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Benachteiligung BS Auswahlverfahren 2012-2014

Begonnen von Rollo83, 17. Dezember 2013, 17:18:15

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F_K

ZitatMir geht es hier wirklich nur ums Prinzip.

.. das sind die "Schlimmsten", denen es eben nicht um die Sache geht, sondern ums "Prinzip".

ZitatIch werd auch keine Beschwerde schreiben, ich möchte nur an der richtigen Stelle anregen das meiner Meinung nach da was falsch läuft. 

Bleiben wir bei Deiner Einheit - es gibt "für diese Einheit" eben nur sehr wenige MilFD Posten - Du hast einen bekommen, viele andere nicht (Entscheidung Deines DVs).

Gleiches gilt für die BUO Möglichkeiten - hier ist der Daumen Deines DVs gegen Dich gefallen - ISSO.

Rollo83

Das ist doch auch OK so das mein Chef jetzt jemand anderen pusht denn immerhin bin ich letztes Jahr gepusht worden und hab das Ziel MlFD ja dann auch erreicht. Noch mal, darum geht es doch gar nicht.

Ist natürlich total schlimm das es mir um das Prinzip geht das garantiert dadurch mehrere 100 Soldaten mit guten Beurteilungen aus 2012 dieses Jahr benachteiligt werden, wie kann ich nur.

Naja, ich werd das ganze mal in einfachen und übersichtlichen Worten zu Papier bringen so das es auch der Wehrbeauftragte nachvollziehen kann und dann schau ich mal weiter.

Wer kann mir denn hier mal kurz erläutern, weil er schon mal selber als DV beurteilt hat, was mit den Kameraden passiert die nach der Beurteilung 2012 in zB Elternzeit sind oder Urlaub ohne Geld und Sachbezüge and so on. Für diesen Kameradenkreis kann ja schlecht eine neue Beurteilung angefertigt werden wenn diese nicht im Dienst sind/waren.

F_K

Och Rollo83,

ZitatNaja, ich werd das ganze mal in einfachen und übersichtlichen Worten zu Papier bringen so das es auch der Wehrbeauftragte nachvollziehen kann und dann schau ich mal weiter.

Damit machst Du nur Dich, dem Beauftragten und vielen Kameraden viel Arbeit - ändern wird sich nichts.

Das Thema "pushen" ist offiziell schon beim Beauftragten gewesen, seine "Untersuchung" hat ergeben, dass es dieses nicht gibt.

Noch Fragen?

Rollo83

Wie oft noch es geht mir NICHT um Beurteilungen und das diese gepusht werden, ich dachte das wäre rüber gekommen.

Das ich dadurch jemanden Arbeit mache ist ein für mich zu vernachlässigendes Schicksal, denn die Jenigen werden genau dafür bezahlt.

Findest du das denn zB Ok das Soldat X der sich 2012 beworben hat und dann 2013 durch zB. Kind nicht beurteilt wird und deswegen plötzlich für 2012 nicht mehr teilnahmeberechtigt ist ?

In meinem Epfinden sollte man das Verfahren von 2012 genau zu den Bedingungen durchziehen als wenn diese Aussetzung nicht statt gefunden hätte. Dies ist aber nur mein Empfinden. Anders macht das ganze Verfahren keinen Sinn und man könnte es komplett weg lassen. So nimmt man ja jetzt an 2 Verfahren mit genau der gleichen Punktzahl teil. Das ist nicht der Sinn der ganzen Sache.

wolverine

Rollo, ich habe mich lange aus der Diskussion herausgehalten. Im Kern müssten wir diese um "materielle und formelle Gerechtigkeit" führen. Ich gebe Dir mal ein kleines Fazit meiner bisherigen Lebenserfahrung: Die Welt ist nicht gerecht!
Du erinnerst mich gerade etwas an Michael Kohlhaas. Der war auch im Recht bis er tot war. In jedem System wird immer einer hinten runterfallen; meistens sogar mehrere. Hier hat einer seine Ungerechtigkeit eingeklagt und neue Ungerechtigkeiten geschaffen. Darum mein Zitat zu Beginn: Ich habe halt geahnt, dass sich nicht wirklich etwas ändern wird. Es fallen vielleicht woanders andere hinten runter.

Wenn Du jetzt Deine Eingabe formulierst, was willst Du erreichen? Es wird evtl. wieder ausgesetzt und wieder erst später am neuen - dann vielleicht Rollo-gerechtem - System entschieden. Da werden sich dann eben andere benachteiligt fühlen; vielleicht die später Beurteilten. Irgendeinen wird es immer treffen.

Es ist schön, dass Du engagiert bist und Dich einsetzt. Ich habe das immer an Dir geschätzt; von den ersten Beiträgen an. Darum wusste ich auch, dass aus Dir etwas wird. Aber zum Erwachsenwerden gehört auch eine gewisse Coolness, eine Abgebrühtheit - nenne es meinetwegen auch Zynismus. Die Welt ist nun einmal wie sie ist.
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F_K

ZitatAber zum Erwachsenwerden gehört auch eine gewisse Coolness, eine Abgebrühtheit - nenne es meinetwegen auch Zynismus. Die Welt ist nun einmal wie sie ist.

ZitatDie Welt ist nicht gerecht!

Eben - und Recht und Gerechtigkeit sind zwei unterschiedliche Dinge.

