatb) Grundsätze
202. Die Beförderung richtet sich nach den Grundsätzen von Eignung,
Befähigung und Leistung sowie dem Bedarf der Streitkräfte für die funktions-,
dienstgrad- und altersgerechte Stellenbesetzung im Aufgabenspektrum
der Streitkräfte. Sie ist nur zulässig, wenn die zu Befördernden
auf einen dem Beförderungsdienstgrad entsprechenden Dienstposten
beordert1 sind. Für Beförderungen des in Nr. 212 genannten Personenkreises
ist eine Beorderung nicht erforderlich.

203. Grundlegende Voraussetzung für eine Beförderung ist die persönliche
Eignung der Reservistin oder des Reservisten zum höheren
Dienstgrad. Sie kann angenommen werden, wenn die in Nr. 102 genannten
Voraussetzungen vorliegen. Beförderungen als Belohnung oder
Anerkennung für anderweitige Verdienste sind unzulässig.

204. Der Beförderungszeitpunkt orientiert sich an der Beförderung
vergleichbarer Soldatinnen und Soldaten im Dienstverhältnis einer
Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten und einer Soldatin auf Zeit
beziehungsweise eines Soldaten auf Zeit.
Die in Nr. 201 genannten Personen dürfen bis zum Ablauf des Jahres, in
dem sie das 58. Lebensjahr vollenden, zu einem Offizier-, Unteroffizieroder
Mannschaftsdienstgrad befördert werden.
Frühere Berufssoldatinnen und Berufssoldaten können darüber hinaus
bis zum Ablauf des Jahres, in dem sie das 63. Lebensjahr vollenden,
befördert werden.

Das sollte helfen, ansonsten wurde das Thema schon öfter angerissen und da hilft bei weiteren Fragen die SuFu ;)
"Der Richtschütze trifft genau, er ist sehr gut,
er ist sehr schnell und hat ruhig Blut.
Man kann ihm vertrauen, das wissen alle -
Aufregung gibt es in keinem Falle. "

5. /PzBtl. 24 -- der nötigen Transformation zum Opfer gefallen :-(

Tommie

Da gibt es nur einen einzigen Grund: Das BAPersBw hat die Beförderung verfügt und die Urkunde übersandt ;) ! Außerdem, wann sonst sollte ein Soldat befördert werden? Dazu sollte schon ein Wehrdienstverhältnis bestehen, zumindest als "Dienstliche Veranstaltung (DVag)"!

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