(.. und man kann wirklich froh sein, wenn es einen nicht selber "trifft" ...)

Ralf

Zitat
Findest du das denn zB Ok das Soldat X der sich 2012 beworben hat und dann 2013 durch zB. Kind nicht beurteilt wird und deswegen plötzlich für 2012 nicht mehr teilnahmeberechtigt ist ?
Wieso für 2012 nicht mehr teilnahmeberechtigt?
Btw, wenn die Personalführung meint, eine aktuelle Beurteilung haben zu wollen, dann fordert sie eine Sonderbeurteilung an, das ist gängige Praxis.

Also nicht dass ich deine Argumentation nicht verstehe, aber letztendlich darf ich keine aktuellen Kenntnisse außer acht lassen und muss diese einbeziehen, sonst würde eine gesetzl. Bestenauslese nicht möglich sein. An diesem Verfahren ist auch nichts zu bemängeln.
Man kann es auch anders herum versuchen zu erklären: der Dienstherr ist nicht gezwungen, jedes Jahr eine Konferenz durchzuführen. Dieses System hat er sich selbst mittels Erlasse aufoktruiert, wäre aber auch ohne weiteres reversibel. Wenn er nun ein Jahr ausfallen lässt (aus welchen Gründen auch immer) und nun zu einem neuen Zeitpunkt die Bewerber betrachtet (und kulanterweise auch die Antragsvoraussetzungen vom Vorjahr noch anerkennt), betrachtet er den aktuellen Leistungsstand, den der ist ja für die Bestenauslese gesetzl. vorgeschrieben. Da haben Gerichte eine eigene Meinung, in dem sie sogar anzweifeln, ob Beurteilungen, die älter 12 Monate sind noch dazu geeignet sind, den aktuellen Leistungsstand widerzugeben und sie somit zuzulassen.
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Rollo83

Das immer jemand irgendwo runter fällt ist auf jeden fall so und das wird man wahrscheinlich nie ändern können.

@Ralf

Wie sieht denn eine Sonderbeurteilung aus wenn man den kompletten Zeitraum zB in Elternzeit war und nicht einen Tag Dienst geleistet hat? Wie will man denn da Beurteilen?


In meinen Kopf geht einfach nicht rein wieso man das Verfahren nicht einfach genau so durch laufen lässt als wenn diese Aussetzung nicht statt gefunden hätte. Das wäre meiner Meinung nach einfach das fairste. Dadurch kann sich auch niemand benachteiligt fühlen. Jemand der in 2012 einfach nur durchschnittliche Leistungen gebracht hätte daran ja nichts ändern können wenn das Auswahlverfahren ganz normal statt gefunden hätte und kann sich somit auch nicht benachteiligt fühlen.

Im Endeffekt wird sich wohl auch nichts ändern, ich möchte einfach das da mal irgendwo drüber nachgedacht wird ob das alles so richtig läuft.

Ich find es jetzt persönlich bei mir auch witzig wenn ich jetzt in der nächsten Konferenz vorgestellt werde wenn es überhaupt so weit kommt. Da wird dann der OFR (OF) Rollo vorgestellt mit durchschnittlichen Leistungen. Sofort wird gemerkt das ich ja schon 2012 MilFD geworden bin mit sehr guten Leistungen. Ist natürlich total realistisch das ich in dem einen Jahr wo ich zudem noch im Einsatz war von sehr guten Leistungen die zum MilFD gereicht haben mich auf ehr durchschnittliche Leistungen "verschlechtert" habe. Da müssen sich die Kameraden bei der Auswahlkonferenz auch veralbert vor kommen.

Noch mal die Frage: Warum nicht einfach das Auswahlverfahren so laufen lassen als wenn die Aussetzung nicht stattgefunden hätte ?

F_K

ZitatNoch mal die Frage: Warum nicht einfach das Auswahlverfahren so laufen lassen als wenn die Aussetzung nicht stattgefunden hätte ?

.. ein LETZTES Mal die Antwort:

Weil dies der GESETZLICHEN Vorgabe der Bestenauswahl (auf aktuellsten Erkenntnissen) widersprechen würde und NICHT zulässig ist.

Frage zum Nachdenken: Warum kein Losverfahren?

Ralf

Zitat@Ralf
Wie sieht denn eine Sonderbeurteilung aus wenn man den kompletten Zeitraum zB in Elternzeit war und nicht einen Tag Dienst geleistet hat? Wie will man denn da Beurteilen?
Das ist ja in der 20/6 geregelt, wie mit Soldaten in Elternzeit zu verfahren ist. Eine gesonderte Regelung für Sonderbeurteilungen ist hier dazu nicht getroffen.
Aber wenn mir keine neuen Erkenntnisse vorliegen, was mach ich dann? Aufrechterhaltung. Diese gilt btw auch für Sonderbeurteilungen.
Du solltest dir mal das Verfahren für freigestellt Personalräte durchlesen, da wird dir schwindelig, was man alles macht, um Vergleichbarkeit herzustellen. Denn diese Personen dürfen ja auch "nicht einfach hinten runterfallen".
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wolverine

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Tommie

Das von Ralf erwähnte Verfahren für die freigestellten Personalräte gilt im Übrigen auch für die Soldaten, die sich in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 EinsatzWVG befinden! Nur so als Randbemerkung ...